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5. Mose - Kapitel 29

Der Bund des HERRN mit Israel im Land Moab

1 Dies sind die Worte des Bundes, welchen der HERR dem Mose mit den Kindern Israel zu schließen gebot, in der Moabiter Land; außer dem Bunde, den er mit ihnen am Horeb schloß. (2. Mose 19.4) 2 Und Mose berief ganz Israel und sprach zu ihnen: Ihr habt alles gesehen, was der HERR in Ägyptenland vor euren Augen dem Pharao und allen seinen Knechten und seinem ganzen Lande getan hat, 3 die großen Beweise, welche deine Augen gesehen haben, diese Zeichen und großen Wunder. (5. Mose 5.26) (Jesaja 6.9-10) 4 Und der HERR hat euch bis auf den heutigen Tag noch kein verständiges Herz gegeben, Augen, welche sehen, und Ohren, die da hören. (5. Mose 8.2) (5. Mose 8.4) 5 Ich habe euch vierzig Jahre lang in der Wüste geführt. Eure Kleider sind an euch nicht zerlumpt und dein Schuh ist an deinem Fuß nicht zerrissen. 6 Ihr habt kein Brot gegessen und weder Wein noch starkes Getränk getrunken, auf daß ihr erfahret, daß ich der HERR, euer Gott, bin. (4. Mose 21.21) 7 Und als ihr an diesen Ort kamet, zogen Sihon, der König zu Hesbon, und Og, der König zu Basan, uns entgegen, um mit uns zu streiten; (4. Mose 32.1) 8 und wir schlugen sie und nahmen ihr Land ein und gaben es den Rubenitern und Gaditern und dem halben Stamme Manasse zum Erbteil. 9 So bewahret nun die Worte dieses Bundes und tut darnach, damit ihr alles weislich vollbringet, was ihr tut. 10 Ihr alle steht heute vor dem HERRN, eurem Gott, eure Häupter, eure Stämme, eure Ältesten und eure Amtleute, alle Männer Israels; 11 eure Kinder, eure Weiber und dein Fremdling, der in deinem Lager ist, deine Holzhauer sowohl als deine Wasserschöpfer: 12 um einzutreten in den Bund des HERRN, deines Gottes, und in seinen Eid, den der HERR, dein Gott, heute mit dir macht, 13 auf daß er dich heute einsetze als sein Volk, und daß er dein Gott sei, wie er zu dir geredet, und wie er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat. (5. Mose 5.3) 14 Denn ich schließe diesen Bund und diesen Eid nicht mit euch allein,

Folgen einer Abwendung von Gott

15 sondern sowohl mit euch, die ihr heute hier seid und mit uns stehet vor dem HERRN, unserm Gott, als auch mit denen, die heute nicht bei uns sind. 16 Denn ihr wisset, wie wir in Ägyptenland gewohnt haben und mitten durch die Völker gezogen sind, wie ihr an ihnen vorüberginget; 17 und ihr sahet ihre Greuel und ihre Götzen von Holz und Stein, Silber und Gold, die bei ihnen sind. (Hebräer 12.15) 18 Darum hütet euch, daß nicht etwa ein Mann oder ein Weib, ein Geschlecht oder ein Stamm unter euch sei, dessen Herz sich heute von dem HERRN, unserm Gott, abwende, und der hingehe, den Göttern dieser Völker zu dienen; daß nicht etwa eine Wurzel unter euch sei, die Gift und Wermut trage; 19 und daß keiner, wenn er die Worte dieses Fluches hört, sich dennoch in seinem Herzen glücklich preise und spreche: «Ich werde Frieden haben, wenn ich schon wandle in der Verstocktheit meines Herzens!»; so daß alsdann weggerafft würde das Getränkte mit dem Durstigen. (5. Mose 18.15) 20 Denn der HERR wird nicht geneigt sein, einem solchen zu vergeben, sondern alsdann wird der HERR seinen Zorn und seinen Eifer rauchen lassen über einen solchen Mann, und es werden sich auf ihn alle Flüche legen, die in diesem Buche geschrieben sind; und der HERR wird seinen Namen unter dem Himmel austilgen; 21 und der HERR wird ihn aus allen Stämmen Israels zum Unglück absondern, gemäß allen Flüchen des Bundes, die in dem Buche dieses Gesetzes geschrieben sind; 22 so daß die Nachkommen, eure Kinder, die nach euch aufkommen werden, und die Fremden, die aus fernen Ländern kommen, sagen werden; wenn sie die Plagen dieses Landes und die Krankheiten sehen, welche der HERR demselben auferlegt hat, (1. Mose 19.24) (Hosea 11.8) 23 und wie er dieses ganze Land mit Schwefel und Salz verbrannt hat, daß es nicht besät werden kann und nichts hervorbringt, daß nichts Grünes darauf wächst, gleichwie Sodom, Gomorra, Adama und Zeboim umgekehrt worden sind, welche der HERR in seinem Zorn und Grimm umgekehrt hat 24 ja, alle diese Völker werden fragen: Warum hat der HERR diesem Lande also getan? Was bedeutet dieser gewaltige, grimmige Zorn? 25 Dann wird man antworten: Weil sie den Bund des HERRN, des Gottes ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen schloß, als er sie aus Ägyptenland führte; 26 und weil sie hingegangen sind und andern Göttern gedient und sie angebetet haben, Göttern, die sie nicht kannten, und die er ihnen nicht zugeteilt hat. 27 Darum entbrannte der Zorn des HERRN über dieses Land, daß er über sie alle Flüche kommen ließ, die in diesem Buche geschrieben sind! 28 Und der HERR hat sie aus ihrem Lande verstoßen mit Zorn, Grimm und großer Ungnade und hat sie in ein anderes Land geworfen, wie es heute der Fall ist! (5. Mose 32.34) (Psalm 147.19-20) 29 Die Geheimnisse sind des HERRN, unseres Gottes, die geoffenbarten Dinge aber sind für uns und unsere Kinder bestimmt ewiglich, damit wir alle Worte dieses Gesetzes tun.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.