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5. Mose - Kapitel 31

Josua wird Moses Nachfolger

1 Und Mose ging hin und redete diese Worte zu ganz Israel und sprach zu ihnen: 2 Ich bin heute hundertundzwanzig Jahre alt, ich kann nicht mehr aus und eingehen; auch hat der HERR zu mir gesagt: Du sollst diesen Jordan nicht überschreiten! (4. Mose 20.12) (5. Mose 34.7) 3 Der HERR, dein Gott, geht selbst vor dir hinüber; Er selbst wird diese Völker vor dir her vertilgen, daß du sie überwindest; Josua geht vor dir hinüber, wie der HERR gesagt hat. (5. Mose 3.28) 4 Und der HERR wird an ihnen tun, wie er mit Sihon und Og, den Königen der Amoriter, und ihrem Lande getan, welche er vertilgt hat. (4. Mose 21.21) 5 Und wenn der HERR sie vor euch dahingegeben hat, so sollt ihr mit ihnen verfahren nach dem ganzen Gebot, das ich euch geboten habe. (5. Mose 7.2) 6 Seid tapfer und stark, fürchtet euch nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen; denn der HERR, dein Gott, geht selbst mit dir; er wird die Hände nicht von dir abtun, noch dich verlassen! 7 Und Mose rief Josua und sprach zu ihm vor ganz Israel: Sei tapfer und stark; denn du wirst mit diesem Volk in das Land kommen, das der HERR ihren Vätern zugeschworen hat, und du wirst es als Erbe unter sie austeilen. (Josua 1.6) 8 Der HERR aber, der selbst vor dir hergeht, wird mit dir sein und wird die Hand nicht von dir abziehen, noch dich verlassen; fürchte dich nicht und erschrick nicht!

Gesetzeslesung alle sieben Jahre

9 Und Mose schrieb dieses Gesetz und gab es den Priestern, den Kindern Levi, welche die Lade des Bundes des Herrn trugen, und allen Ältesten Israels. 10 Und Mose gebot ihnen und sprach: Nach Verlauf von sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahres, am Feste der Laubhütten, (5. Mose 15.1) 11 wenn ganz Israel kommt, um vor dem HERRN, deinem Gott, zu erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird, sollst du dieses Gesetz vor ganz Israel lesen lassen, vor ihren Ohren. 12 Versammle das Volk, Männer und Weiber und Kinder, auch den Fremdling, der in deinen Toren ist, damit sie hören und lernen, auf daß sie den HERRN, euren Gott, fürchten und achtgeben, alle Worte dieses Gesetzes zu befolgen; 13 und damit ihre Kinder, die es noch nicht wissen, es auch hören und lernen, auf daß sie den HERRN, euren Gott, fürchten alle Tage, die ihr in dem Lande lebet, in das ihr über den Jordan ziehet, um es einzunehmen.

Der HERR sagt den Abfall Israels voraus

14 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, deine Zeit ist nahe, da du sterben mußt! Rufe Josua, und tretet in die Stiftshütte, damit ich ihn beauftrage! Mose ging hin mit Josua, und sie traten in die Stiftshütte. 15 Der HERR aber erschien in der Hütte in der Wolkensäule, und die Wolkensäule stand über der Tür der Hütte. (2. Mose 40.34) 16 Und der HERR sprach zu Mose: Siehe, wenn du bei deinen Vätern liegst, wird dieses Volk aufstehen und den fremden Göttern des Landes, darein sie kommen, nachbuhlen, und sie werden mich verlassen und meinen Bund brechen, den ich mit ihnen gemacht habe. 17 So wird zu jener Zeit mein Zorn über sie ergrimmen, und ich werde sie verlassen und mein Angesicht vor ihnen verbergen, daß sie verzehrt werden. Und wenn sie dann viel Unglück und Angst treffen wird, werden sie sagen: «Hat mich nicht all dieses Übel getroffen, weil mein Gott nicht mit mir ist?» 18 Ich aber werde zu jener Zeit mein Angesicht gänzlich verbergen um all des Bösen willen, das sie getan haben, weil sie sich andern Göttern zugewandt haben. 19 So schreibet euch nun dieses Lied auf, und lehret es die Kinder Israel und leget es in ihren Mund, daß mir dieses Lied ein Zeuge sei wider die Kinder Israel. (5. Mose 32.1) 20 Wenn ich sie nun in das Land bringe, das ich ihren Vätern zugeschworen habe, das von Milch und Honig fließt, und sie essen und satt und fett werden, so werden sie sich andern Göttern zuwenden und ihnen dienen und mich verachten und meinen Bund brechen. (5. Mose 32.15) 21 Und wenn sie dann viel Unglück und Angst getroffen hat, soll dieses Lied wider sie zeugen; denn es soll nicht vergessen werden im Munde ihres Samens; denn ich weiß ihr Dichten, mit dem sie jetzt schon umgehen, ehe ich sie in das Land bringe, das ich ihren Vätern zugeschworen habe. (Psalm 139.2) 22 Also schrieb Mose damals dieses Lied und lehrte es die Kinder Israel. 23 Und er befahl Josua, dem Sohne Nuns, und sprach: Sei tapfer und stark, denn du sollst die Kinder Israel in das Land führen, das ich ihnen zugeschworen habe, und ich will mit dir sein! 24 Als nun Mose die Worte dieses Gesetzes bis zu Ende in ein Buch geschrieben hatte, 25 gebot er den Leviten, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, und sprach: 26 Nehmet das Buch dieses Gesetzes und leget es an die Seite der Lade des Bundes des HERRN, eures Gottes, damit es daselbst ein Zeuge wider dich sei. 27 Denn ich kenne deinen Ungehorsam und deine Halsstarrigkeit. Siehe, während ich noch heute unter euch lebe, seid ihr ungehorsam wider den HERRN; wieviel mehr nach meinem Tode! 28 So versammelt nun vor mir alle Ältesten eurer Stämme und eure Amtleute, damit ich diese Worte vor ihren Ohren rede und Himmel und Erde wider sie zu Zeugen nehme. (5. Mose 32.1) 29 Denn ich weiß, daß ihr nach meinem Tode gewiß verderblich handeln und von dem Wege abtreten werdet, den ich euch geboten habe; so wird euch in späteren Tagen dieses Unglück begegnen, weil ihr übelgetan habt vor den Augen des HERRN, indem ihr ihn durch die Werke eurer Hände erzürntet. 30 Also redete Mose die Worte dieses Liedes vor den Ohren der ganzen Gemeinde Israel, bis zu Ende:

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.