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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.

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Jeremia - Kapitel 34

1 Als König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer und den Hilfstruppen der von ihm unterworfenen Völker gegen Jerusalem und die umliegenden Städte kämpfte, kam das Wort Jahwes zu Jeremia: 2 "So spricht Jahwe, der Gott Israels: Geh zu König Zidkija von Juda und sage ihm: 'So spricht Jahwe: Pass auf! Ich lasse diese Stadt dem König von Babylon in die Hände fallen. Er wird sie in Brand stecken. 3 Und du, du wirst ihm auch nicht entkommen. Man wird dich fassen, du wirst in seine Hände fallen. Du wirst ihm Auge in Auge Rede und Antwort stehen müssen. Dann wirst du nach Babylon gebracht. (Jeremia 32.4) 4 Doch höre das Wort Jahwes, Zidkija, König von Juda! So spricht Jahwe zu dir: Sie werden dich nicht umbringen! (Jeremia 52.11) 5 Du wirst in Frieden sterben, und man wird dir zu Ehren ein Feuer anzünden, wie man es bei deinen Vorfahren tat, den früheren Königen von Juda. Und mit 'Weh, Herr!' wird man dich beklagen.' Das sage ich, Jahwe." (2. Chronik 16.14) (Jeremia 22.18) 6 Der Prophet Jeremia überbrachte diese Botschaft König Zidkija von Juda in Jerusalem, 7 als das Heer des Königs von Babylon gegen Jerusalem, Lachisch und Aseka kämpfte, die Städte Judas, die noch nicht gefallen waren. (2. Könige 25.1) 8 Nachdem König Zidkija einen Vertrag mit den Einwohnern von Jerusalem geschlossen hatte, kam wieder ein Wort Jahwes zu Jeremia. Es war nämlich beschlossen worden, (Jeremia 34.14) 9 dass jeder seine hebräischen Sklaven und Sklavinnen freilassen würde. Keiner sollte mehr einen jüdischen Stammesgenossen als Sklaven halten. 10 Die Oberen und alle, die zu dem Vertrag standen, schenkten ihren Sklaven die Freiheit. 11 Doch dann überlegten sie es sich anders und holten sie wieder zum Dienst zurück. 12 Da kam das Wort Jahwes zu Jeremia. 13 So spricht Jahwe, der Gott Israels: "Als ich eure Vorfahren aus dem Sklavenhaus Ägypten herausführte, hatte ich einen Bund mit ihnen geschlossen und verlangt: 14 'Nach sieben Jahren soll jeder von euch seinen hebräischen Stammesbruder, der sich ihm verkauft hat, freilassen. Sechs Jahre darf er dein Sklave sein, aber dann musst du ihn in die Freiheit entlassen.' Doch eure Vorfahren hörten nicht auf mich und hielten sich nicht daran. (2. Mose 21.2) (5. Mose 15.12) 15 Nun hattet ihr euch anders besonnen und habt getan, was mir gefällt. Jeder verfügte die Freilassung für seinen Nächsten. Dazu habt ihr sogar einen Vertrag in dem Haus geschlossen, das meinen Namen trägt. 16 Aber dann habt ihr eure Meinung wieder geändert und dadurch meinen Namen geschändet. Ihr habt eure Sklaven und Sklavinnen wieder zurückgeholt, die ihr gerade in die Freiheit entlassen hattet, und habt sie erneut zum Dienst gezwungen." 17 Darum spricht Jahwe so: "Ihr habt nicht auf mich gehört und keiner von euch hat für seinen Stammesbruder und seinen Nächsten die Freilassung bewirkt. Passt auf! Jetzt rufe ich eine Freilassung für euch aus", spricht Jahwe. "Ich gebe euch frei für das Schwert, die Pest und den Hunger und mache euch zu einem Bild des Schreckens für alle Völker der Welt. 18 Und den Männern, die den Bund brachen, den sie vor mir geschlossen hatten, als sie zwischen den beiden Hälften des zerteilten Stierkalbs hindurchgingen, soll es so geschehen wie diesem Tier. (1. Mose 15.10) (1. Mose 15.17) 19 Ich werde die führenden Männer von Juda und Jerusalem, die Hofbeamten und Priester und alle anderen, die zwischen den beiden Hälften des Stierkalbs hindurchgegangen sind, 20 ihren Todfeinden in die Hände fallen lassen. Ihre Leichen werden den Vögeln und den wilden Tieren zum Fraß dienen. (Jeremia 7.33) 21 Auch König Zidkija von Juda und seine Minister liefere ich ihren Feinden aus, die nur darauf warten, sie umzubringen. Sie werden dem Heer des Königs von Babylon in die Hände fallen, das jetzt von euch abgezogen ist. 22 Passt auf! Ich werde ihm befehlen, zu dieser Stadt zurückzukehren", spricht Jahwe, "um gegen sie zu kämpfen, sie zu erobern und niederzubrennen. Und die Städte Judas mache ich zu einer menschenleeren Wüste." (Jeremia 37.8)