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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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Psalm - Kapitel 94

1 Du Gott der Vergeltung, Jahwe, / Gott der Rache, strahle hervor! (5. Mose 32.35) 2 Greif ein, du Richter der Erde, / zahl den Stolzen ihre Taten zurück! (1. Mose 18.25) 3 Wie lange noch, Jahwe, sollen die Frevler, / wie lange noch sollen die Gottlosen jubeln? 4 Sie sprudeln über, reden frech, / die Bösartigen überheben sich stolz. 5 Sie zertreten dein Volk, Jahwe, / sie bedrücken, was dir gehört. 6 Die Witwe und den Fremden bringen sie um, / die Verwaisten morden sie hin. 7 "Jah sieht es nicht", sagen sie, / "der Gott Jakobs merkt es nicht." (Psalm 10.11) 8 Ihr Dummen im Volk, merkt endlich auf! / Wann werdet ihr Schwachköpfe nur klug? (Psalm 92.7) 9 Der das Ohr gemacht hat, sollte der nicht hören? / Der das Auge schuf, sollte der nicht sehen? (2. Mose 4.11) 10 Der die Völker erzieht, sollte der nicht tadeln, / er, der den Menschen Erkenntnis beibringt? 11 Jahwe kennt die Pläne der Menschen, / er weiß, sie sind nur Dunst. (1. Korinther 3.20) 12 Wie glücklich ist der, den du erziehst, Jah, / den du belehrst aus deinem Gesetz. (Hiob 5.17) (Psalm 19.12-14) 13 Das schafft ihm Ruhe vor den bösen Tagen, / bis man dem Frevler die Grube aushebt. (Psalm 37.7) 14 Jahwe gibt sein Volk gewiss nicht preis, / er wird nicht verlassen, was ihm gehört. 15 Bald kehrt das Recht zur Gerechtigkeit zurück, / und alle Aufrichtigen folgen ihm nach. 16 Wer hilft mir gegen die Verbrecher? / Wer steht mir gegen die Boshaften bei? 17 Hätte Jahwe mir nicht geholfen, / wohnte ich schon in der Stille der Toten. 18 Wann immer ich sagte: "Jetzt falle ich hin!", / da stützte mich deine Gnade, Jahwe. 19 War mir das Herz von Sorgen schwer, / dann liebkoste dein Trost meine Seele. (2. Korinther 1.4-5) 20 Kann der ungerechte Richter mit dir verbündet sein, / der Unheil schafft gegen dein Gesetz? 21 Nein, sie verbünden sich gegen den, der gottrecht lebt, / unschuldige Menschen verurteilen sie. 22 Da wurde Jahwe mir zur Burg, / mein Gott zum Fels meiner Zuflucht. 23 Er zahlt ihnen ihre Verbrechen heim, / er rottet sie in ihrer Bosheit aus. / Jahwe, unser Gott, vernichtet sie.