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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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4. Mose - Kapitel 4

Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Nehmet auf die Summe der Söhne Kehaths aus der Mitte der Söhne Levis, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 3 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit treten, um das Werk am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. (4. Mose 8.24) 4 Dies ist der Dienst der Söhne Kehaths am Zelte der Zusammenkunft: das Hochheilige. 5 Und Aaron und seine Söhne sollen beim Aufbruch des Lagers hineingehen und den Scheidevorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses damit bedecken; 6 und sie sollen eine Decke von Dachsfell darüber legen und ein Tuch, ganz von blauem Purpur, oben darüber breiten und ihre Stangen daran tun. 7 Und über den Tisch der Schaubrote sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf stellen die Schüsseln und Schalen und Spendschalen und die Kannen zum Trankopfer; und das beständige Brot soll auf demselben sein; 8 Und hierüber sollen sie ein Tuch von Karmesin breiten und es mit einer Decke von Dachsfell bedecken; und sie sollen seine Stangen daran tun. 9 Und sie sollen ein Tuch von blauem Purpur nehmen und den Leuchter des Lichts bedecken und seine Lampen und seine Lichtschneuzen und seine Löschnäpfe und alle seine Ölgefäße, womit man den Dienst an ihm verrichtet; (2. Mose 25.31) 10 Und sie sollen ihn und alle seine Geräte in eine Decke von Dachsfell tun und auf die Trage legen. 11 Und über den goldenen Altar sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und ihn mit einer Decke von Dachsfell bedecken und seine Stangen daran tun. 12 Und sie sollen alle Geräte des Dienstes nehmen, womit man den Dienst im Heiligtum verrichtet, und sie in ein Tuch von blauem Purpur legen und sie mit einer Decke von Dachsfell bedecken und auf die Trage legen. 13 Und sie sollen den Altar von der Fettasche reinigen und ein Tuch von rotem Purpur über ihn breiten, 14 und darauf legen alle seine Geräte, womit man den Dienst auf ihm verrichtet: die Kohlenpfannen und die Gabeln und die Schaufeln und die Sprengschalen, alle Geräte des Altars; und sie sollen eine Decke von Dachsfell darüber breiten und seine Stangen daran tun. 15 Und wenn Aaron und seine Söhne beim Aufbruch des Lagers das Bedecken des Heiligtums und aller Geräte des Heiligtums vollendet haben, so sollen danach die Söhne Kehaths kommen, um es zu tragen, damit sie das Heilige nicht anrühren und sterben. Das ist es, was die Söhne Kehaths vom Zelte der Zusammenkunft zu tragen haben. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7) 16 Und Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters, hat die Aufsicht über das Öl zum Licht und das wohlriechende Räucherwerk und das beständige Speisopfer und das Salböl, die Aufsicht über die ganze Wohnung und alles, was darin ist, über das Heiligtum wie über seine Geräte. 17 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 18 Ihr sollt den Stamm der Familien der Kehathiter nicht ausgerottet werden lassen aus der Mitte der Leviten; 19 sondern dies sollt ihr ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jeden einzelnen von ihnen an seinen Dienst und an seine Traglast stellen; 20 aber sie sollen nicht hineingehen, daß sie auch nur einen Augenblick das Heilige sehen und sterben. (1. Samuel 6.19) 21 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 22 Nimm auch die Summe der Söhne Gersons auf, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; 23 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. 24 Dies ist der Dienst der Familien der Gersoniter im Dienen und im Tragen: 25 Sie sollen die Teppiche der Wohnung tragen und das Zelt der Zusammenkunft, seine Decke und die Decke von Dachsfell, die oben darüber ist, und den Vorhang vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, 26 und die Umhänge des Vorhofs und den Vorhang vom Eingang des Tores des Vorhofs, welcher rings um die Wohnung und um den Altar ist, und ihre Seile, und alle Geräte ihres Dienstes; und alles, was an ihnen zu tun ist, sollen sie verrichten. 27 Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll aller Dienst der Söhne der Gersoniter sein hinsichtlich all ihrer Traglast und all ihres Dienstes; und ihr sollt ihnen die Hut alles dessen auftragen, was sie zu tragen haben. 28 Das ist der Dienst der Familien der Söhne der Gersoniter am Zelte der Zusammenkunft; und ihre Hut sei unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. 29 Die Söhne Meraris - nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern sollst du sie mustern; 30 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. 31 Und dies ist es, was ihnen zu tragen obliegt, nach ihrem ganzen Dienst am Zelte der Zusammenkunft: die Bretter der Wohnung und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße, 32 und die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Pflöcke und ihre Seile, nach allen ihren Geräten und nach all ihrem Dienst; und mit Namen sollt ihr ihnen die Geräte zuzählen, die ihnen zu tragen obliegen. 33 Das ist der Dienst der Familien der Söhne Meraris, nach all ihrem Dienst am Zelte der Zusammenkunft, unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. 34 Und Mose und Aaron und die Fürsten der Gemeinde musterten die Söhne der Kehathiter nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 35 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft. 36 Und es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, 2750. 37 Das sind die Gemusterten der Familien der Kehathiter, alle, welche am Zelte der Zusammenkunft dienten, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas durch Mose. 38 Und die Gemusterten der Söhne Gersons, nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 39 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft: 40 es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 2630. 41 Das sind die Gemusterten der Familien der Söhne Gersons, alle, welche am Zelte der Zusammenkunft dienten, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas. 42 Und die Gemusterten der Familien der Söhne Meraris, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 43 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft: 44 es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, 3200. 45 Das sind die Gemusterten der Familien der Söhne Meraris, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas durch Mose. 46 Aller Gemusterten, welche Mose und Aaron und die Fürsten Israels musterten, der Leviten nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 47 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, aller, welche antraten, um den Dienst der Bedienung und den Dienst des Tragens am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten: 48 ihrer Gemusterten waren 8580. 49 Nach dem Befehl Jehovas musterte man sie durch Mose, jeden einzelnen zu seinem Dienst und zu seiner Traglast; und sie wurden von ihm gemustert, wie Jehova dem Mose geboten hatte.