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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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1. Mose - Kapitel 23

Saras Tod und Begräbnis

1 Und das Leben Saras war 127 Jahre; das waren die Lebensjahre Saras. 2 Und Sara starb zu Kirjath-Arba, das ist Hebron, im Lande Kanaan. Und Abraham kam, um über Sara zu klagen und sie zu beweinen. 3 Und Abraham erhob sich weg von seiner Toten und redete zu den Kindern Heth und sprach: 4 Ich bin ein Fremdling und Beisasse bei euch; gebet mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meine Tote begrabe vor meinem Angesicht hinweg. (1. Mose 17.8) 5 Und die Kinder Heth antworteten dem Abraham und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, mein Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns, begrabe deine Tote in dem auserlesensten unserer Gräber; keiner von uns wird dir sein Grab verwehren, um deine Tote zu begraben. 7 Da stand Abraham auf und verneigte sich vor dem Volke des Landes, vor den Kindern Heth, 8 und redete mit ihnen und sprach: Wenn es euer Wille ist, daß ich meine Tote begrabe vor meinem Angesicht hinweg, so höret mich und leget Fürsprache für mich ein bei Ephron, dem Sohne Zohars, 9 daß er mir die Höhle von Machpela gebe, die ihm gehört, die am Ende seines Feldes ist; um das volle Geld gebe er sie mir zu einem Erbbegräbnis in eurer Mitte. 10 Ephron aber saß inmitten der Kinder Heth; und Ephron, der Hethiter, antwortete dem Abraham vor den Ohren der Kinder Heth, vor allen, die zum Tore seiner Stadt eingingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, höre mich! Das Feld gebe ich dir; und die Höhle, die darin ist, dir gebe ich sie; vor den Augen der Kinder meines Volkes gebe ich sie dir; begrabe deine Tote. 12 Da verneigte sich Abraham vor dem Volke des Landes; 13 und er redete zu Ephron vor den Ohren des Volkes des Landes und sprach: Doch, wenn du nur auf mich hören wolltest! Ich gebe den Preis des Feldes, nimm ihn von mir; und ich will meine Tote daselbst begraben. 14 Und Ephron antwortete dem Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre mich! Ein Land von vierhundert Sekel Silber, was ist das zwischen mir und dir? So begrabe deine Tote. 16 Und Abraham hörte auf Ephron; und Abraham wog dem Ephron das Geld dar, wovon er vor den Ohren der Kinder Heth geredet hatte, vierhundert Sekel Silber, gangbar beim Kaufmann. 17 So wurde das Feld Ephrons, welches bei Machpela, vor Mamre, lag, das Feld und die Höhle, die darin war, und alle Bäume, die auf dem Felde innerhalb seiner ganzen Grenze ringsum standen, 18 dem Abraham zum Besitztum bestätigt vor den Augen der Kinder Heth, vor allen, die zum Tore seiner Stadt eingingen. 19 Und danach begrub Abraham Sara, sein Weib, in der Höhle des Feldes von Machpela, vor Mamre, das ist Hebron, im Lande Kanaan. 20 So wurde das Feld und die Höhle, welche darin war, dem Abraham zum Erbbegräbnis bestätigt von seiten der Kinder Heth. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)