Gebot über die Gedenksteine mit den Worten des Gesetzes
1Und Mose, samt den Ältesten Israels, gebot dem Volk und sprach: Behaltet alle Gebote, die ich euch gebiete!2Und es soll geschehen an dem Tage, da ihr über den Jordan ziehet in das Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, sollst du dir große Steine aufrichten und sie mit Kalk tünchen.3Und sobald du hinübergegangen bist, sollst du alle Worte dieses Gesetzes darauf schreiben, damit du in das Land hineinkommest, das der HERR, dein Gott, dir gibt, ein Land, das von Milch und Honig fließt, wie der HERR, der Gott deiner Väter, dir verheißen hat.4Sobald ihr nun den Jordan überschritten habt, sollt ihr diese Steine, wie ich euch gebiete, auf dem Berge Ebal aufrichten und mit Kalk tünchen.5Und du sollst daselbst dem HERRN, deinem Gott, einen Altar bauen, einen Altar von Steinen; über diese sollst du kein Eisen schwingen.(2. Mose 20.25)6Einen Altar von unbehauenen Steinen sollst du dem HERRN, deinem Gott, bauen, und sollst darauf dem HERRN, deinem Gott, Brandopfer opfern.7Und du sollst Dankopfer darbringen und daselbst essen und fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott.(5. Mose 12.7)8Und du sollst alle Worte dieses Gesetzes auf die Steine schreiben, wohl eingegraben.9Und Mose und die Priester und Leviten redeten mit ganz Israel und sprachen: Merke auf und höre zu, Israel! An diesem heutigen Tage bist du zum Volke des HERRN, deines Gottes, geworden.(5. Mose 26.18-19)10Darum sollst du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchen und seine Gebote und Satzungen halten, die ich dir heute gebiete!
Segen und Fluch sollen auf den Bergen Garizim und Ebal verkündet werden
11Und Mose gebot dem Volk an jenem Tage und sprach:12Diese sollen auf dem Berge Garizim stehen, um das Volk zu segnen, wenn ihr über den Jordan gegangen seid: Simeon, Levi, Juda, Issaschar, Joseph und Benjamin.(5. Mose 11.29)13Und diese sollen auf dem Berge Ebal stehen, um zu fluchen: Ruben, Gad, Asser, Sebulon, Dan und Naphtali.14Und die Leviten sollen anheben und zu allen Männern Israels mit lauter Stimme sagen:15Verflucht sei, wer ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, das dem HERRN ein Greuel ist, und es heimlich aufstellt! Und alles Volk soll antworten und sagen: Amen!(2. Mose 20.23)(2. Mose 34.17)16Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!(2. Mose 21.17)17Verflucht sei, wer seines Nächsten Grenze verrückt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(5. Mose 19.14)18Verflucht sei, wer einen Blinden auf dem Wege irreführt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(3. Mose 19.14)19Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisleins und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(2. Mose 22.20-21)20Verflucht sei, wer bei seines Vaters Weibe liegt; denn er hat seinen Vater entblößt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(3. Mose 18.8)21Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(2. Mose 22.18)22Verflucht sei, wer bei seiner Schwester liegt, die seines Vaters oder seiner Mutter Tochter ist! Und alles Volk soll sagen: Amen!(3. Mose 18.9)(3. Mose 18.11)23Verflucht sei, wer bei seiner Schwiegermutter liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(3. Mose 18.17)24Verflucht sei, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und alles Volk soll sagen: Amen!(4. Mose 35.20)25Verflucht sei, wer Bestechung annimmt, so daß er eine Seele erschlägt, unschuldiges Blut! Und alles Volk soll sagen: Amen!(2. Mose 23.8)(5. Mose 16.19)26Verflucht sei, wer die Worte dieses Gesetzes nicht ausführt und sie nicht tut! Und alles Volk soll sagen: Amen!(Galater 3.10)
1Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.4Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.(4. Mose 26.54)9Und Jehova redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,11so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.12Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.13Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.15Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.17Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.20Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,23oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:24so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;25und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.(3. Mose 21.10)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -29Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.32Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.(2. Mose 29.45)