1Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.(3. Mose 18.8)2Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen.3Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich;4weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte.5Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt.(4. Mose 22.5-6)6Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich.7Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen.8Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen.(1. Mose 25.25-26)9Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.
Reinhaltung des Heerlagers
10Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen;11aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen.(3. Mose 15.16)(3. Mose 15.18)12Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst.13Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist.14Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende.15Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern.(3. Mose 26.12)
Verschiedene Verordnungen
16Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken.17Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein.(2. Mose 22.20)18Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.(3. Mose 19.29)(1. Könige 14.24)19Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann.(3. Mose 18.22)(Offenbarung 22.15)20Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.(2. Mose 22.24)(3. Mose 25.36)21Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein.22Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde.(4. Mose 30.3)23Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast.24Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun.25Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.
1Die Familienoberhäupter der Nachkommen von Gilead Ben-Machir, dem Enkel Manasses aus der Josefsippe, kamen zu Mose und den Oberhäuptern des Volkes 2und sagten: "Jahwe hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durchs Los unter die Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch befohlen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zu geben. (4. Mose 26.55)(4. Mose 27.6-7)3Wenn sie aber nun einen Mann aus einem der anderen Stämme Israels heiraten, dann wird ihr Land dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen und in den Besitz des Stammes kommen, zu dem sie dann gehören. 4Und wenn dann das Jubeljahr für Israel kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig in den Besitz des Stammes übergehen, in den sie eingeheiratet haben, und ihr Besitz wird dem Erbbesitz unserer Vorfahren entzogen."(3. Mose 25.10-13)5Da befahl Mose nach Anweisung Jahwes den Israeliten: "Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben Recht. 6Folgendes hat Jahwe bestimmt: Die Töchter Zelofhads dürfen den heiraten, der ihnen gefällt. Doch es muss ein Mann sein, der zu einer der Sippen ihres Stammes gehört, 7damit kein Grundbesitz von einem Stamm zum anderen übergeht. Jeder Israelit soll mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben. 8Und jede Tochter, die in einem der Stämme Israels zu Erbbesitz kommt, soll einen Mann aus den Sippen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit jeder Israelit den Erbbesitz seiner Vorfahren behält. 9Es darf kein Erbbesitz von einem Stamm auf den anderen übergehen. Jeder Stamm der Israeliten soll mit seinem Erbbesitz verbunden bleiben." 10Die Töchter Zelofhads machten es so, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa heirateten ihre Vettern, (4. Mose 26.33)12Männer aus den Sippen der Nachkommen des Josefsohns Manasse. So blieb ihr Erbbesitz bei den Sippen ihres väterlichen Stammes.13Das sind die Gebote und Rechte, die Jahwe den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho gegeben hat.