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5. Mose - Kapitel 27

Gebot über die Gedenksteine mit den Worten des Gesetzes

1 Und Mose, samt den Ältesten Israels, gebot dem Volk und sprach: Behaltet alle Gebote, die ich euch gebiete! 2 Und es soll geschehen an dem Tage, da ihr über den Jordan ziehet in das Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, sollst du dir große Steine aufrichten und sie mit Kalk tünchen. 3 Und sobald du hinübergegangen bist, sollst du alle Worte dieses Gesetzes darauf schreiben, damit du in das Land hineinkommest, das der HERR, dein Gott, dir gibt, ein Land, das von Milch und Honig fließt, wie der HERR, der Gott deiner Väter, dir verheißen hat. 4 Sobald ihr nun den Jordan überschritten habt, sollt ihr diese Steine, wie ich euch gebiete, auf dem Berge Ebal aufrichten und mit Kalk tünchen. 5 Und du sollst daselbst dem HERRN, deinem Gott, einen Altar bauen, einen Altar von Steinen; über diese sollst du kein Eisen schwingen. (2. Mose 20.25) 6 Einen Altar von unbehauenen Steinen sollst du dem HERRN, deinem Gott, bauen, und sollst darauf dem HERRN, deinem Gott, Brandopfer opfern. 7 Und du sollst Dankopfer darbringen und daselbst essen und fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott. (5. Mose 12.7) 8 Und du sollst alle Worte dieses Gesetzes auf die Steine schreiben, wohl eingegraben. 9 Und Mose und die Priester und Leviten redeten mit ganz Israel und sprachen: Merke auf und höre zu, Israel! An diesem heutigen Tage bist du zum Volke des HERRN, deines Gottes, geworden. (5. Mose 26.18-19) 10 Darum sollst du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen und seine Gebote und Satzungen halten, die ich dir heute gebiete!

Segen und Fluch sollen auf den Bergen Garizim und Ebal verkündet werden

11 Und Mose gebot dem Volk an jenem Tage und sprach: 12 Diese sollen auf dem Berge Garizim stehen, um das Volk zu segnen, wenn ihr über den Jordan gegangen seid: Simeon, Levi, Juda, Issaschar, Joseph und Benjamin. (5. Mose 11.29) 13 Und diese sollen auf dem Berge Ebal stehen, um zu fluchen: Ruben, Gad, Asser, Sebulon, Dan und Naphtali. 14 Und die Leviten sollen anheben und zu allen Männern Israels mit lauter Stimme sagen: 15 Verflucht sei, wer ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, das dem HERRN ein Greuel ist, und es heimlich aufstellt! Und alles Volk soll antworten und sagen: Amen! (2. Mose 20.23) (2. Mose 34.17) 16 Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen! (2. Mose 21.17) 17 Verflucht sei, wer seines Nächsten Grenze verrückt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (5. Mose 19.14) 18 Verflucht sei, wer einen Blinden auf dem Wege irreführt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (3. Mose 19.14) 19 Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (2. Mose 22.20-21) 20 Verflucht sei, wer bei seines Vaters Weibe liegt; denn er hat seinen Vater entblößt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (3. Mose 18.8) 21 Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (2. Mose 22.18) 22 Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, die seines Vaters oder seiner Mutter Tochter ist! Und alles Volk soll sagen: Amen! (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.11) 23 Verflucht sei, wer bei seiner Schwiegermutter liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (3. Mose 18.17) 24 Verflucht sei, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und alles Volk soll sagen: Amen! (4. Mose 35.20) 25 Verflucht sei, wer Bestechung annimmt, so daß er eine Seele erschlägt, unschuldiges Blut! Und alles Volk soll sagen: Amen! (2. Mose 23.8) (5. Mose 16.19) 26 Verflucht sei, wer die Worte dieses Gesetzes nicht ausführt und sie nicht tut! Und alles Volk soll sagen: Amen! (Galater 3.10)

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4. Mose - Kapitel 5

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen." (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. 5 Jahwe befahl Mose, 6 den Israeliten zu sagen: "Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht - so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden - wird diese Person schuldig. (3. Mose 5.21) 7 Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist. 8 Gibt es aber keinen nahen Verwandten, dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt. 9 Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören. (4. Mose 18.8) 10 Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören." 11 Jahwe befahl Mose, 12 den Israeliten zu sagen: "Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird, 13 wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden; 14 und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat, 15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie gut zwei Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt. 16 Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen. 17 Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen. (2. Mose 30.18) 18 Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten. 19 Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser. 20 Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat'- 21 jetzt soll der Priester die Frau den Fluch schwören lassen und zu ihr sagen - 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt. 22 Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!' 23 Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen. 24 Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet. 25 Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen. 26 Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben. 27 Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden. 28 Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben." 29 Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt, 30 oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren. 31 Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.