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5. Mose - Kapitel 32

Das Lied Moses

1 Merket auf, ihr Himmel, denn ich will reden, und du Erde, vernimm die Rede meines Mundes! (5. Mose 31.28) (Jesaja 1.2) 2 Meine Lehre triefe wie der Regen, meine Rede fließe wie der Tau, wie die Regenschauer auf das Gras, und wie die Tropfen auf das Kraut. (Jesaja 55.10-11) 3 Denn ich will den Namen des HERRN verkündigen: Gebt unserm Gott die Ehre! 4 Er ist ein Fels: Vollkommen ist sein Tun; ja alle seine Wege sind gerecht. Gott ist wahrhaftig ohne Falsch; gerecht und fromm ist er. 5 Mit Ihm haben es verderbt, die nicht seine Kinder sind, sondern Schandflecken, ein verkehrtes und verdrehtes Geschlecht. (Jesaja 1.2-4) 6 Dankest du also dem HERRN, du törichtes und unweises Volk? Ist er nicht dein Vater, dem du gehörst, der dich gemacht und bereitet hat? (2. Mose 4.22) (Jesaja 63.16) (Maleachi 1.6) 7 Denke an die vorigen Tage; merke auf die Jahre der vorigen Geschlechter! Frage deinen Vater, der wird dir's verkündigen; deine Alten, die werden dir's sagen: (Psalm 77.12) 8 Als der Allerhöchste den Völkern ihr Erbe austeilte und die Kinder der Menschen voneinander schied, da setzte er die Grenzen der Völker fest nach der Zahl der Kinder Israel. (1. Mose 11.8) (Apostelgeschichte 17.26) 9 Denn des HERRN Teil ist sein Volk. Jakob ist das Los seines Erbteils. 10 Er hat ihn in der Wüste gefunden, im einsamen, öden Jammertal. Er beschützte ihn, gab acht auf ihn und behütete ihn wie seinen Augapfel, (Psalm 17.8) (Sacharja 2.12) 11 wie ein Adler seine Nestbrut aufstört, über seinen Jungen schwebt, seine Flügel ausbreitet, sie aufnimmt und auf seinen Schwingen trägt. (2. Mose 19.4) (Psalm 36.8) 12 Der HERR allein leitete ihn, und kein fremder Gott war mit ihm. 13 Er führte ihn über die Höhen der Erde und speiste ihn mit dem Ertrag der Felder, ließ ihn Honig aus den Felsen saugen und Öl aus dem harten Gestein; 14 Butter von den Kühen und Milch von den Schafen, samt dem Fette der Lämmer und Widder, der Stiere Basans und der Böcke, mit dem allerbesten Weizen; und du trankest lauter Traubenblut. 15 Da aber Jeschurun fett ward, schlug er aus. Du bist fett, dick und feist geworden! Und er ließ fahren den Gott, der ihn gemacht, und verwarf den Fels seines Heils. (5. Mose 31.20) (Jesaja 44.2) 16 Sie erregten seine Eifersucht durch fremde Götter; durch Greuel erzürnten sie ihn. 17 Sie opferten den Götzen, die nicht Gott sind, Göttern, die sie nicht kannten; neuen Göttern, die aus der Nähe gekommen waren, die eure Väter nicht gefürchtet haben. 18 Den Fels, der dich gezeugt hat, ließest du außer acht; und du vergaßest des Gottes, der dich gemacht hat. 19 Als der Herr es sah, verwarf er sie, weil ihn seine Söhne und seine Töchter erzürnt haben. 20 Und er sprach: Ich will mein Angesicht vor ihnen verbergen; ich will sehen, wo es zuletzt mit ihnen hinaus will; denn sie sind ein verkehrtes Geschlecht, sie sind Kinder, bei denen keine Treue ist. 21 Sie haben mich zum Eifer gereizt mit dem, was kein Gott ist, durch ihre Götzen haben sie mich erzürnt; und ich will sie auch reizen durch ein Volk, das kein Volk ist; durch ein törichtes Volk will ich sie zum Zorne reizen! (Jeremia 2.11) (Römer 10.19) 22 Denn ein Feuer ist durch meinen Zorn angezündet, das bis in die unterste Tiefe des Totenreichs hinab brennen und das Land samt seinem Gewächs verzehren und die Grundfesten der Berge in Flammen verwandeln wird. 23 Ich will Unglück wider sie häufen, ich will alle meine Pfeile gegen sie verschießen. (Psalm 91.5) 24 Vor Hunger sollen sie verschmachten; von brennender Seuche und giftiger Pest sollen sie verzehrt werden. Ich will die Zähne der Tiere samt dem Gift der Schlangen, die im Staube kriechen, unter sie senden. 25 Draußen soll das Schwert sie der Kinder berauben und in den Kammern drin der Schrecken: den Jüngling und die Jungfrau, den Säugling und den grauen Mann. 26 Ich hätte gesagt: «Ich will sie wegblasen, will ihr Gedächtnis unter den Menschen ausrotten!» 27 wenn ich nicht den Zorn des Feindes scheute; daß ihre Feinde solches einem Fremden zuschreiben und sagen würden: Unsre Hand war erhoben, nicht der HERR hat solches alles getan! 28 Denn es ist ein Volk, an dem aller Rat verloren ist, und das keinen Verstand besitzt. (Jesaja 27.11) (Jeremia 4.22) 29 Wenn sie weise wären, so würden sie das beherzigen, sie würden an ihre Zukunft denken! 30 Wie könnte einer ihrer Tausend jagen und zwei Zehntausend in die Flucht schlagen, wenn ihr Fels sie nicht verkauft und der HERR sie nicht preisgegeben hätte? (3. Mose 26.8) (3. Mose 26.36-37) 31 Denn nicht wie unser Fels ist ihr Fels; das müssen unsre Feinde selbst zugeben. 32 Denn vom Weinstock zu Sodom und von den Gefilden Gomorras stammen ihre Reben; ihre Trauben sind giftige Trauben; sie haben bittere Beeren. (Jesaja 1.10) 33 Ihr Wein ist Drachengeifer und wütendes Otterngift. 34 Ist solches nicht bei mir aufbewahrt und in meinen Archiven versiegelt? (5. Mose 29.28) 35 Mein ist die Rache und die Vergeltung, zu der Zeit, da ihr Fuß wanken wird; denn die Zeit ihres Verderbens ist nahe, und ihr Verhängnis eilt herzu. (Psalm 94.1) (Römer 12.19) (Hebräer 10.30) 36 Denn der HERR wird sein Volk richten und sich über seine Knechte erbarmen, wenn er sieht, daß jeder Halt entschwunden ist und Mündige samt den Unmündigen dahin sind. (1. Könige 14.10) 37 Und er wird sagen: Wo sind ihre Götter, der Fels, in dem sie sich bargen, 38 welche das Fett ihrer Opfer aßen und den Wein ihres Trankopfers tranken? Lasset sie aufstehen und euch helfen und euch beschirmen! (Richter 10.14) 39 Sehet nun, daß Ich, Ich allein es bin und kein Gott neben mir ist. Ich kann töten und lebendig machen, ich kann zerschlagen und kann heilen, und niemand kann aus meiner Hand erretten! (2. Mose 15.26) (5. Mose 4.35) (1. Samuel 2.6) (Hiob 5.18) (Jesaja 45.5) (Hosea 6.1-2) 40 Denn ich hebe meine Hand zum Himmel empor und sage: Ich lebe ewig! (2. Mose 6.8) (Hesekiel 33.11) 41 Wenn ich mein blitzendes Schwert geschliffen habe und meine Hand zum Gerichte greift, so will ich Rache nehmen an meinen Feinden und meinen Hassern vergelten. 42 Ich will meine Pfeile mit Blut tränken, und mein Schwert soll Fleisch fressen; vom Blut der Erschlagenen und Gefangenen, vom Haupt der feindlichen Fürsten. 43 Jubelt, ihr Heiden, seinem Volke zu! Denn er wird das Blut seiner Knechte rächen und seinen Feinden vergelten; aber sein Land und sein Volk wird er entsündigen! (Römer 15.10)

