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5. Mose - Kapitel 29

Der Bund des HERRN mit Israel im Land Moab

1 Dies sind die Worte des Bundes, welchen der HERR dem Mose mit den Kindern Israel zu schließen gebot, in der Moabiter Land; außer dem Bunde, den er mit ihnen am Horeb schloß. (2. Mose 19.4) 2 Und Mose berief ganz Israel und sprach zu ihnen: Ihr habt alles gesehen, was der HERR in Ägyptenland vor euren Augen dem Pharao und allen seinen Knechten und seinem ganzen Lande getan hat, 3 die großen Beweise, welche deine Augen gesehen haben, diese Zeichen und großen Wunder. (5. Mose 5.26) (Jesaja 6.9-10) 4 Und der HERR hat euch bis auf den heutigen Tag noch kein verständiges Herz gegeben, Augen, welche sehen, und Ohren, die da hören. (5. Mose 8.2) (5. Mose 8.4) 5 Ich habe euch vierzig Jahre lang in der Wüste geführt. Eure Kleider sind an euch nicht zerlumpt und dein Schuh ist an deinem Fuß nicht zerrissen. 6 Ihr habt kein Brot gegessen und weder Wein noch starkes Getränk getrunken, auf daß ihr erfahret, daß ich der HERR, euer Gott, bin. (4. Mose 21.21) 7 Und als ihr an diesen Ort kamet, zogen Sihon, der König zu Hesbon, und Og, der König zu Basan, uns entgegen, um mit uns zu streiten; (4. Mose 32.1) 8 und wir schlugen sie und nahmen ihr Land ein und gaben es den Rubenitern und Gaditern und dem halben Stamme Manasse zum Erbteil. 9 So bewahret nun die Worte dieses Bundes und tut darnach, damit ihr alles weislich vollbringet, was ihr tut. 10 Ihr alle steht heute vor dem HERRN, eurem Gott, eure Häupter, eure Stämme, eure Ältesten und eure Amtleute, alle Männer Israels; 11 eure Kinder, eure Weiber und dein Fremdling, der in deinem Lager ist, deine Holzhauer sowohl als deine Wasserschöpfer: 12 um einzutreten in den Bund des HERRN, deines Gottes, und in seinen Eid, den der HERR, dein Gott, heute mit dir macht, 13 auf daß er dich heute einsetze als sein Volk, und daß er dein Gott sei, wie er zu dir geredet, und wie er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat. (5. Mose 5.3) 14 Denn ich schließe diesen Bund und diesen Eid nicht mit euch allein,

Folgen einer Abwendung von Gott

15 sondern sowohl mit euch, die ihr heute hier seid und mit uns stehet vor dem HERRN, unserm Gott, als auch mit denen, die heute nicht bei uns sind. 16 Denn ihr wisset, wie wir in Ägyptenland gewohnt haben und mitten durch die Völker gezogen sind, wie ihr an ihnen vorüberginget; 17 und ihr sahet ihre Greuel und ihre Götzen von Holz und Stein, Silber und Gold, die bei ihnen sind. (Hebräer 12.15) 18 Darum hütet euch, daß nicht etwa ein Mann oder ein Weib, ein Geschlecht oder ein Stamm unter euch sei, dessen Herz sich heute von dem HERRN, unserm Gott, abwende, und der hingehe, den Göttern dieser Völker zu dienen; daß nicht etwa eine Wurzel unter euch sei, die Gift und Wermut trage; 19 und daß keiner, wenn er die Worte dieses Fluches hört, sich dennoch in seinem Herzen glücklich preise und spreche: «Ich werde Frieden haben, wenn ich schon wandle in der Verstocktheit meines Herzens!»; so daß alsdann weggerafft würde das Getränkte mit dem Durstigen. (5. Mose 18.15) 20 Denn der HERR wird nicht geneigt sein, einem solchen zu vergeben, sondern alsdann wird der HERR seinen Zorn und seinen Eifer rauchen lassen über einen solchen Mann, und es werden sich auf ihn alle Flüche legen, die in diesem Buche geschrieben sind; und der HERR wird seinen Namen unter dem Himmel austilgen; 21 und der HERR wird ihn aus allen Stämmen Israels zum Unglück absondern, gemäß allen Flüchen des Bundes, die in dem Buche dieses Gesetzes geschrieben sind; 22 so daß die Nachkommen, eure Kinder, die nach euch aufkommen werden, und die Fremden, die aus fernen Ländern kommen, sagen werden; wenn sie die Plagen dieses Landes und die Krankheiten sehen, welche der HERR demselben auferlegt hat, (1. Mose 19.24) (Hosea 11.8) 23 und wie er dieses ganze Land mit Schwefel und Salz verbrannt hat, daß es nicht besät werden kann und nichts hervorbringt, daß nichts Grünes darauf wächst, gleichwie Sodom, Gomorra, Adama und Zeboim umgekehrt worden sind, welche der HERR in seinem Zorn und Grimm umgekehrt hat 24 ja, alle diese Völker werden fragen: Warum hat der HERR diesem Lande also getan? Was bedeutet dieser gewaltige, grimmige Zorn? 25 Dann wird man antworten: Weil sie den Bund des HERRN, des Gottes ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen schloß, als er sie aus Ägyptenland führte; 26 und weil sie hingegangen sind und andern Göttern gedient und sie angebetet haben, Göttern, die sie nicht kannten, und die er ihnen nicht zugeteilt hat. 27 Darum entbrannte der Zorn des HERRN über dieses Land, daß er über sie alle Flüche kommen ließ, die in diesem Buche geschrieben sind! 28 Und der HERR hat sie aus ihrem Lande verstoßen mit Zorn, Grimm und großer Ungnade und hat sie in ein anderes Land geworfen, wie es heute der Fall ist! (5. Mose 32.34) (Psalm 147.19-20) 29 Die Geheimnisse sind des HERRN, unseres Gottes, die geoffenbarten Dinge aber sind für uns und unsere Kinder bestimmt ewiglich, damit wir alle Worte dieses Gesetzes tun.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)