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5. Mose - Kapitel 25

Streitigkeiten

1 Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen. 2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Die Schwagerpflicht

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen! 9 so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will! 10 Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen. 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

Volles Gewicht und rechtes Maß

13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! 14 In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! 15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. 16 Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (Micha 6.11)

Die Vertilgung Amaleks

17 Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. 19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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3. Mose - Kapitel 2

Speisopfer

1 Und wenn jemand die Opfergabe eines Speisopfers dem Jehova darbringen will, so soll seine Opfergabe Feinmehl sein; und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen. 2 Und er soll es zu den Söhnen Aarons, den Priestern, bringen; und er nehme davon seine Hand voll, von seinem Feinmehl und von seinem Öl samt all seinem Weihrauch, und der Priester räuchere das Gedächtnisteil desselben auf dem Altar: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. 3 Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas. 4 Und wenn du als Opfergabe eines Speisopfers ein Ofengebäck darbringen willst, so soll es Feinmehl sein, ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl. 5 Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer in der Pfanne ist, so soll es Feinmehl sein, gemengt mit Öl, ungesäuert; 6 du sollst es in Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen: es ist ein Speisopfer. 7 Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer im Napfe ist, so soll es von Feinmehl mit Öl gemacht werden. 8 Und du sollst das Speisopfer, das von diesen Dingen gemacht wird, dem Jehova bringen; und man soll es dem Priester überreichen, und er soll es an den Altar tragen. 9 Und der Priester hebe von dem Speisopfer dessen Gedächtnisteil ab und räuchere es auf dem Altar: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova. 10 Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas. 11 Alles Speisopfer, das ihr dem Jehova darbringet, soll nicht aus Gesäuertem gemacht werden; denn aller Sauerteig und aller Honig, davon sollt ihr kein Feueropfer dem Jehova räuchern. (3. Mose 6.10) 12 Was die Opfergabe der Erstlinge betrifft, so sollt ihr sie Jehova darbringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch. (4. Mose 18.12) 13 Und alle Opfergaben deines Speisopfers sollst du mit Salz salzen und sollst das Salz des Bundes deines Gottes nicht fehlen lassen bei deinem Speisopfer; bei allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen. (Markus 9.49) 14 Und wenn du ein Speisopfer von den ersten Früchten dem Jehova darbringen willst, so sollst du Ähren, am Feuer geröstet, Schrot von Gartenkorn, darbringen als Speisopfer von deinen ersten Früchten. (5. Mose 26.2-3) 15 Und du sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen: es ist ein Speisopfer. 16 Und der Priester soll das Gedächtnisteil desselben räuchern, von seinem Schrote und von seinem Öle, samt allem seinem Weihrauch: es ist ein Feueropfer dem Jehova.