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5. Mose - Kapitel 28

Segnungen für Gehorsam

1 Es wird aber geschehen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, wirklich gehorchst und darauf achtest zu tun alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete, daß dich dann der HERR, dein Gott, erhöhen wird über alle Völker auf Erden. (5. Mose 26.19) 2 Und alle diese Segnungen werden über dich kommen und dich treffen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst. 3 Gesegnet wirst du sein in der Stadt und gesegnet auf dem Lande. 4 Gesegnet wird sein die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, die Frucht deines Viehes, der Wurf deiner Rinder und die Zucht deiner Schafe. 5 Gesegnet wird sein dein Korb und dein Backtrog. 6 Gesegnet wirst du sein, wenn du eingehst, und gesegnet, wenn du ausgehst. (Psalm 121.8) 7 Der HERR wird deine Feinde, die sich wider dich auflehnen, vor dir schlagen lassen; auf einem Weg werden sie wider dich ausziehen und auf sieben Wegen vor dir fliehen. 8 Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. (3. Mose 25.21) 9 Der HERR wird dich aufrechterhalten als sein heiliges Volk, wie er dir geschworen hat, wenn du die Gebote des HERRN, deines Gottes, beobachtest und in seinen Wegen wandeln wirst; (2. Mose 19.5-6) 10 dann werden alle Völker auf Erden sehen, daß der Name des HERRN über dir angerufen wird, und werden sich vor dir fürchten. 11 Und der HERR wird dir Überfluß geben an Gütern, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehes und an der Frucht deines Ackers, auf dem Lande, von dem der HERR deinen Vätern geschworen hat, daß er es dir gebe. 12 Der HERR wird dir den Himmel, seinen guten Schatz, auftun, daß er deinem Lande Regen gebe zu seiner Zeit, und daß er alle Werke deiner Hände segne. Und du wirst vielen Völkern leihen; du aber wirst nicht entlehnen. (5. Mose 15.6) 13 Und der HERR wird dich zum Haupt machen und nicht zum Schwanz; und du wirst nur zuoberst und nicht zuunterst sein, wenn du gehorchst den Geboten des HERRN, deines Gottes, die ich dir heute gebiete, daß du sie beobachtest und tust, 14 und wenn du nicht abweichen wirst von all den Worten, die ich euch gebiete, weder zur Rechten noch zur Linken, also daß du nicht andern Göttern nachwandelst, ihnen zu dienen. (5. Mose 5.29)

Fluch für Ungehorsam

15 Es wird aber geschehen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorchst, so daß du nicht beobachtest und tust all seine Gebote und Satzungen, die ich dir heute gebiete, so werden all diese Flüche über dich kommen und dich treffen. (Daniel 9.11) 16 Verflucht wirst du sein in der Stadt und verflucht auf dem Lande. 17 Verflucht wird sein dein Korb und dein Backtrog. 18 Verflucht wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes, der Wurf deiner Rinder und die Zucht deiner Schafe. 19 Verflucht wirst du sein, wenn du eingehst, und verflucht, wenn du ausgehst. 20 Der HERR wird gegen dich entsenden Fluch, Verwirrung und Unsegen in allen Geschäften deiner Hand, die du tust, bis du vertilgt werdest und bald umkommest um deiner bösen Werke willen, weil du mich verlassen hast. 21 Der HERR wird dir die Pest anhängen, bis er dich vertilgt hat aus dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. 22 Der HERR wird dich schlagen mit Schwindsucht, mit Fieberhitze, Brand, Entzündung, Dürre, mit Getreidebrand und Vergilben; die werden dich verfolgen, bis du umgekommen bist. (1. Könige 17.7) 23 Dein Himmel über deinem Haupt wird ehern und die Erde unter dir eisern sein. (5. Mose 11.17) 24 Der HERR wird den Regen für dein Land in Sand und Staub verwandeln; der wird vom Himmel auf dich herabfallen, bis du vertilgt bist. 25 Der HERR wird dich vor deinen Feinden schlagen lassen; auf einem Weg wirst du wider sie ausziehen, und auf sieben Wegen wirst du vor ihnen fliehen und mißhandelt werden von allen Königreichen auf Erden. 26 Deine Leichname werden allen Vögeln des Himmels und allen wilden Tieren zur Nahrung dienen, und niemand wird sie verscheuchen. 27 Der HERR wird dich schlagen mit dem ägyptischen Geschwür; mit Beulen, Grind und Krätze, daß du nicht heil werden kannst. (2. Mose 9.9) 28 Der HERR wird dich schlagen mit Wahnsinn und mit Blindheit und mit Verwirrung der Sinne. 29 Und du wirst am Mittag tappen, wie ein Blinder im Dunkeln tappt, und wirst kein Glück haben auf deinen Wegen, sondern wirst gedrückt und beraubt sein dein Leben lang, und niemand wird dir helfen. 30 Du wirst dir ein Weib vermählen, aber ein anderer wird sie beschlafen; du wirst ein Haus bauen, aber nicht darin wohnen; du wirst einen Weinberg pflanzen, aber nicht davon essen. (5. Mose 20.6) (Jesaja 65.22) 31 Dein Ochse wird vor deinen Augen geschlachtet werden, aber du wirst nicht davon essen; dein Esel wird mit Gewalt von deinem Angesicht weggenommen und dir nicht zurückgegeben werden; deine Schafe werden deinen Feinden gegeben werden, und niemand wird dir helfen.

