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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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4. Mose - Kapitel 9

1 Im April des zweiten Jahres nach dem Auszug aus Ägypten redete Jahwe in der Wüste Sinai zu Mose. Er sagte: 2 "Die Israeliten sollen das Passa zur festgesetzten Zeit feiern (2. Mose 12.3) (3. Mose 23.5) 3 und zwar am 14. Tag dieses Monats am späten Nachmittag zur festgelegten Zeit. Ihr sollt es nach allen Ordnungen und Vorschriften tun." 4 Mose sagte den Israeliten, dass sie das Passa feiern sollten. 5 So feierten sie das Fest am späten Nachmittag des 14. April in der Wüste Sinai, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte. Genauso taten sie es. 6 Es gab aber Männer, die an einem Toten unrein geworden waren und das Passa an diesem Tag nicht feiern konnten. Sie kamen zu Mose und Aaron (4. Mose 19.11) 7 und sagten zu ihnen: "Wir sind an einem Toten unrein geworden. Warum soll es uns verwehrt sein, die Opfergabe für Jahwe zur festgesetzten Zeit zu bringen?" 8 Mose entgegnete: "Wartet, ich will hören, was Jahwe für euch anordnet." 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn jemand bei euch oder euren nachfolgenden Generationen an einem Toten unrein geworden ist oder sich auf einer weiten Reise befindet und trotzdem Jahwe das Passa feiern will, 11 der soll es am 14. des nächsten Monats am späten Nachmittag tun. Man soll es zu ungesäuerten Broten und bitteren Kräutern essen. 12 Sie dürfen nichts bis zum nächsten Morgen übrig lassen und keinen seiner Knochen zerbrechen. Sie müssen die Passaordnung einhalten. 13 Wer aber rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es trotzdem unterlässt, das Passa zu feiern, soll von der Volksgemeinschaft beseitigt werden, denn er hat die Opfergabe für Jahwe nicht zur festgesetzten Zeit gebracht. Dieser Mann muss seine Schuld tragen. 14 Wenn ein Fremder bei euch lebt und Jahwe das Passa feiern will, soll er es nach den Ordnungen und Vorschriften des Passafestes tun. Für den Fremden und den Einheimischen im Land gilt dieselbe Ordnung." 15 An dem Tag, als man die Wohnung, das Zelt der Gottesbegegnung, aufrichtete, wurde sie von der Wolke bedeckt - der Wolke, die vom Abend bis zum Morgen wie ein Feuerschein leuchtete. (2. Mose 40.34-38) 16 So war es ständig: Tagsüber stand die Wolke über der Wohnung, nachts war es der Feuerschein. 17 Immer, wenn die Wolke sich vom Zelt erhob, brachen die Israeliten auf. Und dort, wo die Wolke sich niederließ, lagerten sie. 18 Nach dem Befehl Jahwes brachen die Israeliten auf und nach seinem Befehl schlugen sie ihr Lager auf. Sie blieben immer so lange, wie die Wolke auf dem Zelt ruhte. 19 Wenn die Wolke viele Tage auf der Wohnung stehen blieb, folgten die Israeliten der Weisung Jahwes und machten einen längeren Aufenthalt. 20 Blieb sie nur wenige Tage, zogen sie entsprechend früher weiter, immer nach Jahwes Befehl. 21 Es kam auch vor, dass die Wolke nur eine Nacht blieb oder nur einen Tag und eine Nacht. Wenn die Wolke sich erhob, brachen sie auf. 22 Oder es waren zwei Tage oder einen Monat oder längere Zeit - wenn die Wolke auf der Wohnung ruhte, schlugen die Israeliten ihr Lager auf und blieben so lange, bis sie sich wieder erhob. 23 Nach dem Befehl Jahwes blieben sie und nach dem Befehl Jahwes brachen sie auf. Sie befolgten die Anweisung, die Jahwe ihnen durch Mose gegeben hatte.