Gebot über die Gedenksteine mit den Worten des Gesetzes
1Und Mose, samt den Ältesten Israels, gebot dem Volk und sprach: Behaltet alle Gebote, die ich euch gebiete!2Und es soll geschehen an dem Tage, da ihr über den Jordan ziehet in das Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, sollst du dir große Steine aufrichten und sie mit Kalk tünchen.3Und sobald du hinübergegangen bist, sollst du alle Worte dieses Gesetzes darauf schreiben, damit du in das Land hineinkommest, das der HERR, dein Gott, dir gibt, ein Land, das von Milch und Honig fließt, wie der HERR, der Gott deiner Väter, dir verheißen hat.4Sobald ihr nun den Jordan überschritten habt, sollt ihr diese Steine, wie ich euch gebiete, auf dem Berge Ebal aufrichten und mit Kalk tünchen.5Und du sollst daselbst dem HERRN, deinem Gott, einen Altar bauen, einen Altar von Steinen; über diese sollst du kein Eisen schwingen.(2. Mose 20.25)6Einen Altar von unbehauenen Steinen sollst du dem HERRN, deinem Gott, bauen, und sollst darauf dem HERRN, deinem Gott, Brandopfer opfern.7Und du sollst Dankopfer darbringen und daselbst essen und fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott.(5. Mose 12.7)8Und du sollst alle Worte dieses Gesetzes auf die Steine schreiben, wohl eingegraben.9Und Mose und die Priester und Leviten redeten mit ganz Israel und sprachen: Merke auf und höre zu, Israel! An diesem heutigen Tage bist du zum Volke des HERRN, deines Gottes, geworden.(5. Mose 26.18-19)10Darum sollst du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen und seine Gebote und Satzungen halten, die ich dir heute gebiete!
Segen und Fluch sollen auf den Bergen Garizim und Ebal verkündet werden
11Und Mose gebot dem Volk an jenem Tage und sprach:12Diese sollen auf dem Berge Garizim stehen, um das Volk zu segnen, wenn ihr über den Jordan gegangen seid: Simeon, Levi, Juda, Issaschar, Joseph und Benjamin.(5. Mose 11.29)13Und diese sollen auf dem Berge Ebal stehen, um zu fluchen: Ruben, Gad, Asser, Sebulon, Dan und Naphtali.14Und die Leviten sollen anheben und zu allen Männern Israels mit lauter Stimme sagen:15Verflucht sei, wer ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, das dem HERRN ein Greuel ist, und es heimlich aufstellt! Und alles Volk soll antworten und sagen: Amen!(2. Mose 20.23)(2. Mose 34.17)16Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!(2. Mose 21.17)17Verflucht sei, wer seines Nächsten Grenze verrückt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(5. Mose 19.14)18Verflucht sei, wer einen Blinden auf dem Wege irreführt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(3. Mose 19.14)19Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(2. Mose 22.20-21)20Verflucht sei, wer bei seines Vaters Weibe liegt; denn er hat seinen Vater entblößt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(3. Mose 18.8)21Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(2. Mose 22.18)22Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, die seines Vaters oder seiner Mutter Tochter ist! Und alles Volk soll sagen: Amen!(3. Mose 18.9)(3. Mose 18.11)23Verflucht sei, wer bei seiner Schwiegermutter liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(3. Mose 18.17)24Verflucht sei, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(4. Mose 35.20)25Verflucht sei, wer Bestechung annimmt, so daß er eine Seele erschlägt, unschuldiges Blut! Und alles Volk soll sagen: Amen!(2. Mose 23.8)(5. Mose 16.19)26Verflucht sei, wer die Worte dieses Gesetzes nicht ausführt und sie nicht tut! Und alles Volk soll sagen: Amen!(Galater 3.10)
1Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2"Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben."(4. Mose 26.54)9Jahwe befahl Mose, 10den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.16Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10)26Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.30Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6)34Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch."(2. Mose 29.45)