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5. Mose - Kapitel 3

Die Niederlage von Og, dem König von Baschan

1 Als wir uns aber wandten und den Weg nach Basan hinaufzogen, rückte Og, der König zu Basan, uns entgegen mit seinem ganzen Volk, um bei Edrei zu streiten. (4. Mose 21.33-35) 2 Da sprach der HERR zu mir: Fürchte dich nicht vor ihm, denn ich habe ihn und sein ganzes Volk samt seinem Lande in deine Hand gegeben, und du sollst mit ihm tun, wie du mit Sihon, dem König der Amoriter, getan hast, der zu Hesbon wohnte. 3 Also gab der HERR, unser Gott, auch den König Og zu Basan in unsere Hand, samt seinem ganzen Volk; so schlugen wir ihn, daß keiner entrann und übrigblieb. 4 Und wir gewannen zu jener Zeit alle seine Städte, die ganze Gegend Argob, das Königreich Ogs zu Basan. 5 Alle diese Städte waren fest, mit hohen Mauern, Toren und Riegeln versehen; außerdem hatte es sehr viele andere Flecken ohne Mauern. 6 Und wir vollstreckten an ihnen den Bann, wie wir es mit Sihon, dem König zu Hesbon, gemacht hatten; an allen Städten vollstreckten wir den Bann, dazu an allen Männern, Weibern und Kindern. 7 Aber alles Vieh und die Beute aller Städte raubten wir für uns. (5. Mose 20.14) 8 Also nahmen wir zu der Zeit das Land aus der Hand der zwei Könige der Amoriter, diesseits des Jordan, vom Arnon bis an den Berg Hermon 9 (die Zidonier hießen den Hermon Sirjon, aber die Amoriter hießen ihn Senir), (5. Mose 4.48) (1. Chronik 5.23) (Psalm 29.6) 10 alle Städte auf Ebene und ganz Gilead und ganz Basan, bis gen Salcha und Edrei, die Städte des Königreichs Ogs zu Basan. 11 (Denn der König Og zu Basan war allein noch übrig von den Rephaitern. Siehe, sein Bett, ein eisernes Bett, ist es nicht zu Rabbat der Kinder Ammon? Es ist neun Ellen lang und vier Ellen breit, nach der Elle eines Mannes.)

Die Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse

12 Dieses Land nahmen wir zu der Zeit ein von Aroer an, die am Arnon liegt. Und ich gab das halbe Gebirge Gilead samt seinen Städten den Rubenitern und Gaditern. (4. Mose 32.33) 13 Aber das übrige Gilead und ganz Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamm Manasse, die ganze Gegend Argob; das ganze Basan hieß das Land der Rephaiter. 14 (Jair, der Sohn Manasses, nahm die ganze Gegend Argob ein, bis an die Marke der Gesuriter und der Maachatiter, und nannte Basan nach seinem Namen «Jairs-Dörfer», wie sie bis auf den heutigen Tag heißen.) 15 Dem Machir aber gab ich Gilead. 16 Und den Rubenitern und Gaditern gab ich das Land von Gilead bis an den Bach Arnon, der mitten im Tal die Grenze bildet, und bis an den Jabbok, den Grenzfluß der Kinder Ammon, 17 dazu die Ebene und den Jordan, welcher die Grenze bildet vom See Genezareth bis an das Meer der Ebene, nämlich das Salzmeer, unterhalb der Abhänge des Pisga, welcher östlich davon liegt. 18 Und ich gebot euch zu der Zeit und sprach: Der HERR, euer Gott, hat euch dieses Land zum Besitztum gegeben; so zieht nun gerüstet vor euren Brüdern, den Kindern Israel her, alle streitbaren Männer. 19 Aber eure Weiber und Kinder und euer Vieh (denn ich weiß, daß ihr viel Vieh habt) lasset in den Städten bleiben, die ich euch gegeben habe, 20 bis der HERR auch eure Brüder zur Ruhe bringt, wie euch, bis auch sie das Land einnehmen, das ihnen der HERR, euer Gott, jenseits des Jordan gibt; und alsdann sollt ihr wiederkehren, ein jeder zu seinem Besitztum, das ich euch gegeben habe.

Gott verwehrt Mose den Eintritt ins verheißene Land

21 Und dem Josua gebot ich zu jener Zeit und sprach: Deine Augen haben alles gesehen, was der HERR, euer Gott, diesen beiden Königen getan hat; also wird der HERR allen Königreichen tun, wohin du hinüberziehen wirst. (4. Mose 27.18) (4. Mose 27.22) 22 Fürchtet euch nicht vor ihnen; denn der HERR, euer Gott, streitet für euch! (5. Mose 1.30) 23 Und ich flehte zum HERRN um Gnade zu jener Zeit und sprach: 24 Ach, HERR, HERR, du hast angefangen, deinem Knechte zu zeigen deine Majestät und deine starke Hand; denn wo ist ein Gott im Himmel und auf Erden, der es deinen Werken und deiner Macht gleichtun könnte? 25 Laß mich doch hinübergehen und das gute Land sehen jenseits des Jordan, dieses gute Gebirge und den Libanon! 26 Aber der HERR war zornig über mich um euretwillen und erhörte mich nicht, sondern der HERR sprach zu mir: Laß es genug sein! Sage mir kein Wort mehr in dieser Sache! (4. Mose 20.12) 27 Steig auf den Gipfel des Pisga und hebe deine Augen auf gegen Abend und gegen Mitternacht und gegen Mittag und gegen Morgen, und beschaue es mit deinen Augen; denn du wirst nicht über diesen Jordan gehen. 28 Und gebiete dem Josua, stärke ihn und schärfe ihm ein, daß er hinüberziehe vor dem Volk und ihnen das Land, das du sehen wirst, zum Erbe austeile. (5. Mose 31.3) (5. Mose 31.7) 29 Also blieben wir im Tal, Beth-Peor gegenüber.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.