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5. Mose - Kapitel 31

Josua wird Moses Nachfolger

1 Und Mose ging hin und redete diese Worte zu ganz Israel und sprach zu ihnen: 2 Ich bin heute hundertundzwanzig Jahre alt, ich kann nicht mehr aus und eingehen; auch hat der HERR zu mir gesagt: Du sollst diesen Jordan nicht überschreiten! (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Der HERR, dein Gott, geht selbst vor dir hinüber; Er selbst wird diese Völker vor dir her vertilgen, daß du sie überwindest; Josua geht vor dir hinüber, wie der HERR gesagt hat. (5. Mose 3.28) 4 Und der HERR wird an ihnen tun, wie er mit Sihon und Og, den Königen der Amoriter, und ihrem Lande getan, welche er vertilgt hat. (4. Mose 21.21) 5 Und wenn der HERR sie vor euch dahingegeben hat, so sollt ihr mit ihnen verfahren nach dem ganzen Gebot, das ich euch geboten habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid tapfer und stark, fürchtet euch nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen; denn der HERR, dein Gott, geht selbst mit dir; er wird die Hände nicht von dir abtun, noch dich verlassen! 7 Und Mose rief Josua und sprach zu ihm vor ganz Israel: Sei tapfer und stark; denn du wirst mit diesem Volk in das Land kommen, das der HERR ihren Vätern zugeschworen hat, und du wirst es als Erbe unter sie austeilen. (Josua 1.6) 8 Der HERR aber, der selbst vor dir hergeht, wird mit dir sein und wird die Hand nicht von dir abziehen, noch dich verlassen; fürchte dich nicht und erschrick nicht!

Gesetzeslesung alle sieben Jahre

9 Und Mose schrieb dieses Gesetz und gab es den Priestern, den Kindern Levi, welche die Lade des Bundes des Herrn trugen, und allen Ältesten Israels. 10 Und Mose gebot ihnen und sprach: Nach Verlauf von sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahres, am Feste der Laubhütten, (5. Mose 15.1) 11 wenn ganz Israel kommt, um vor dem HERRN, deinem Gott, zu erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird, sollst du dieses Gesetz vor ganz Israel lesen lassen, vor ihren Ohren. 12 Versammle das Volk, Männer und Weiber und Kinder, auch den Fremdling, der in deinen Toren ist, damit sie hören und lernen, auf daß sie den HERRN, euren Gott, fürchten und achtgeben, alle Worte dieses Gesetzes zu befolgen; 13 und damit ihre Kinder, die es noch nicht wissen, es auch hören und lernen, auf daß sie den HERRN, euren Gott, fürchten alle Tage, die ihr in dem Lande lebet, in das ihr über den Jordan ziehet, um es einzunehmen.

Der HERR sagt den Abfall Israels voraus

14 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, deine Zeit ist nahe, da du sterben mußt! Rufe Josua, und tretet in die Stiftshütte, damit ich ihn beauftrage! Mose ging hin mit Josua, und sie traten in die Stiftshütte. 15 Der HERR aber erschien in der Hütte in der Wolkensäule, und die Wolkensäule stand über der Tür der Hütte. (2. Mose 40.34) 16 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, wenn du bei deinen Vätern liegst, wird dieses Volk aufstehen und den fremden Göttern des Landes, darein sie kommen, nachbuhlen, und sie werden mich verlassen und meinen Bund brechen, den ich mit ihnen gemacht habe. 17 So wird zu jener Zeit mein Zorn über sie ergrimmen, und ich werde sie verlassen und mein Angesicht vor ihnen verbergen, daß sie verzehrt werden. Und wenn sie dann viel Unglück und Angst treffen wird, werden sie sagen: «Hat mich nicht all dieses Übel getroffen, weil mein Gott nicht mit mir ist?» 18 Ich aber werde zu jener Zeit mein Angesicht gänzlich verbergen um all des Bösen willen, das sie getan haben, weil sie sich andern Göttern zugewandt haben. 19 So schreibet euch nun dieses Lied auf, und lehret es die Kinder Israel und leget es in ihren Mund, daß mir dieses Lied ein Zeuge sei wider die Kinder Israel. (5. Mose 32.1) 20 Wenn ich sie nun in das Land bringe, das ich ihren Vätern zugeschworen habe, das von Milch und Honig fließt, und sie essen und satt und fett werden, so werden sie sich andern Göttern zuwenden und ihnen dienen und mich verachten und meinen Bund brechen. (5. Mose 32.15) 21 Und wenn sie dann viel Unglück und Angst getroffen hat, soll dieses Lied wider sie zeugen; denn es soll nicht vergessen werden im Munde ihres Samens; denn ich weiß ihr Dichten, mit dem sie jetzt schon umgehen, ehe ich sie in das Land bringe, das ich ihren Vätern zugeschworen habe. (Psalm 139.2) 22 Also schrieb Mose damals dieses Lied und lehrte es die Kinder Israel. 23 Und er befahl Josua, dem Sohne Nuns, und sprach: Sei tapfer und stark, denn du sollst die Kinder Israel in das Land führen, das ich ihnen zugeschworen habe, und ich will mit dir sein! 24 Als nun Mose die Worte dieses Gesetzes bis zu Ende in ein Buch geschrieben hatte, 25 gebot er den Leviten, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, und sprach: 26 Nehmet das Buch dieses Gesetzes und leget es an die Seite der Lade des Bundes des HERRN, eures Gottes, damit es daselbst ein Zeuge wider dich sei. 27 Denn ich kenne deinen Ungehorsam und deine Halsstarrigkeit. Siehe, während ich noch heute unter euch lebe, seid ihr ungehorsam wider den HERRN; wieviel mehr nach meinem Tode! 28 So versammelt nun vor mir alle Ältesten eurer Stämme und eure Amtleute, damit ich diese Worte vor ihren Ohren rede und Himmel und Erde wider sie zu Zeugen nehme. (5. Mose 32.1) 29 Denn ich weiß, daß ihr nach meinem Tode gewiß verderblich handeln und von dem Wege abtreten werdet, den ich euch geboten habe; so wird euch in späteren Tagen dieses Unglück begegnen, weil ihr übelgetan habt vor den Augen des HERRN, indem ihr ihn durch die Werke eurer Hände erzürntet. 30 Also redete Mose die Worte dieses Liedes vor den Ohren der ganzen Gemeinde Israel, bis zu Ende:

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"