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5. Mose - Kapitel 28

Segnungen für Gehorsam

1 Es wird aber geschehen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, wirklich gehorchst und darauf achtest zu tun alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete, daß dich dann der HERR, dein Gott, erhöhen wird über alle Völker auf Erden. (5. Mose 26.19) 2 Und alle diese Segnungen werden über dich kommen und dich treffen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst. 3 Gesegnet wirst du sein in der Stadt und gesegnet auf dem Lande. 4 Gesegnet wird sein die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, die Frucht deines Viehes, der Wurf deiner Rinder und die Zucht deiner Schafe. 5 Gesegnet wird sein dein Korb und dein Backtrog. 6 Gesegnet wirst du sein, wenn du eingehst, und gesegnet, wenn du ausgehst. (Psalm 121.8) 7 Der HERR wird deine Feinde, die sich wider dich auflehnen, vor dir schlagen lassen; auf einem Weg werden sie wider dich ausziehen und auf sieben Wegen vor dir fliehen. 8 Der HERR wird dem Segen gebieten, daß er mit dir sei in deinen Scheunen und in allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. (3. Mose 25.21) 9 Der HERR wird dich aufrechterhalten als sein heiliges Volk, wie er dir geschworen hat, wenn du die Gebote des HERRN, deines Gottes, beobachtest und in seinen Wegen wandeln wirst; (2. Mose 19.5-6) 10 dann werden alle Völker auf Erden sehen, daß der Name des HERRN über dir angerufen wird, und werden sich vor dir fürchten. 11 Und der HERR wird dir Überfluß geben an Gütern, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehes und an der Frucht deines Ackers, auf dem Lande, von dem der HERR deinen Vätern geschworen hat, daß er es dir gebe. 12 Der HERR wird dir den Himmel, seinen guten Schatz, auftun, daß er deinem Lande Regen gebe zu seiner Zeit, und daß er alle Werke deiner Hände segne. Und du wirst vielen Völkern leihen; du aber wirst nicht entlehnen. (5. Mose 15.6) 13 Und der HERR wird dich zum Haupt machen und nicht zum Schwanz; und du wirst nur zuoberst und nicht zuunterst sein, wenn du gehorchst den Geboten des HERRN, deines Gottes, die ich dir heute gebiete, daß du sie beobachtest und tust, 14 und wenn du nicht abweichen wirst von all den Worten, die ich euch gebiete, weder zur Rechten noch zur Linken, also daß du nicht andern Göttern nachwandelst, ihnen zu dienen. (5. Mose 5.29)

Fluch für Ungehorsam

15 Es wird aber geschehen, wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorchst, so daß du nicht beobachtest und tust all seine Gebote und Satzungen, die ich dir heute gebiete, so werden all diese Flüche über dich kommen und dich treffen. (Daniel 9.11) 16 Verflucht wirst du sein in der Stadt und verflucht auf dem Lande. 17 Verflucht wird sein dein Korb und dein Backtrog. 18 Verflucht wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes, der Wurf deiner Rinder und die Zucht deiner Schafe. 19 Verflucht wirst du sein, wenn du eingehst, und verflucht, wenn du ausgehst. 20 Der HERR wird gegen dich entsenden Fluch, Verwirrung und Unsegen in allen Geschäften deiner Hand, die du tust, bis du vertilgt werdest und bald umkommest um deiner bösen Werke willen, weil du mich verlassen hast. 21 Der HERR wird dir die Pest anhängen, bis er dich vertilgt hat aus dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. 22 Der HERR wird dich schlagen mit Schwindsucht, mit Fieberhitze, Brand, Entzündung, Dürre, mit Getreidebrand und Vergilben; die werden dich verfolgen, bis du umgekommen bist. (1. Könige 17.7) 23 Dein Himmel über deinem Haupt wird ehern und die Erde unter dir eisern sein. (5. Mose 11.17) 24 Der HERR wird den Regen für dein Land in Sand und Staub verwandeln; der wird vom Himmel auf dich herabfallen, bis du vertilgt bist. 25 Der HERR wird dich vor deinen Feinden schlagen lassen; auf einem Weg wirst du wider sie ausziehen, und auf sieben Wegen wirst du vor ihnen fliehen und mißhandelt werden von allen Königreichen auf Erden. 26 Deine Leichname werden allen Vögeln des Himmels und allen wilden Tieren zur Nahrung dienen, und niemand wird sie verscheuchen. 27 Der HERR wird dich schlagen mit dem ägyptischen Geschwür; mit Beulen, Grind und Krätze, daß du nicht heil werden kannst. (2. Mose 9.9) 28 Der HERR wird dich schlagen mit Wahnsinn und mit Blindheit und mit Verwirrung der Sinne. 29 Und du wirst am Mittag tappen, wie ein Blinder im Dunkeln tappt, und wirst kein Glück haben auf deinen Wegen, sondern wirst gedrückt und beraubt sein dein Leben lang, und niemand wird dir helfen. 30 Du wirst dir ein Weib vermählen, aber ein anderer wird sie beschlafen; du wirst ein Haus bauen, aber nicht darin wohnen; du wirst einen Weinberg pflanzen, aber nicht davon essen. (5. Mose 20.6) (Jesaja 65.22) 31 Dein Ochse wird vor deinen Augen geschlachtet werden, aber du wirst nicht davon essen; dein Esel wird mit Gewalt von deinem Angesicht weggenommen und dir nicht zurückgegeben werden; deine Schafe werden deinen Feinden gegeben werden, und niemand wird dir helfen.

