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5. Mose - Kapitel 28

Segnungen für Gehorsam

1 Es wird aber geschehen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, wirklich gehorchst und darauf achtest zu tun alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete, daß dich dann der HERR, dein Gott, erhöhen wird über alle Völker auf Erden. (5. Mose 26.19) 2 Und alle diese Segnungen werden über dich kommen und dich treffen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst. 3 Gesegnet wirst du sein in der Stadt und gesegnet auf dem Lande. 4 Gesegnet wird sein die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, die Frucht deines Viehes, der Wurf deiner Rinder und die Zucht deiner Schafe. 5 Gesegnet wird sein dein Korb und dein Backtrog. 6 Gesegnet wirst du sein, wenn du eingehst, und gesegnet, wenn du ausgehst. (Psalm 121.8) 7 Der HERR wird deine Feinde, die sich wider dich auflehnen, vor dir schlagen lassen; auf einem Weg werden sie wider dich ausziehen und auf sieben Wegen vor dir fliehen. 8 Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. (3. Mose 25.21) 9 Der HERR wird dich aufrechterhalten als sein heiliges Volk, wie er dir geschworen hat, wenn du die Gebote des HERRN, deines Gottes, beobachtest und in seinen Wegen wandeln wirst; (2. Mose 19.5-6) 10 dann werden alle Völker auf Erden sehen, daß der Name des HERRN über dir angerufen wird, und werden sich vor dir fürchten. 11 Und der HERR wird dir Überfluß geben an Gütern, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehes und an der Frucht deines Ackers, auf dem Lande, von dem der HERR deinen Vätern geschworen hat, daß er es dir gebe. 12 Der HERR wird dir den Himmel, seinen guten Schatz, auftun, daß er deinem Lande Regen gebe zu seiner Zeit, und daß er alle Werke deiner Hände segne. Und du wirst vielen Völkern leihen; du aber wirst nicht entlehnen. (5. Mose 15.6) 13 Und der HERR wird dich zum Haupt machen und nicht zum Schwanz; und du wirst nur zuoberst und nicht zuunterst sein, wenn du gehorchst den Geboten des HERRN, deines Gottes, die ich dir heute gebiete, daß du sie beobachtest und tust, 14 und wenn du nicht abweichen wirst von all den Worten, die ich euch gebiete, weder zur Rechten noch zur Linken, also daß du nicht andern Göttern nachwandelst, ihnen zu dienen. (5. Mose 5.29)

Fluch für Ungehorsam

15 Es wird aber geschehen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorchst, so daß du nicht beobachtest und tust all seine Gebote und Satzungen, die ich dir heute gebiete, so werden all diese Flüche über dich kommen und dich treffen. (Daniel 9.11) 16 Verflucht wirst du sein in der Stadt und verflucht auf dem Lande. 17 Verflucht wird sein dein Korb und dein Backtrog. 18 Verflucht wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes, der Wurf deiner Rinder und die Zucht deiner Schafe. 19 Verflucht wirst du sein, wenn du eingehst, und verflucht, wenn du ausgehst. 20 Der HERR wird gegen dich entsenden Fluch, Verwirrung und Unsegen in allen Geschäften deiner Hand, die du tust, bis du vertilgt werdest und bald umkommest um deiner bösen Werke willen, weil du mich verlassen hast. 21 Der HERR wird dir die Pest anhängen, bis er dich vertilgt hat aus dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. 22 Der HERR wird dich schlagen mit Schwindsucht, mit Fieberhitze, Brand, Entzündung, Dürre, mit Getreidebrand und Vergilben; die werden dich verfolgen, bis du umgekommen bist. (1. Könige 17.7) 23 Dein Himmel über deinem Haupt wird ehern und die Erde unter dir eisern sein. (5. Mose 11.17) 24 Der HERR wird den Regen für dein Land in Sand und Staub verwandeln; der wird vom Himmel auf dich herabfallen, bis du vertilgt bist. 25 Der HERR wird dich vor deinen Feinden schlagen lassen; auf einem Weg wirst du wider sie ausziehen, und auf sieben Wegen wirst du vor ihnen fliehen und mißhandelt werden von allen Königreichen auf Erden. 26 Deine Leichname werden allen Vögeln des Himmels und allen wilden Tieren zur Nahrung dienen, und niemand wird sie verscheuchen. 27 Der HERR wird dich schlagen mit dem ägyptischen Geschwür; mit Beulen, Grind und Krätze, daß du nicht heil werden kannst. (2. Mose 9.9) 28 Der HERR wird dich schlagen mit Wahnsinn und mit Blindheit und mit Verwirrung der Sinne. 29 Und du wirst am Mittag tappen, wie ein Blinder im Dunkeln tappt, und wirst kein Glück haben auf deinen Wegen, sondern wirst gedrückt und beraubt sein dein Leben lang, und niemand wird dir helfen. 30 Du wirst dir ein Weib vermählen, aber ein anderer wird sie beschlafen; du wirst ein Haus bauen, aber nicht darin wohnen; du wirst einen Weinberg pflanzen, aber nicht davon essen. (5. Mose 20.6) (Jesaja 65.22) 31 Dein Ochse wird vor deinen Augen geschlachtet werden, aber du wirst nicht davon essen; dein Esel wird mit Gewalt von deinem Angesicht weggenommen und dir nicht zurückgegeben werden; deine Schafe werden deinen Feinden gegeben werden, und niemand wird dir helfen.

