1Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und es einnimmst und darin wohnst,2so sollst du von den Erstlingen aller Früchte der Erde nehmen, die du von deinem Lande bekommst, die der HERR, dein Gott, dir gibt, und sollst sie in einen Korb legen und an den Ort hingehen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne;(2. Mose 23.19)(2. Mose 34.26)(3. Mose 2.14)3und du sollst zu dem Priester kommen, der zu der Zeit im Amt sein wird, und zu ihm sagen: Ich bezeuge heute vor dem HERRN, deinem Gott, daß ich in das Land gekommen bin, von dem der HERR unsern Vätern geschworen hat, daß er es uns gebe!4Und der Priester soll den Korb von deiner Hand nehmen und ihn vor dem Altar des HERRN, deines Gottes, niederlegen.5Da sollst du anheben und vor dem HERRN, deinem Gott, sagen: Mein Vater war ein heimatloser Syrer; der zog nach Ägypten hinab und hielt sich daselbst mit wenig Leuten auf, ward aber daselbst zu einem großen, starken und zahlreichen Volk.(1. Mose 46.5)6Aber die Ägypter behandelten uns schlecht und bedrückten uns und gaben uns schwere Arbeit auf.7Da schrieen wir zum HERRN, dem Gott unsrer Väter. Und der HERR erhörte unsre Stimme und sah unser Elend,8unsre Mühsal und Unterdrückung; und der HERR führte uns aus Ägypten mit mächtiger Hand und mit ausgerecktem Arm und mit gewaltigen, furchtbaren Taten, durch Zeichen und Wunder,9und brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, das von Milch und Honig fließt.10Und nun siehe, da bringe ich die ersten Früchte des Landes, das du mir, o HERR, gegeben hast! Und du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, niederlegen und vor dem HERRN, deinem Gott, anbeten,11und sollst fröhlich sein ob all dem Guten, das der HERR, dein Gott, dir und deinem Hause gegeben hat, du und der Levit und der Fremdling, der bei dir ist.(5. Mose 16.11)(5. Mose 16.14)
Die Zehnten des dritten Jahres
12Wenn du den ganzen Zehnten deines Ertrages zusammengebracht hast im dritten Jahr, welches das Zehntenjahr ist, so sollst du ihn dem Leviten, dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe geben, daß sie in deinen Toren essen und satt werden;(5. Mose 14.27-29)13und du sollst vor dem HERRN, deinem Gott, sprechen: Was geheiligt ist, habe ich aus meinem Hause geschafft und es dem Leviten gegeben, dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe, nach all deinem Gebot, das du mir geboten hast; ich habe deine Gebote nicht übergangen, noch vergessen.14Ich habe nicht davon gegessen in meinem Leid und habe nichts davon verbraucht zu einem unreinen Zweck; ich habe nichts davon gegeben für einen Toten; ich bin der Stimme des HERRN, meines Gottes, gehorsam gewesen und habe alles getan, wie du mir geboten hast.15Siehe herab von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel und das Land, das du uns gegeben hast, wie du unsern Vätern geschworen hast; das Land, das von Milch und Honig fließt.16An diesem heutigen Tag gebietet dir der HERR, dein Gott, daß du alle diese Satzungen und Rechte haltest, daß du sie beobachtest und tuest von ganzem Herzen und von ganzer Seele.17Du hast dem HERRN heute zugesagt, daß er dein Gott sein soll, und daß du alle seine Satzungen, Gebote und Rechte beobachten und seiner Stimme gehorchen wollest.18Und der HERR hat auch dir heute zusagen lassen, daß du sein Eigentumsvolk sein sollst, wie er dir verheißen hat, und daß du alle seine Gebote haltest;19und daß er dich setze zuhöchst über alle Völker, die er gemacht hat, zu Lob, Ruhm und Preis, und daß du ein dem HERRN, deinem Gott, heiliges Volk seiest, wie er geredet hat.(5. Mose 4.6)(5. Mose 28.1)
1Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben.(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.4Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.6Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.8Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.(4. Mose 26.54)9Und Jehova redete zu Mose und sprach:10Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,11so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.12Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.13Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.14Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.15Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.16Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.17Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.18Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.19Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.20Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,21oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,23oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:24so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;25und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.(3. Mose 21.10)26Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -29Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.30Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.32Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.33Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.(2. Mose 29.45)