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5. Mose - Kapitel 33

Moses prophetischer Segen über die zwölf Stämme

1 Dies ist der Segen, mit welchem Mose, der Mann Gottes, die Kinder Israel vor seinem Tode gesegnet hat. (1. Mose 49.1) 2 Er sprach: Der HERR kam vom Sinai, sein Licht ging ihnen auf von Seir her: er ließ es leuchten vom Gebirge Paran und kam von heiligen Zehntausenden her, aus seiner Rechten ging ein feuriges Gesetz für sie. (Judas 1.14) 3 Ja, er hat die Völker lieb; alle seine Heiligen waren in deiner Hand; und sie lagerten zu deinen Füßen, ein jeder nahm von deinen Worten. 4 Mose hat uns das Gesetz anbefohlen, das Erbteil der Gemeinde Jakobs. 5 Und er ward König über Jeschurun, als sich die Häupter des Volkes versammelten, sich vereinigten die Stämme Israels. (2. Mose 15.18) (2. Mose 19.7-8) (Jesaja 44.2) 6 Ruben lebe und sterbe nicht; seine Leute sollen zu zählen sein! 7 Und für Juda sprach er: HERR, du wollest Judas Stimme hören und ihn bringen zu seinem Volk! Hat er mit seinen Händen zu streiten, so hilf du ihm vor seinen Feinden! 8 Von Levi aber sagte er: Deine Rechte und deine Lichter gehören deinem heiligen Mann, den du versucht hast zu Massa, mit dem du gehadert hast am Haderwasser; (2. Mose 17.1) (2. Mose 28.30) (4. Mose 20.1) 9 welcher von seinem Vater und von seiner Mutter sagt: «Ich sehe sie nicht!» und seine Brüder nicht kennt und von seinen Söhnen nichts weiß; denn deine Worte beobachteten und deinen Bund bewahrten sie; (2. Mose 32.26-29) (Matthäus 10.37) 10 die werden Jakob deine Rechte lehren und Israel dein Gesetz; sie werden Räucherwerk vor deine Nase legen und ganze Opfer auf deinen Altar. 11 Segne, HERR, sein Vermögen, und laß dir seiner Hände Werk gefallen; zerschmettere die Lenden seiner Widersacher und seiner Hasser, damit sie nicht aufkommen! 12 Zu Benjamin sprach er: Des Herrn Liebling möge sicher wohnen; ihn schirme er, ja ihn, den ganzen Tag, und wohne zwischen seinen Schultern! 13 Von Joseph aber sagte er: Sein Land sei vom HERRN gesegnet mit himmlischen Gütern, mit Tau und mit der Flut, die drunten ruht; 14 mit der köstlichen Frucht, die in der Sonne reift, und mit den köstlichen Früchten, welche die Monde sprossen lassen; 15 mit dem Besten, was auf den uralten Bergen wächst, und mit den köstlichen Früchten, welche die ewigen Hügel tragen; 16 mit dem Besten, was auf der Erde wächst und sie erfüllt; und das Wohlgefallen dessen, der im Busche wohnt, komme auf Josephs Haupt und auf den Scheitel des Geweihten unter seinen Brüdern! (1. Mose 49.26) (2. Mose 3.2) 17 Prächtig ist er wie sein erstgeborener Stier, Hörner hat er wie ein Büffel; damit stößt er die Völker allzumal bis an die Enden der Erde. Das sind die Zehntausende von Ephraim und jenes die Tausende von Manasse! 18 Und zu Sebulon sprach er: Freue dich, Sebulon, deiner Reisen, und du, Issaschar, deiner Hütten! 19 Sie werden Völker auf den Berg einladen, um daselbst Opfer der Gerechtigkeit darzubringen; denn den Reichtum des Meeres werden sie saugen und die verborgenen Schätze des Sandes. 20 Und zu Gad sprach er: Gesegnet sei, der Gad Raum schafft! Wie eine Löwin legt er sich nieder und zerreißt Arm und Scheitel. 21 Und er ersah sich das erste Stück; daselbst lag das Teil eines Anführers bereit; und er trat an die Spitze des Volkes, vollstreckte des HERRN Gerechtigkeit und seine Gerichte, vereint mit Israel. (4. Mose 32.1) 22 Und zu Dan sprach er: Dan ist ein junger Leu, der aus Basan hervorschießt. 23 Und zu Naphtali sprach er: Naphtali werde gesättigt mit Gnade und voll vom Segen des HERRN; Meer und Mittag seien sein! 24 Und zu Asser sprach er: Asser sei der gesegnetste Sohn; er sei der Liebling seiner Brüder und tauche seinen Fuß in Öl! 25 Eisen und Erz seien deine Riegel; und wie deine Tage, so sei deine Kraft! 26 Niemand ist gleich dem Gott Jeschuruns, der dir zu Hilfe am Himmel einherfährt und auf den Wolken in seiner Majestät. (Jesaja 44.2) 27 Eine Zuflucht ist der alte Gott, und unter dir breitet er ewige Arme aus. Er hat die Feinde vor dir her gejagt und zu dir gesagt: Vertilge sie! 28 Und so kann Israel sicher wohnen; abgesondert der Quell Jakobs, in einem Lande voll Korn und Most; und sein Himmel träufelt Tau. (4. Mose 23.9) 29 Wohl dir, Israel! Wer ist dir gleich, du Volk, das durch den HERRN gerettet ist? Er ist dein hilfreicher Schild und dein siegreiches Schwert. Deine Feinde werden dir schmeicheln, du aber sollst über ihre Höhen wegschreiten. (5. Mose 4.7-8) (Psalm 33.12) (Psalm 144.15)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.