Bedrückung durch Heidenvölker

32 Deine Söhne und deine Töchter sollen einem andern Volke gegeben werden, daß deine Augen zusehen und täglich nach ihnen schmachten werden, aber deine Hand wird machtlos sein. 33 Die Frucht deines Landes und alles, was du erarbeitet hast, wird ein Volk verzehren, von dem du nichts wußtest; und du wirst nur unterdrückt und mißhandelt werden dein Leben lang. (Richter 6.3) 34 Und du wirst wahnsinnig werden von dem, was deine Augen sehen müssen. 35 Der HERR wird dich schlagen mit bösem Geschwür an Knien und Schenkeln, daß du nicht geheilt werden kannst, von deiner Fußsohle bis auf den Scheitel. 36 Der HERR wird dich und deinen König, den du über dich setzen wirst, unter ein Volk führen, das du nicht kennst, auch deine Väter nicht, und du wirst daselbst andern Göttern, Holz und Steinen dienen. (5. Mose 4.28) 37 Und du wirst zum Entsetzen sein, zum Sprichwort und zum Gespött unter allen Völkern, dahin der HERR dich führen wird. (1. Könige 9.7) 38 Du wirst viel Samen auf das Feld hinausführen und wenig einsammeln; denn die Heuschrecken werden es abfressen. (Jeremia 12.13) (Micha 6.15) 39 Du wirst Weinberge pflanzen und bauen, aber keinen Wein trinken und einkellern; denn die Würmer werden es abfressen. 40 Du wirst Ölbäume haben in allen deinen Grenzen; aber du wirst dich nicht mit Öl salben; denn deine Oliven werden abfallen. 41 Du wirst Söhne und Töchter zeugen und doch keine haben; denn man wird sie gefangenführen. 42 Das Ungeziefer wird alle deine Bäume und die Früchte deines Landes fressen. 43 Der Fremdling, der bei dir ist, wird immer höher über dich emporsteigen, du aber wirst immer tiefer herunterkommen. 44 Er wird dir leihen, du aber wirst ihm nicht leihen; er wird das Haupt sein, du aber wirst der Schwanz sein. (5. Mose 28.12-13) 45 Und alle diese Flüche werden über dich kommen und dich verfolgen und treffen, bis du vertilgt sein wirst, weil du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorsam gewesen bist, seine Gebote und Satzungen zu beobachten, die er dir geboten hat. 46 Darum werden sie als Zeichen und Wunder an dir und an deinem Samen sein, ewiglich. 47 Dafür, daß du dem HERRN, deinem Gott, nicht gedient hast mit fröhlichem und gutwilligem Herzen, als du an allem Überfluß hattest, 48 mußt du deinen Feinden, die dir der HERR zuschicken wird, dienen in Hunger und Durst, in Blöße und allerlei Mangel, und er wird ein eisernes Joch auf deinen Hals legen, bis er dich vertilgt hat.

