1Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.(Matthäus 5.31-32)(Matthäus 19.7)2Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist,3und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat4so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
Verordnungen für das Leben des Volkes
5Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.(5. Mose 20.7)6Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande.7Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.(2. Mose 21.16)8Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!(3. Mose 13.1)(3. Mose 14.2)9Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!(4. Mose 12.10)10Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.11Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;13sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.(2. Mose 22.25)14Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.(3. Mose 19.13)15Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten.16Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.(2. Könige 14.6)(Hesekiel 18.19-20)17Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.(2. Mose 22.20-21)18Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.(5. Mose 16.12)
Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen
19Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.(3. Mose 19.9-10)20Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.21Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.22Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.
1Jahwe wies Mose an, 2den Israeliten zu befehlen: "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, dann liegt euer Erbbesitz in folgenden Grenzen: (2. Mose 23.31)3Im Süden wird euer Land von der Wüste Zin und dem Gebiet von Edom begrenzt, sodass eure Südgrenze im Osten vom Ende des Salzmeeres ausgeht. (Josua 15.1)4Dann soll sie südlich vom Skorpionensteig abbiegen, sich nach Zin hinüberziehen und bis südlich von Kadesch-Barnea weiterlaufen. Dann soll sie weiter über Hazar-Addar nach Azmon gehen 5und von dort bis zum Bach Ägyptens, der zum Mittelmeer hin ausläuft. 6Eure Westgrenze soll das Küstengebiet des großen Meeres sein. 7Eure Nordgrenze sollt ihr vom großen Meer bis zum Berg Hor ziehen 8und weiter bis dorthin, wo es nach Hamat geht. In Zadad soll sie enden. 9Dann soll die Grenze über Sifron weitergehen und bei Hazar-Enan enden. 10Die Ostgrenze verläuft von Hazar-Enan bis Schefam 11über den Ort Ribla, östlich von Ajin, bis zu den Höhenzügen am Ostufer des Sees Kinneret. (Lukas 5.1)12Dann soll die Grenze zum Jordan hinabgehen und am Salzmeer enden. Das soll euer Land in seinen Grenzen sein."13 Da befahl Mose den Israeliten: "Das ist das Land, das ihr durch Los als Erbbesitz erhalten sollt. Jahwe hat befohlen, es den neuneinhalb Stämmen zu geben. 14Denn der Stamm der Rubeniten mit ihren Familien, der Stamm der Gaditen mit ihren Familien und die Hälfte des Stammes Manasse haben ihren Erbbesitz schon erhalten, (4. Mose 32.33)15und zwar auf der Ostseite des Jordan, gegenüber von Jericho."16Jahwe sagte zu Mose: 17"Der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun sollen das Land an Israel verteilen. (5. Mose 1.38)(Josua 14.1)(Josua 21.1)18Zur Verteilung sollt ihr noch je einen der Oberen aus jedem Stamm hinzuziehen. 19Es sind folgende Männer: Kaleb Ben-Jefunne für den Stamm Juda, (4. Mose 13.6)(4. Mose 13.30)20Schemuël Ben-Ammihud für den Stamm Simeon, 21Elidad Ben-Kislon für den Stamm Benjamin, 22Fürst Bukki Ben-Jogli für den Stamm Dan, 23für die Josefstämme: Fürst Hanniël Ben-Efod für den Stamm Manasse 24und Fürst Kemuël Ben-Schiftan für den Stamm Efraïm, 25Fürst Elizafan Ben-Parnach für den Stamm Sebulon, 26Fürst Paltiël Ben-Asan für den Stamm Issachar, 27Fürst Ahihud Ben-Schelomi für den Stamm Ascher 28und Fürst Pedahel Ben-Ammihud für den Stamm Naftali." 29Das sind die, denen Jahwe befahl, den Israeliten ihren Erbbesitz im Land Kanaan auszuteilen.