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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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2. Mose - Kapitel 26

1 "Für die Wohnung sollst du zehn Zeltdecken anfertigen lassen. Sie sollen aus gezwirnten Leinenfäden gewebt und künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt sein. 2 Jede dieser Zeltdecken soll vierzehn Meter lang und zwei Meter breit sein. 3 Je fünf Zeltdecken sollen an den Längsseiten miteinander vernäht werden. 4 Auch die so entstandenen Stücke sollen zusammengefügt werden können. Lass deshalb an den beiden Längsseiten je fünfzig Schlaufen aus blauem Purpur anbringen, 5 die sich genau gegenüber stehen, wenn man die Stücke nebeneinander legt. 6 Dann lass fünfzig Haken aus Gold herstellen, mit denen man beide Zeltdecken verbinden kann, sodass es ein Ganzes wird. 7 Weiterhin sollst du für die Überdachung elf Zeltbahnen aus Ziegenhaar herstellen lassen. 8 Jede einzelne Bahn muss fünfzehn Meter lang und zwei Meter breit sein. 9 Fünf dieser Zeltbahnen sollen miteinander verbunden werden und ebenso die anderen sechs. Die sechste Bahn soll dann an der Vorderseite des Zeltes doppelt gelegt werden. 10 Am Ende der beiden großen Stücke, die verbunden werden sollen, lass je fünfzig Schlaufen anbringen. 11 Dann lass fünfzig Bronzehaken herstellen und in die Schlaufen einfügen, sodass es ein Ganzes wird. 12 Die halbe Zeltbahn, die übersteht, soll dann über der Rückseite der Wohnung hängen. 13 Und was von der Länge der Bahnen übersteht, soll links und rechts an den Seiten der Wohnung je einen halben Meter überhängen. 14 Lass schließlich noch eine Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken herstellen und oben darüber eine Decke aus Tachasch-Häuten." 15 "Lass auch Bretter für die Wohnung herstellen! Sie sollen aus Akazienholz sein und aufrecht stehen. 16 Jedes Brett muss fünf Meter lang und dreiviertel Meter breit sein 17 und unten zwei nebeneinanderstehende Zapfen haben. 18 Zwanzig Bretter sollen die Südseite der Wohnung bilden. 19 Unter jedem Brett müssen zwei Bodenplatten aus Silber angebracht sein, für jeden Zapfen eine, vierzig insgesamt. 20 Auch die andere Längsseite der Wohnung, die Nordseite, wird aus zwanzig Brettern 21 mit ihren vierzig silbernen Bodenplatten gebildet, je zwei unter einem Brett. 22 Für die Rückwand nach Westen lass sechs Bretter machen. 23 Dazu kommen zwei Bretter für die Ecken an der Rückseite. 24 Sie sollen die Rückwand mit den Seitenwänden verbinden. 25 Es sollen also acht Bretter mit sechzehn silbernen Bodenplatten sein, zwei unter jedem Brett. 26 Lass auch Riegel aus Akazienholz anfertigen, um die Bretter der Wohnung zusammenzuhalten, 27 je fünf für die beiden Längsseiten und fünf für die nach Westen gerichtete Rückseite. 28 Der jeweils mittlere Riegel soll in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum anderen durchlaufen. 29 Die Bretter selbst sollen mit Gold überzogen werden, ebenso die Riegel. Die Ösen für die Riegel sollen aus Gold hergestellt werden. 30 So lass die Wohnung nach dem Bauplan aufrichten, der dir auf dem Berg gezeigt worden ist." (2. Mose 25.9) 31 "Lass einen Vorhang aus gezwirntem Leinen anfertigen, der künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt ist. (Matthäus 27.51) 32 Den sollst du an vier Säulen aus Akazienholz hängen, die mit Gold überzogen sind, Haken aus Gold haben und auf silbernen Bodenplatten stehen. 33 Häng den Vorhang an die Haken. Er soll das Heilige vom Höchstheiligen trennen. Hinter den Vorhang stellst du die Bundeslade (2. Mose 26.6) (2. Mose 26.11) (Hebräer 9.3) 34 und legst dort im Höchstheiligen die Deckplatte darauf. (2. Mose 25.21) 35 Vor den Vorhang stellst du den Tisch an die Nordseite der Wohnung und ihm gegenüber an die Südseite den Leuchter. (2. Mose 40.22) 36 Für den Eingang des Zeltes lass einen Vorhang aus gezwirntem Leinen machen, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt sind. 37 Für den Vorhang lass fünf Säulen aus Akazienholz herstellen, die mit Gold überzogen sind. Sie sollen Haken aus Gold haben, und jede soll auf einer aus Bronze gegossenen Bodenplatte stehen."