Das Wort Gottes ist Leben

44 Und Mose kam und trug dieses ganze Lied wörtlich vor den Ohren des Volkes vor, er und Josua, der Sohn Nuns. 45 Und als Mose solches alles zu ganz Israel geredet hatte, sprach er zu ihnen: 46 Nehmet zu Herzen alle Worte, die ich euch heute bezeuge, daß ihr sie euren Kindern anbefehlet, damit sie darauf achten, alle Worte dieses Gesetzes zu befolgen. (5. Mose 6.7) 47 Denn das ist kein leeres Wort für euch, sondern es ist euer Leben, und durch dieses Wort werdet ihr euer Leben verlängern in dem Lande, dahin ihr über den Jordan gehet, um es einzunehmen. (3. Mose 18.5)

Mose wird aufgefordert, den Berg Nebo zu besteigen

48 Und der HERR redete mit Mose an demselben Tage und sprach: 49 Steige auf dieses Gebirge Abarim, auf den Berg Nebo, welcher im Moabiterlande, Jericho gegenüber liegt, und beschaue das Land Kanaan, das ich den Kindern Israel zum Eigentum geben werde; (4. Mose 27.12) (4. Mose 33.48) 50 und dann sollst du sterben auf dem Berge, auf welchen du steigen wirst, und zu deinem Volk versammelt werden, wie dein Bruder Aaron auf dem Berge Hor starb und zu seinem Volk versammelt wurde; (4. Mose 20.23) 51 weil ihr euch an mir versündigt habt unter den Kindern Israel, beim Haderwasser zu Kadesch, in der Wüste Zin, da ihr mich nicht geheiligt habt unter den Kindern Israel. (4. Mose 20.12-13) 52 Denn du wirst das Land vor dir zwar sehen; aber du sollst nicht in das Land hineinkommen, das ich den Kindern Israel gebe. (5. Mose 34.4)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.