Bedrückung durch Heidenvölker

32 Deine Söhne und deine Töchter sollen einem andern Volke gegeben werden, daß deine Augen zusehen und täglich nach ihnen schmachten werden, aber deine Hand wird machtlos sein. 33 Die Frucht deines Landes und alles, was du erarbeitet hast, wird ein Volk verzehren, von dem du nichts wußtest; und du wirst nur unterdrückt und mißhandelt werden dein Leben lang. (Richter 6.3) 34 Und du wirst wahnsinnig werden von dem, was deine Augen sehen müssen. 35 Der HERR wird dich schlagen mit bösem Geschwür an Knien und Schenkeln, daß du nicht geheilt werden kannst, von deiner Fußsohle bis auf den Scheitel. 36 Der HERR wird dich und deinen König, den du über dich setzen wirst, unter ein Volk führen, das du nicht kennst, auch deine Väter nicht, und du wirst daselbst andern Göttern, Holz und Steinen dienen. (5. Mose 4.28) 37 Und du wirst zum Entsetzen sein, zum Sprichwort und zum Gespött unter allen Völkern, dahin der HERR dich führen wird. (1. Könige 9.7) 38 Du wirst viel Samen auf das Feld hinausführen und wenig einsammeln; denn die Heuschrecken werden es abfressen. (Jeremia 12.13) (Micha 6.15) 39 Du wirst Weinberge pflanzen und bauen, aber keinen Wein trinken und einkellern; denn die Würmer werden es abfressen. 40 Du wirst Ölbäume haben in allen deinen Grenzen; aber du wirst dich nicht mit Öl salben; denn deine Oliven werden abfallen. 41 Du wirst Söhne und Töchter zeugen und doch keine haben; denn man wird sie gefangenführen. 42 Das Ungeziefer wird alle deine Bäume und die Früchte deines Landes fressen. 43 Der Fremdling, der bei dir ist, wird immer höher über dich emporsteigen, du aber wirst immer tiefer herunterkommen. 44 Er wird dir leihen, du aber wirst ihm nicht leihen; er wird das Haupt sein, du aber wirst der Schwanz sein. (5. Mose 28.12-13) 45 Und alle diese Flüche werden über dich kommen und dich verfolgen und treffen, bis du vertilgt sein wirst, weil du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorsam gewesen bist, seine Gebote und Satzungen zu beobachten, die er dir geboten hat. 46 Darum werden sie als Zeichen und Wunder an dir und an deinem Samen sein, ewiglich. 47 Dafür, daß du dem HERRN, deinem Gott, nicht gedient hast mit fröhlichem und gutwilligem Herzen, als du an allem Überfluß hattest, 48 mußt du deinen Feinden, die dir der HERR zuschicken wird, dienen in Hunger und Durst, in Blöße und allerlei Mangel, und er wird ein eisernes Joch auf deinen Hals legen, bis er dich vertilgt hat.