Bedrückung durch Heidenvölker

32 Deine Söhne und deine Töchter sollen einem andern Volke gegeben werden, daß deine Augen zusehen und täglich nach ihnen schmachten werden, aber deine Hand wird machtlos sein. 33 Die Frucht deines Landes und alles, was du erarbeitet hast, wird ein Volk verzehren, von dem du nichts wußtest; und du wirst nur unterdrückt und mißhandelt werden dein Leben lang. (Richter 6.3) 34 Und du wirst wahnsinnig werden von dem, was deine Augen sehen müssen. 35 Der HERR wird dich schlagen mit bösem Geschwür an Knien und Schenkeln, daß du nicht geheilt werden kannst, von deiner Fußsohle bis auf den Scheitel. 36 Der HERR wird dich und deinen König, den du über dich setzen wirst, unter ein Volk führen, das du nicht kennst, auch deine Väter nicht, und du wirst daselbst andern Göttern, Holz und Steinen dienen. (5. Mose 4.28) 37 Und du wirst zum Entsetzen sein, zum Sprichwort und zum Gespött unter allen Völkern, dahin der HERR dich führen wird. (1. Könige 9.7) 38 Du wirst viel Samen auf das Feld hinausführen und wenig einsammeln; denn die Heuschrecken werden es abfressen. (Jeremia 12.13) (Micha 6.15) 39 Du wirst Weinberge pflanzen und bauen, aber keinen Wein trinken und einkellern; denn die Würmer werden es abfressen. 40 Du wirst Ölbäume haben in allen deinen Grenzen; aber du wirst dich nicht mit Öl salben; denn deine Oliven werden abfallen. 41 Du wirst Söhne und Töchter zeugen und doch keine haben; denn man wird sie gefangenführen. 42 Das Ungeziefer wird alle deine Bäume und die Früchte deines Landes fressen. 43 Der Fremdling, der bei dir ist, wird immer höher über dich emporsteigen, du aber wirst immer tiefer herunterkommen. 44 Er wird dir leihen, du aber wirst ihm nicht leihen; er wird das Haupt sein, du aber wirst der Schwanz sein. (5. Mose 28.12-13) 45 Und alle diese Flüche werden über dich kommen und dich verfolgen und treffen, bis du vertilgt sein wirst, weil du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorsam gewesen bist, seine Gebote und Satzungen zu beobachten, die er dir geboten hat. 46 Darum werden sie als Zeichen und Wunder an dir und an deinem Samen sein, ewiglich. 47 Dafür, daß du dem HERRN, deinem Gott, nicht gedient hast mit fröhlichem und gutwilligem Herzen, als du an allem Überfluß hattest, 48 mußt du deinen Feinden, die dir der HERR zuschicken wird, dienen in Hunger und Durst, in Blöße und allerlei Mangel, und er wird ein eisernes Joch auf deinen Hals legen, bis er dich vertilgt hat.

