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5. Mose - Kapitel 30

Verheißung der Wiederherstellung Israels

1 Es wird aber geschehen, wenn das alles über dich kommt, der Segen und der Fluch, die ich dir vorgelegt habe, und du es zu Herzen nimmst unter all den Völkern, dahin dich der HERR, dein Gott, verstoßen hat, (5. Mose 28.1) 2 und wenn du umkehrst zu dem HERRN, deinem Gott, und seiner Stimme gehorchst, du und deine Kinder, von ganzem Herzen und von ganzer Seele, in allem, was ich dir heute gebiete; (3. Mose 26.40) 3 so wird der HERR, dein Gott, dein Gefängnis wenden und sich deiner erbarmen und wird dich wieder sammeln aus allen Völkern, dahin dich der HERR, dein Gott, zerstreut hat. (Jeremia 29.14) (Jeremia 32.37) (Amos 9.14) 4 Und wenn du auch bis an das Ende des Himmels verstoßen wärest, so wird dich doch der HERR, dein Gott, von dannen sammeln und dich von dannen holen. 5 Und der HERR, dein Gott, wird dich in das Land zurückbringen, das deine Väter besessen haben, und du wirst es einnehmen, und er wird dir wohltun und dich mehren, mehr als deine Väter. 6 Und der HERR, dein Gott, wird dein Herz und das Herz deines Samens beschneiden, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest von ganzem Herzen und von ganzer Seele, auf daß du leben mögest. (5. Mose 10.16) (Jeremia 4.4) (Hesekiel 11.19) (Römer 2.29) (Kolosser 2.11) 7 Aber alle diese Flüche wird der HERR, dein Gott, auf deine Feinde legen und auf die, welche dich hassen und verfolgen. 8 Du aber wirst umkehren und der Stimme des HERRN gehorchen, daß du befolgest alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete. 9 Und der HERR, dein Gott, wird dir Überfluß geben in allen Werken deiner Hände, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehes, an der Frucht deines Landes zu deinem Besten; denn der HERR wird sich über dich wiederum freuen, zu deinem Besten, wie er sich über deine Väter gefreut hat, 10 wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und seine Gebote und seine Satzungen befolgest, die in diesem Gesetzbuch geschrieben stehen, wenn du zu dem HERRN, deinem Gott, zurückkehrst von ganzem Herzen und von ganzer Seele. 11 Denn dieses Gebot, das ich dir heute gebiete, ist dir nicht zu wunderbar und nicht zu fern. 12 Es ist nicht im Himmel, daß du sagen müßtest: Wer will für uns zum Himmel fahren und es uns holen und verkündigen, daß wir es tun? (Römer 10.6) (Römer 10.8) 13 Es ist auch nicht jenseits des Meeres, daß du sagen müßtest: Wer will uns über das Meer fahren und es uns holen und verkündigen, daß wir es tun? 14 Sondern das Wort ist sehr nahe bei dir, in deinem Munde und in deinem Herzen, daß du es tun kannst.

Die Wahl zwischen Leben und Tod, Segen und Fluch

15 Siehe, ich habe dir heute vorgelegt das Leben und das Gute, den Tod und das Böse. (5. Mose 2.15) (5. Mose 11.26) (5. Mose 28.2) 16 Was ich dir heute gebiete, ist, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst und seine Gebote, seine Satzungen und seine Rechte haltest, auf daß du leben mögest und gemehrt werdest; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen im Lande, darein du ziehst, um es einzunehmen. 17 Wenn sich aber dein Herz abwendet und du nicht gehorchst, sondern dich bestimmen lässest, andere Götter anzubeten und ihnen zu dienen, 18 so verkündige ich euch heute, daß ihr gewiß umkommen und nicht lange leben werdet in dem Lande, in das du über den Jordan ziehst, um es einzunehmen. (5. Mose 4.26) 19 Ich nehme heute Himmel und Erde wider euch zu Zeugen: Ich habe euch Leben und Tod, Segen und Fluch vorgelegt; so erwähle nun das Leben, auf daß du lebest, du und dein Same, (5. Mose 4.26) 20 indem du den HERRN, deinen Gott, liebst, seiner Stimme gehorchst und ihm anhangst; denn das ist dein Leben und bedeutet Verlängerung deiner Tage, die du zubringen darfst im Lande, das der HERR deinen Vätern, Abraham, Isaak und Jakob, zu geben geschworen hat.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)