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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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Jesaja - Kapitel 56

1 So spricht Jahwe: / "Wahrt das Recht und sorgt für Gerechtigkeit! / Denn nah ist meine Rettung, sie kommt bald, / und meine Gerechtigkeit, sie wird bald offenbar. 2 Glücklich der Mensch, der sich daran hält, / der meine Gebote befolgt, / der auf den Sabbat achtet und ihn nicht entweiht, / auf seine Hand und mit ihr nichts Böses tut!" (Jesaja 58.13) 3 Der Fremde, der sich Jahwe anschloss, sage nicht: / "Jahwe schließt mich sicher aus seinem Volk aus!" / Und der Eunuch soll nicht denken: / "Ich bin doch nur ein dürrer Baum." (5. Mose 23.2) (Jesaja 14.1) 4 Denn so spricht Jahwe: / "Wenn ein Eunuch meinen Sabbat beachtet, / wenn er gerne tut, was mir gefällt, und sich an meinen Bund hält, 5 dann gebe ich ihm Raum in meinem Haus / und einen Namen, der nicht in Vergessenheit gerät, / der besser bewahrt wird als durch Söhne und Töchter. 6 Und wenn sich Fremde Jahwe angeschlossen haben, / ihm dienen und ihn lieben, / seinen Sabbat halten und ihn nicht entweihen / und festhalten an seinem Bund, 7 die lasse ich kommen auf meinen heiligen Berg, / die dürfen sich freuen im Haus des Gebets. / Ihre Brand- und Schlachtopfer auf meinem Altar gefallen mir wohl. / Denn mein Tempel soll ein Bethaus für alle Völker sein." (Markus 11.17) 8 So spricht Jahwe, der Herr, der Israels zerstreutes Volk gesammelt hat: / "Ich werde noch mehr sammeln zu denen, die schon versammelt sind." 9 "Ihr wilden Tiere aus Wald und Feld, / kommt und fresst mein Volk! 10 Seine Hirten sind blind, sie sehen nicht die Gefahr. / Sie sind wie stumme Hunde, die nicht bellen. / Sie liegen und japsen und schlafen gern. (Jesaja 52.8) (Hesekiel 3.17) (Hesekiel 33.2) 11 Aber gefräßig sind diese Hunde, / sie kennen kein Maß. / Und das wollen Hirten sein! / Vom Aufpassen halten sie nichts, / eigenen Geschäften gehen sie nach. / Jeder sorgt sich nur um seinen Gewinn. (Jeremia 6.13) 12 'Kommt her', sagt einer, 'ich hole Wein, / und dann besaufen wir uns! / Und morgen geht es wie heute, / da feiern wir noch mehr!'" (Sprüche 23.35)