1Als wir uns aber wandten und den Weg nach Basan hinaufzogen, rückte Og, der König zu Basan, uns entgegen mit seinem ganzen Volk, um bei Edrei zu streiten.(4. Mose 21.33-35)2Da sprach der HERR zu mir: Fürchte dich nicht vor ihm, denn ich habe ihn und sein ganzes Volk samt seinem Lande in deine Hand gegeben, und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte.3Also gab der HERR, unser Gott, auch den König Og zu Basan in unsere Hand, samt seinem ganzen Volk; so schlugen wir ihn, daß keiner entrann und übrigblieb.4Und wir gewannen zu jener Zeit alle seine Städte, die ganze Gegend Argob, das Königreich Ogs zu Basan.5Alle diese Städte waren fest, mit hohen Mauern, Toren und Riegeln versehen; außerdem hatte es sehr viele andere Flecken ohne Mauern.6Und wir vollstreckten an ihnen den Bann, wie wir es mit Sihon, dem König zu Hesbon, gemacht hatten; an allen Städten vollstreckten wir den Bann, dazu an allen Männern, Weibern und Kindern.7Aber alles Vieh und die Beute aller Städte raubten wir für uns.(5. Mose 20.14)8Also nahmen wir zu der Zeit das Land aus der Hand der zwei Könige der Amoriter, diesseits des Jordan, vom Arnon bis an den Berg Hermon9(die Zidonier hießen den Hermon Sirjon, aber die Amoriter hießen ihn Senir),(5. Mose 4.48)(1. Chronik 5.23)(Psalm 29.6)10alle Städte auf Ebene und ganz Gilead und ganz Basan, bis gen Salcha und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan.11(Denn der König Og zu Basan war allein noch übrig von den Rephaitern. Siehe, sein Bett, ein eisernes Bett, ist es nicht zu Rabbat der Kinder Ammon? Es ist neun Ellen lang und vier Ellen breit, nach der Elle eines Mannes.)
Die Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse
12Dieses Land nahmen wir zu der Zeit ein von Aroer an, die am Arnon liegt. Und ich gab das halbe Gebirge Gilead samt seinen Städten den Rubenitern und Gaditern.(4. Mose 32.33)13Aber das übrige Gilead und ganz Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamm Manasse, die ganze Gegend Argob; das ganze Basan hieß das Land der Rephaiter.14(Jair, der Sohn Manasses, nahm die ganze Gegend Argob ein, bis an die Marke der Gesuriter und der Maachatiter, und nannte Basan nach seinem Namen «Jairs-Dörfer», wie sie bis auf den heutigen Tag heißen.)15Dem Machir aber gab ich Gilead.16Und den Rubenitern und Gaditern gab ich das Land von Gilead bis an den Bach Arnon, der mitten im Tal die Grenze bildet, und bis an den Jabbok, den Grenzfluß der Kinder Ammon,17dazu die Ebene und den Jordan, welcher die Grenze bildet vom See Genezareth bis an das Meer der Ebene, nämlich das Salzmeer, unterhalb der Abhänge des Pisga, welcher östlich davon liegt.18Und ich gebot euch zu der Zeit und sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch dieses Land zum Besitztum gegeben; so zieht nun gerüstet vor euren Brüdern, den Kindern Israel her, alle streitbaren Männer.19Aber eure Weiber und Kinder und euer Vieh (denn ich weiß, daß ihr viel Vieh habt) lasset in den Städten bleiben, die ich euch gegeben habe,20bis der HERR auch eure Brüder zur Ruhe bringt, wie euch, bis auch sie das Land einnehmen, das ihnen der HERR, euer Gott, jenseits des Jordan gibt; und alsdann sollt ihr wiederkehren, ein jeder zu seinem Besitztum, das ich euch gegeben habe.
Gott verwehrt Mose den Eintritt ins verheißene Land
21Und dem Josua gebot ich zu jener Zeit und sprach: Deine Augen haben alles gesehen, was der HERR, euer Gott, diesen beiden Königen getan hat; also wird der HERR allen Königreichen tun, wohin du hinüberziehen wirst.(4. Mose 27.18)(4. Mose 27.22)22Fürchtet euch nicht vor ihnen; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch!(5. Mose 1.30)23Und ich flehte zum HERRN um Gnade zu jener Zeit und sprach:24Ach, HERR, HERR, du hast angefangen, deinem Knechte zu zeigen deine Majestät und deine starke Hand; denn wo ist ein Gott im Himmel und auf Erden, der es deinen Werken und deiner Macht gleichtun könnte?25Laß mich doch hinübergehen und das gute Land sehen jenseits des Jordan, dieses gute Gebirge und den Libanon!26Aber der HERR war zornig über mich um euretwillen und erhörte mich nicht, sondern der HERR sprach zu mir: Laß es genug sein! Sage mir kein Wort mehr in dieser Sache!(4. Mose 20.12)27Steig auf den Gipfel des Pisga und hebe deine Augen auf gegen Abend und gegen Mitternacht und gegen Mittag und gegen Morgen, und beschaue es mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen.28Und gebiete dem Josua, stärke ihn und schärfe ihm ein, daß er hinüberziehe vor dem Volk und ihnen das Land, das du sehen wirst, zum Erbe austeile.(5. Mose 31.3)(5. Mose 31.7)29Also blieben wir im Tal, Beth-Peor gegenüber.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)