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5. Mose - Kapitel 4

Israel soll das Gesetz Gottes bewahren und tun

1 Und nun höre, Israel, die Satzungen und Rechte, die ich euch zu tun lehre, auf daß ihr lebet und hineinkommet und das Land einnehmet, das euch der HERR, der Gott eurer Väter, gibt. 2 Ihr sollt nichts hinzutun zu dem Worte, das ich euch gebiete, und sollt auch nichts davontun, damit ihr die Gebote des HERRN, eures Gottes, haltet, die ich euch gebiete. (5. Mose 13.1) (Sprüche 30.6) (Offenbarung 22.18-19) 3 Eure Augen haben gesehen, was der HERR wegen des Baal-Peor getan hat. Denn alle, die Baal-Peor nachwandelten, hat der HERR, dein Gott, aus deiner Mitte vertilgt! (4. Mose 25.3) 4 Aber ihr, die ihr dem HERRN, eurem Gott, anhinget, lebet alle heute noch. 5 Siehe, ich habe euch Satzungen und Rechte gelehrt, wie mir der HERR, mein Gott, geboten hat, daß ihr also tun sollt im Lande, darein ihr kommen werdet, um es in Besitz zu nehmen. 6 So behaltet sie nun und tut sie; denn das ist eure Weisheit und euer Verstand vor allen Völkern. Wenn sie alle diese Gebote hören, werden sie sagen: Wie ist doch dieses große Volk ein so weises und verständiges Volk! 7 Denn wo ist ein so großes Volk, zu dem sich die Götter also nahen, wie der HERR, unser Gott, es tut, so oft wir ihn anrufen? (5. Mose 33.29) (2. Samuel 7.23) 8 Und wo ist ein so großes Volk, das so gerechte Satzungen und Rechte habe, wie dieses ganze Gesetz ist, das ich euch heute vorlege? 9 Nur hüte dich und bewahre deine Seele wohl, daß du die Geschichten nicht vergessest, die deine Augen gesehen haben, und daß sie nicht aus deinem Herzen kommen alle Tage deines Lebens; sondern du sollst sie deinen Kindern und Kindeskindern kundtun; (Psalm 103.2) 10 was geschah an dem Tage, als du vor dem HERRN, deinem Gott, standest am Berge Horeb, als der HERR zu mir sprach: Versammle mir das Volk, daß ich sie meine Worte hören lasse, und damit sie mich fürchten lernen alle Tage ihres Lebens auf Erden, und damit sie die Worte auch ihre Kinder lehren. (2. Mose 19.17) (5. Mose 6.7) (5. Mose 11.19) 11 Und ihr tratet herzu und standet unten am Berg. Aber der Berg brannte im Feuer bis in den Himmel hinein, der voller Finsternis, Wolken und Dunkel war. 12 Und der HERR redete mit euch mitten aus dem Feuer. Die Stimme seiner Worte hörtet ihr, aber ihr sahet keine Gestalt, sondern vernahmet nur die Stimme. 13 Und er verkündigte euch seinen Bund, den er euch zu halten gebot, nämlich die zehn Worte, die er auf zwei steinerne Tafeln schrieb. (2. Mose 31.18) 14 Und der HERR gebot mir zu jener Zeit, daß ich euch die Satzungen und Rechte lehre, die ihr tun sollt in dem Lande, darein ihr ziehet, um es einzunehmen.

Warnung vor dem Götzendienst

15 So bewahret nun eure Seelen wohl, weil ihr keine Gestalt gesehen habt an dem Tage, als der HERR aus dem Feuer heraus mit euch redete auf dem Berge Horeb; 16 daß ihr nicht verderblich handelt und euch irgend ein gemeißeltes Bild machet, irgend eine männliche oder weibliche Figur, (2. Mose 20.4) 17 oder das Bild irgend eines Viehes, das auf Erden ist, oder eines Vogels, der am Himmel fliegt, 18 oder das Bild eines Reptils, das auf dem Erdboden kriecht, oder der Fische, die im Wasser unter der Erde sind; 19 daß du deine Augen auch nicht gen Himmel hebest, und die Sonne und den Mond und die Sterne und das ganze Heer des Himmels beschauest und dich verführen lassest, sie anzubeten und ihnen zu dienen, die doch der HERR, dein Gott, allen Völkern unter dem ganzen Himmel zugeteilt hat. (5. Mose 17.3) 20 Euch aber hat der HERR angenommen und aus dem eisernen Ofen, aus Ägypten, geführt, daß ihr sein Erbvolk sein solltet, wie es heute der Fall ist. (2. Mose 19.5-6) 21 Und der HERR war um euretwillen so zornig über mich, daß er schwur, ich sollte nicht über den Jordan gehen, noch in das gute Land kommen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt; (5. Mose 3.26) 22 sondern ich muß in diesem Lande sterben und darf nicht über den Jordan gehen; ihr aber dürft hinübergehen und jenes gute Land einnehmen. 23 So hütet euch nun, daß ihr des Bundes des HERRN, eures Gottes, den er mit euch gemacht hat, nicht vergesset und euch nicht Bilder machet von irgend einer Gestalt, was der HERR, dein Gott, dir verboten hat. 24 Denn der HERR, dein Gott, ist ein verzehrendes Feuer, ein eifriger Gott. (2. Mose 20.5) (5. Mose 9.3) (Jesaja 10.17) (Hebräer 12.29) 25 Wenn du nun Kinder und Kindeskinder zeugst und ihr alt werdet im Lande und verderblich handelt und euch Bilder machet von irgend einer Gestalt und vor dem HERRN, eurem Gott, Übles tut, daß ihr ihn erzürnet, 26 so rufe ich heute Himmel und Erde zu Zeugen wider euch an, daß ihr gewiß bald umkommen werdet in dem Lande, wohin ihr über den Jordan ziehet, um es einzunehmen; ihr werdet nicht lange darin wohnen, sondern sicherlich vertilgt werden! (5. Mose 30.19) (5. Mose 31.28) (5. Mose 32.1) 27 Und der HERR wird euch unter die Völker zerstreuen, und es wird eine geringe Zahl von euch übrigbleiben unter den Heiden, dahin euch der HERR führen wird. 28 Daselbst werdet ihr den Göttern dienen, die der Menschen Hände Werk sind, Holz und Stein, die weder sehen noch hören noch essen noch riechen. (5. Mose 28.36) (Psalm 115.4-7) 29 Wenn du aber daselbst den HERRN, deinen Gott, suchen wirst, so wirst du ihn finden, ja wenn du ihn von ganzem Herzen und von ganzer Seele suchen wirst. (Psalm 27.8) (Jeremia 29.13-14) 30 Wenn du in der Not bist und dich alle diese Dinge treffen, so wirst du in den letzten Tagen zu dem HERRN, deinem Gott, umkehren und seiner Stimme gehorsam sein; (3. Mose 26.40) 31 denn der HERR, dein Gott, ist ein barmherziger Gott; Er wird dich nicht verlassen, noch verderben; Er wird auch des Bundes, den er deinen Vätern geschworen hat, nicht vergessen.