Ankündigung der Vertreibung und Gefangenschaft

49 Der HERR wird gegen dich aufbieten ein Volk aus der Ferne, vom Ende der Erde, das wie ein Adler daherfliegt, ein Volk, dessen Sprache du nicht verstehen kannst; (Jesaja 33.19) (Jeremia 5.15) 50 ein Volk mit trotzigem Blick, das keine Rücksicht kennt gegen den Greis und mit den Knaben kein Erbarmen hat. (Klagelieder 5.12) (Daniel 8.23) 51 Es wird die Frucht deines Viehes und die Frucht deines Landes verzehren, bis du vertilgt sein wirst, und dir nichts übriglassen von Korn, Most und Öl, vom Wurf deiner Rinder und von der Zucht deiner Schafe, bis daß es dich zugrunde gerichtet hat. Und es wird dich in allen deinen Toren ängstigen, bis deine hohen und festen Mauern fallen, 52 darauf du dich in deinem ganzen Lande verlassen hast. Ja, es wird dich ängstigen in allen deinen Toren, in deinem ganzen Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 53 Du wirst die Frucht deines Leibes essen, das Fleisch deiner Söhne und deiner Töchter, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat; in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird. (2. Könige 6.28) (Klagelieder 2.20) (Klagelieder 4.10) 54 Ein verzärtelter und arg verwöhnter Mann unter deinem Volk wird es alsdann seinem Bruder und dem Weibe an seinem Busen und dem Sohn, der von seinen Söhnen noch übrig ist, mißgönnen, 55 also daß er keinem von ihnen etwas gibt von dem Fleische seiner Söhne, das er essen muß, weil ihm nichts übriggeblieben ist in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind in allen deinen Toren bedrängen wird. 56 Auch das verzärteltste und verwöhnteste Weib unter euch, das so verzärtelt und verwöhnt war, daß sie nicht einmal versucht hat, ihre Fußsohlen auf die Erde zu setzen, die wird dem Mann an ihrem Busen und ihrem Sohn und ihrer Tochter 57 mißgönnen die Nachgeburt, die zwischen ihren Beinen hervorgegangen ist, dazu ihre Kinder, die sie geboren hat; denn sie wird dieselben vor lauter Mangel heimlich essen in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind in deinen Toren bedrängen wird. 58 Wenn du nicht darauf achten wirst, zu tun alle Worte dieses Gesetzes, die in diesem Buch geschrieben sind, und zu fürchten diesen herrlichen und schrecklichen Namen, den HERRN, deinen Gott; 59 so wird der HERR dich und deinen Samen mit außerordentlichen Schlägen treffen, ja mit großen und beständigen Schlägen und mit bösen und beständigen Krankheiten; 60 und er wird über dich alle Seuchen Ägyptens bringen, vor welchen du dich fürchtest, und sie werden dir anhaften. (5. Mose 28.27) 61 Dazu alle Krankheiten und Plagen, die nicht in dem Buch dieses Gesetzes geschrieben sind, wird der HERR über dich kommen lassen, bis du vertilgt sein wirst. 62 Und es werden euer wenige übrigbleiben, die ihr doch so zahlreich gewesen seid wie die Sterne des Himmels, weil du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorcht hast. (5. Mose 1.10) 63 Und wie sich der HERR in bezug auf euch zuvor freute, euch wohlzutun und euch zu mehren, also wird der HERR sich in bezug auf euch freuen, euch umzubringen und euch zu vertilgen, und ihr werdet ausgerottet werden aus dem Lande, dahin du jetzt gehst, um es einzunehmen. (Sprüche 1.26) 64 Denn der HERR wird dich unter alle Völker zerstreuen von einem Ende der Erde bis zum andern; da wirst du andern Göttern dienen, die dir und deinen Vätern unbekannt waren, Holz und Steinen. 65 Dazu wirst du unter diesen Völkern keine Ruhe haben und keine Rast finden für deine Fußsohlen; denn der HERR wird dir daselbst ein friedeloses Herz geben, daß du dir die Augen ausweinen möchtest und daß deine Seele verschmachten wird. 66 Dein Leben wird vor dir an einem Faden hängen; Tag und Nacht wirst du dich fürchten und deines Lebens nicht sicher sein. 67 Am Morgen wirst du sagen: Ach, daß es schon Abend wäre! Und am Abend wirst du sagen: Ach, daß es schon Morgen wäre! infolge alles dessen, was dein Herz erschreckt und was deine Augen sehen müssen. 68 Und der HERR wird dich auf Schiffen wieder nach Ägypten führen, auf dem Weg, davon ich dir gesagt habe, du sollest ihn nicht mehr sehen, und ihr werdet euch daselbst euren Feinden zu Knechten und Mägden verkaufen wollen, und es wird doch kein Käufer da sein. (5. Mose 17.16) (Hosea 8.13)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)