Ankündigung der Vertreibung und Gefangenschaft

49 Der HERR wird gegen dich aufbieten ein Volk aus der Ferne, vom Ende der Erde, das wie ein Adler daherfliegt, ein Volk, dessen Sprache du nicht verstehen kannst; (Jesaja 33.19) (Jeremia 5.15) 50 ein Volk mit trotzigem Blick, das keine Rücksicht kennt gegen den Greis und mit den Knaben kein Erbarmen hat. (Klagelieder 5.12) (Daniel 8.23) 51 Es wird die Frucht deines Viehes und die Frucht deines Landes verzehren, bis du vertilgt sein wirst, und dir nichts übriglassen von Korn, Most und Öl, vom Wurf deiner Rinder und von der Zucht deiner Schafe, bis daß es dich zugrunde gerichtet hat. Und es wird dich in allen deinen Toren ängstigen, bis deine hohen und festen Mauern fallen, 52 darauf du dich in deinem ganzen Lande verlassen hast. Ja, es wird dich ängstigen in allen deinen Toren, in deinem ganzen Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 53 Du wirst die Frucht deines Leibes essen, das Fleisch deiner Söhne und deiner Töchter, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat; in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind bedrängen wird. (2. Könige 6.28) (Klagelieder 2.20) (Klagelieder 4.10) 54 Ein verzärtelter und arg verwöhnter Mann unter deinem Volk wird es alsdann seinem Bruder und dem Weibe an seinem Busen und dem Sohn, der von seinen Söhnen noch übrig ist, mißgönnen, 55 also daß er keinem von ihnen etwas gibt von dem Fleische seiner Söhne, das er essen muß, weil ihm nichts übriggeblieben ist in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind in allen deinen Toren bedrängen wird. 56 Auch das verzärteltste und verwöhnteste Weib unter euch, das so verzärtelt und verwöhnt war, daß sie nicht einmal versucht hat, ihre Fußsohlen auf die Erde zu setzen, die wird dem Mann an ihrem Busen und ihrem Sohn und ihrer Tochter 57 mißgönnen die Nachgeburt, die zwischen ihren Beinen hervorgegangen ist, dazu ihre Kinder, die sie geboren hat; denn sie wird dieselben vor lauter Mangel heimlich essen in der Belagerung und Not, womit dich dein Feind in deinen Toren bedrängen wird. 58 Wenn du nicht darauf achten wirst, zu tun alle Worte dieses Gesetzes, die in diesem Buch geschrieben sind, und zu fürchten diesen herrlichen und schrecklichen Namen, den HERRN, deinen Gott; 59 so wird der HERR dich und deinen Samen mit außerordentlichen Schlägen treffen, ja mit großen und beständigen Schlägen und mit bösen und beständigen Krankheiten; 60 und er wird über dich alle Seuchen Ägyptens bringen, vor welchen du dich fürchtest, und sie werden dir anhaften. (5. Mose 28.27) 61 Dazu alle Krankheiten und Plagen, die nicht in dem Buch dieses Gesetzes geschrieben sind, wird der HERR über dich kommen lassen, bis du vertilgt sein wirst. 62 Und es werden euer wenige übrigbleiben, die ihr doch so zahlreich gewesen seid wie die Sterne des Himmels, weil du der Stimme des HERRN, deines Gottes, nicht gehorcht hast. (5. Mose 1.10) 63 Und wie sich der HERR in bezug auf euch zuvor freute, euch wohlzutun und euch zu mehren, also wird der HERR sich in bezug auf euch freuen, euch umzubringen und euch zu vertilgen, und ihr werdet ausgerottet werden aus dem Lande, dahin du jetzt gehst, um es einzunehmen. (Sprüche 1.26) 64 Denn der HERR wird dich unter alle Völker zerstreuen von einem Ende der Erde bis zum andern; da wirst du andern Göttern dienen, die dir und deinen Vätern unbekannt waren, Holz und Steinen. 65 Dazu wirst du unter diesen Völkern keine Ruhe haben und keine Rast finden für deine Fußsohlen; denn der HERR wird dir daselbst ein friedeloses Herz geben, daß du dir die Augen ausweinen möchtest und daß deine Seele verschmachten wird. 66 Dein Leben wird vor dir an einem Faden hängen; Tag und Nacht wirst du dich fürchten und deines Lebens nicht sicher sein. 67 Am Morgen wirst du sagen: Ach, daß es schon Abend wäre! Und am Abend wirst du sagen: Ach, daß es schon Morgen wäre! infolge alles dessen, was dein Herz erschreckt und was deine Augen sehen müssen. 68 Und der HERR wird dich auf Schiffen wieder nach Ägypten führen, auf dem Weg, davon ich dir gesagt habe, du sollest ihn nicht mehr sehen, und ihr werdet euch daselbst euren Feinden zu Knechten und Mägden verkaufen wollen, und es wird doch kein Käufer da sein. (5. Mose 17.16) (Hosea 8.13)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)