zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 25

Streitigkeiten

1 Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen. 2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Die Schwagerpflicht

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen! 9 so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will! 10 Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen. 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

Volles Gewicht und rechtes Maß

13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! 14 In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! 15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt. 16 Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (Micha 6.11)

Die Vertilgung Amaleks

17 Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. 19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)

zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 23

Saras Tod und Begräbnis

1 Und das Leben Saras war 127 Jahre; das waren die Lebensjahre Saras. 2 Und Sara starb zu Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Lande Kanaan. Und Abraham kam, um über Sara zu klagen und sie zu beweinen. 3 Und Abraham erhob sich weg von seiner Toten und redete zu den Kindern Heth und sprach: 4 Ich bin ein Fremdling und Beisasse bei euch; gebet mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote begrabe vor meinem Angesicht hinweg. (1. Mose 17.8) 5 Und die Kinder Heth antworteten dem Abraham und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, mein Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns, begrabe deine Tote in dem auserlesensten unserer Gräber; keiner von uns wird dir sein Grab verwehren, um deine Tote zu begraben. 7 Da stand Abraham auf und verneigte sich vor dem Volke des Landes, vor den Kindern Heth, 8 und redete mit ihnen und sprach: Wenn es euer Wille ist, daß ich meine Tote begrabe vor meinem Angesicht hinweg, so höret mich und leget Fürsprache für mich ein bei Ephron, dem Sohne Zohars, 9 daß er mir die Höhle von Machpela gebe, die ihm gehört, die am Ende seines Feldes ist; um das volle Geld gebe er sie mir zu einem Erbbegräbnis in eurer Mitte. 10 Ephron aber saß inmitten der Kinder Heth; und Ephron, der Hethiter, antwortete dem Abraham vor den Ohren der Kinder Heth, vor allen, die zum Tore seiner Stadt eingingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, höre mich! Das Feld gebe ich dir; und die Höhle, die darin ist, dir gebe ich sie; vor den Augen der Kinder meines Volkes gebe ich sie dir; begrabe deine Tote. 12 Da verneigte sich Abraham vor dem Volke des Landes; 13 und er redete zu Ephron vor den Ohren des Volkes des Landes und sprach: Doch, wenn du nur auf mich hören wolltest! Ich gebe den Preis des Feldes, nimm ihn von mir; und ich will meine Tote daselbst begraben. 14 Und Ephron antwortete dem Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre mich! Ein Land von vierhundert Sekel Silber, was ist das zwischen mir und dir? So begrabe deine Tote. 16 Und Abraham hörte auf Ephron; und Abraham wog dem Ephron das Geld dar, wovon er vor den Ohren der Kinder Heth geredet hatte, vierhundert Sekel Silber, gangbar beim Kaufmann. 17 So wurde das Feld Ephrons, welches bei Machpela, vor Mamre, lag, das Feld und die Höhle, die darin war, und alle Bäume, die auf dem Felde innerhalb seiner ganzen Grenze ringsum standen, 18 dem Abraham zum Besitztum bestätigt vor den Augen der Kinder Heth, vor allen, die zum Tore seiner Stadt eingingen. 19 Und danach begrub Abraham Sara, sein Weib, in der Höhle des Feldes von Machpela, vor Mamre, das ist Hebron, im Lande Kanaan. 20 So wurde das Feld und die Höhle, welche darin war, dem Abraham zum Erbbegräbnis bestätigt von seiten der Kinder Heth. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)