Ankündigung der Vertreibung und Gefangenschaft

49 Der HERR wird gegen dich aufbieten ein Volk aus der Ferne, vom Ende der Erde, das wie ein Adler daherfliegt, ein Volk, dessen Sprache du nicht verstehen kannst; (Jesaja 33.19) (Jeremia 5.15) 50 ein Volk mit trotzigem Blick, das keine Rücksicht kennt gegen den Greis und mit den Knaben kein Erbarmen hat. (Klagelieder 5.12) (Daniel 8.23) 51 Es wird die Frucht deines Viehes und die Frucht deines Landes verzehren, bis du vertilgt sein wirst, und dir nichts übriglassen von Korn, Most und Öl, vom Wurf deiner Rinder und von der Zucht deiner Schafe, bis daß es dich zugrunde gerichtet hat. Und es wird dich in allen deinen Toren ängstigen, bis deine hohen und festen Mauern fallen, 52 darauf du dich in deinem ganzen Lande verlassen hast. Ja, es wird dich ängstigen in allen deinen Toren, in deinem ganzen Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 53 Du wirst die Frucht deines Leibes essen, das Fleisch deiner Söhne und deiner Töchter, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat; in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird. (2. Könige 6.28) (Klagelieder 2.20) (Klagelieder 4.10) 54 Ein verzärtelter und arg verwöhnter Mann unter deinem Volk wird es alsdann seinem Bruder und dem Weibe an seinem Busen und dem Sohn, der von seinen Söhnen noch übrig ist, mißgönnen, 55 also daß er keinem von ihnen etwas gibt von dem Fleische seiner Söhne, das er essen muß, weil ihm nichts übriggeblieben ist in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind in allen deinen Toren bedrängen wird. 56 Auch das verzärteltste und verwöhnteste Weib unter euch, das so verzärtelt und verwöhnt war, daß sie nicht einmal versucht hat, ihre Fußsohlen auf die Erde zu setzen, die wird dem Mann an ihrem Busen und ihrem Sohn und ihrer Tochter 57 mißgönnen die Nachgeburt, die zwischen ihren Beinen hervorgegangen ist, dazu ihre Kinder, die sie geboren hat; denn sie wird dieselben vor lauter Mangel heimlich essen in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind in deinen Toren bedrängen wird. 58 Wenn du nicht darauf achten wirst, zu tun alle Worte dieses Gesetzes, die in diesem Buch geschrieben sind, und zu fürchten diesen herrlichen und schrecklichen Namen, den HERRN, deinen Gott; 59 so wird der HERR dich und deinen Samen mit außerordentlichen Schlägen treffen, ja mit großen und beständigen Schlägen und mit bösen und beständigen Krankheiten; 60 und er wird über dich alle Seuchen Ägyptens bringen, vor welchen du dich fürchtest, und sie werden dir anhaften. (5. Mose 28.27) 61 Dazu alle Krankheiten und Plagen, die nicht in dem Buch dieses Gesetzes geschrieben sind, wird der HERR über dich kommen lassen, bis du vertilgt sein wirst. 62 Und es werden euer wenige übrigbleiben, die ihr doch so zahlreich gewesen seid wie die Sterne des Himmels, weil du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorcht hast. (5. Mose 1.10) 63 Und wie sich der HERR in bezug auf euch zuvor freute, euch wohlzutun und euch zu mehren, also wird der HERR sich in bezug auf euch freuen, euch umzubringen und euch zu vertilgen, und ihr werdet ausgerottet werden aus dem Lande, dahin du jetzt gehst, um es einzunehmen. (Sprüche 1.26) 64 Denn der HERR wird dich unter alle Völker zerstreuen von einem Ende der Erde bis zum andern; da wirst du andern Göttern dienen, die dir und deinen Vätern unbekannt waren, Holz und Steinen. 65 Dazu wirst du unter diesen Völkern keine Ruhe haben und keine Rast finden für deine Fußsohlen; denn der HERR wird dir daselbst ein friedeloses Herz geben, daß du dir die Augen ausweinen möchtest und daß deine Seele verschmachten wird. 66 Dein Leben wird vor dir an einem Faden hängen; Tag und Nacht wirst du dich fürchten und deines Lebens nicht sicher sein. 67 Am Morgen wirst du sagen: Ach, daß es schon Abend wäre! Und am Abend wirst du sagen: Ach, daß es schon Morgen wäre! infolge alles dessen, was dein Herz erschreckt und was deine Augen sehen müssen. 68 Und der HERR wird dich auf Schiffen wieder nach Ägypten führen, auf dem Weg, davon ich dir gesagt habe, du sollest ihn nicht mehr sehen, und ihr werdet euch daselbst euren Feinden zu Knechten und Mägden verkaufen wollen, und es wird doch kein Käufer da sein. (5. Mose 17.16) (Hosea 8.13)

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"