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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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Jeremia - Kapitel 24

Das Gesicht von den beiden Feigenkörben und seine Bedeutung

1 Jehova ließ mich sehen, - und siehe, zwei Körbe Feigen waren vor dem Tempel Jehovas aufgestellt - nachdem Nebukadrezar, der König von Babel, Jekonja, den Sohn Jojakims, den König von Juda und die Fürsten von Juda und die Werkleute und die Schlosser aus Jerusalem weggeführt und sie nach Babel gebracht hatte. (2. Könige 24.14-15) (Jeremia 29.2) 2 In dem einen Korbe waren sehr gute Feigen, gleich den Frühfeigen; und in dem anderen Korbe waren sehr schlechte Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden konnten. 3 Und Jehova sprach zu mir: Was siehst du, Jeremia? Und ich sprach: Feigen; die guten Feigen sind sehr gut, und die schlechten sehr schlecht, so daß sie vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können. (Jeremia 1.11) (Jeremia 1.13) 4 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 5 So spricht Jehova, der Gott Israels: Wie diese guten Feigen, also werde ich die Weggeführten von Juda, die ich aus diesem Orte in das Land der Chaldäer weggeschickt habe, ansehen zum Guten. 6 Und ich werde mein Auge auf sie richten zum Guten und sie in dieses Land zurückbringen; und ich werde sie bauen und nicht abbrechen, und sie pflanzen und nicht ausreißen. (Jeremia 31.28) 7 Und ich will ihnen ein Herz geben, mich zu erkennen, daß ich Jehova bin; und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein; denn sie werden mit ihrem ganzen Herzen zu mir umkehren. - (Jeremia 31.33-34) 8 Und wie die schlechten Feigen, die vor Schlechtigkeit nicht gegessen werden können: ja, so spricht Jehova, also werde ich Zedekia, den König von Juda, machen, und seine Fürsten und den Überrest von Jerusalem, die in diesem Lande Übriggebliebenen und die im Lande Ägypten Wohnenden. (Jeremia 29.17) 9 Und ich werde sie zur Mißhandlung, zum Unglück hingeben allen Königreichen der Erde, zum Hohn und zum Sprichwort, zur Spottrede und zum Fluch an allen Orten, wohin ich sie vertreiben werde. (Jeremia 29.18) 10 Und ich werde das Schwert, den Hunger und die Pest unter sie senden, bis sie aufgerieben sind aus dem Lande, das ich ihnen und ihren Vätern gegeben habe.