Der HERR ist der alleinige Gott

32 Denn frage doch nach den früheren Zeiten, die vor dir gewesen sind, von dem Tage an, als Gott den Menschen auf Erden erschuf, und von einem Ende des Himmels bis zum andern, ob je ein solch großes Ding geschehen oder je dergleichen gehört worden sei: 33 Ob je ein Volk die Stimme Gottes gehört habe aus dem Feuer reden, wie du sie gehört hast, und dennoch lebe; (2. Mose 20.1) (2. Mose 20.19) 34 oder ob je ein Gott versucht habe, hinzugehen und sich ein Volk mitten aus einem andern Volk zu nehmen durch große Prüfungen, durch Zeichen, durch Wunder, durch Kampf und durch eine mächtige Hand und durch einen ausgestreckten Arm und durch schreckliche, große Taten, wie das alles der HERR, euer Gott, mit euch in Ägypten vor deinen Augen getan hat? (5. Mose 7.19) 35 Dir ist es gezeigt worden, auf daß du wissest, daß der HERR Gott ist, und keiner sonst als er allein. (5. Mose 32.39) 36 Er hat dich vom Himmel her seine Stimme hören lassen, daß er dich unterwiese; und auf Erden hat er dir sein großes Feuer gezeigt, und du hast seine Worte aus dem Feuer gehört. 37 Und weil er deine Väter liebte, darum hat er ihren Samen nach ihnen erwählt und dich in eigener Person durch seine große Kraft aus Ägypten ausgeführt, (2. Mose 33.14) 38 daß er vor dir her größere und stärkere Völker, als du bist, vertriebe, und dich in ihr Land führte und dasselbe dir zum Erbteil gäbe, wie es heute der Fall ist. 39 So sollst du nun heute wissen und zu Herzen fassen, daß der HERR der alleinige Gott ist oben im Himmel und unten auf Erden, und keiner sonst. 40 Darum beobachte seine Satzungen und seine Gebote, die ich dir heute gebiete, so wird es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehen, und du wirst lange leben in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, für alle Zeiten.

Drei Freistädte

41 Damals sonderte Mose drei Städte aus, diesseits des Jordan, gegen Aufgang der Sonne, (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.2) 42 damit der Totschläger dorthin fliehen könne, der seinen Nächsten unversehens getötet hat, ohne ihm zuvor feind gewesen zu sein, (daß er in eine dieser Städte fliehe und am Leben bleibe) 43 nämlich Bezer in der Steppe, im ebenen Lande, für die Rubeniter, Ramot in Gilead für die Gaditer, und Golan in Basan für die Manassiter.

Einleitung zur Verkündigung des Gesetzes vor dem Einzug in Kanaan

44 Dies ist das Gesetz, das Mose den Kindern Israel vorlegte; 45 das sind die Zeugnisse, die Satzungen und Rechte, welche Mose den Kindern Israel sagte, als sie aus Ägypten gezogen waren, 46 diesseits des Jordan, im Tal, Beth-Peor gegenüber, im Lande Sihons, des Königs der Amoriter, der zu Hesbon wohnte, den Mose und die Kinder Israel schlugen, als sie aus Ägypten zogen, und dessen Land sie einnahmen, 47 samt dem Lande Ogs, des Königs zu Basan, der beiden Könige der Amoriter, die diesseits des Jordan waren, gegen Aufgang der Sonne; 48 von Aroer an, welche am Ufer des Arnon liegt, bis an den Berg Sion, das ist der Hermon. (5. Mose 3.8-9) 49 Und die ganze Ebene diesseits des Jordan, gegen Aufgang, bis an das Meer der Ebene unterhalb der Abhänge des Pisga.

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."