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5. Mose - Kapitel 29

Der Bund des HERRN mit Israel im Land Moab

1 Dies sind die Worte des Bundes, welchen der HERR dem Mose mit den Kindern Israel zu schließen gebot, in der Moabiter Land; außer dem Bunde, den er mit ihnen am Horeb schloß. (2. Mose 19.4) 2 Und Mose berief ganz Israel und sprach zu ihnen: Ihr habt alles gesehen, was der HERR in Ägyptenland vor euren Augen dem Pharao und allen seinen Knechten und seinem ganzen Lande getan hat, 3 die großen Beweise, welche deine Augen gesehen haben, diese Zeichen und großen Wunder. (5. Mose 5.26) (Jesaja 6.9-10) 4 Und der HERR hat euch bis auf den heutigen Tag noch kein verständiges Herz gegeben, Augen, welche sehen, und Ohren, die da hören. (5. Mose 8.2) (5. Mose 8.4) 5 Ich habe euch vierzig Jahre lang in der Wüste geführt. Eure Kleider sind an euch nicht zerlumpt und dein Schuh ist an deinem Fuß nicht zerrissen. 6 Ihr habt kein Brot gegessen und weder Wein noch starkes Getränk getrunken, auf daß ihr erfahret, daß ich der HERR, euer Gott, bin. (4. Mose 21.21) 7 Und als ihr an diesen Ort kamet, zogen Sihon, der König zu Hesbon, und Og, der König zu Basan, uns entgegen, um mit uns zu streiten; (4. Mose 32.1) 8 und wir schlugen sie und nahmen ihr Land ein und gaben es den Rubenitern und Gaditern und dem halben Stamme Manasse zum Erbteil. 9 So bewahret nun die Worte dieses Bundes und tut darnach, damit ihr alles weislich vollbringet, was ihr tut. 10 Ihr alle steht heute vor dem HERRN, eurem Gott, eure Häupter, eure Stämme, eure Ältesten und eure Amtleute, alle Männer Israels; 11 eure Kinder, eure Weiber und dein Fremdling, der in deinem Lager ist, deine Holzhauer sowohl als deine Wasserschöpfer: 12 um einzutreten in den Bund des HERRN, deines Gottes, und in seinen Eid, den der HERR, dein Gott, heute mit dir macht, 13 auf daß er dich heute einsetze als sein Volk, und daß er dein Gott sei, wie er zu dir geredet, und wie er deinen Vätern Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat. (5. Mose 5.3) 14 Denn ich schließe diesen Bund und diesen Eid nicht mit euch allein,

Folgen einer Abwendung von Gott

15 sondern sowohl mit euch, die ihr heute hier seid und mit uns stehet vor dem HERRN, unserm Gott, als auch mit denen, die heute nicht bei uns sind. 16 Denn ihr wisset, wie wir in Ägyptenland gewohnt haben und mitten durch die Völker gezogen sind, wie ihr an ihnen vorüberginget; 17 und ihr sahet ihre Greuel und ihre Götzen von Holz und Stein, Silber und Gold, die bei ihnen sind. (Hebräer 12.15) 18 Darum hütet euch, daß nicht etwa ein Mann oder ein Weib, ein Geschlecht oder ein Stamm unter euch sei, dessen Herz sich heute von dem HERRN, unserm Gott, abwende, und der hingehe, den Göttern dieser Völker zu dienen; daß nicht etwa eine Wurzel unter euch sei, die Gift und Wermut trage; 19 und daß keiner, wenn er die Worte dieses Fluches hört, sich dennoch in seinem Herzen glücklich preise und spreche: «Ich werde Frieden haben, wenn ich schon wandle in der Verstocktheit meines Herzens!»; so daß alsdann weggerafft würde das Getränkte mit dem Durstigen. (5. Mose 18.15) 20 Denn der HERR wird nicht geneigt sein, einem solchen zu vergeben, sondern alsdann wird der HERR seinen Zorn und seinen Eifer rauchen lassen über einen solchen Mann, und es werden sich auf ihn alle Flüche legen, die in diesem Buche geschrieben sind; und der HERR wird seinen Namen unter dem Himmel austilgen; 21 und der HERR wird ihn aus allen Stämmen Israels zum Unglück absondern, gemäß allen Flüchen des Bundes, die in dem Buche dieses Gesetzes geschrieben sind; 22 so daß die Nachkommen, eure Kinder, die nach euch aufkommen werden, und die Fremden, die aus fernen Ländern kommen, sagen werden; wenn sie die Plagen dieses Landes und die Krankheiten sehen, welche der HERR demselben auferlegt hat, (1. Mose 19.24) (Hosea 11.8) 23 und wie er dieses ganze Land mit Schwefel und Salz verbrannt hat, daß es nicht besät werden kann und nichts hervorbringt, daß nichts Grünes darauf wächst, gleichwie Sodom, Gomorra, Adama und Zeboim umgekehrt worden sind, welche der HERR in seinem Zorn und Grimm umgekehrt hat 24 ja, alle diese Völker werden fragen: Warum hat der HERR diesem Lande also getan? Was bedeutet dieser gewaltige, grimmige Zorn? 25 Dann wird man antworten: Weil sie den Bund des HERRN, des Gottes ihrer Väter, verlassen haben, den er mit ihnen schloß, als er sie aus Ägyptenland führte; 26 und weil sie hingegangen sind und andern Göttern gedient und sie angebetet haben, Göttern, die sie nicht kannten, und die er ihnen nicht zugeteilt hat. 27 Darum entbrannte der Zorn des HERRN über dieses Land, daß er über sie alle Flüche kommen ließ, die in diesem Buche geschrieben sind! 28 Und der HERR hat sie aus ihrem Lande verstoßen mit Zorn, Grimm und großer Ungnade und hat sie in ein anderes Land geworfen, wie es heute der Fall ist! (5. Mose 32.34) (Psalm 147.19-20) 29 Die Geheimnisse sind des HERRN, unseres Gottes, die geoffenbarten Dinge aber sind für uns und unsere Kinder bestimmt ewiglich, damit wir alle Worte dieses Gesetzes tun.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.