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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.

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Jeremia - Kapitel 21

1 Wort Jahwes, das zu Jeremia kam, als König Zidkija Paschhur Ben-Malkija und den Priester Zefanja Ben-Maaseja zu ihm schickte und ihm sagen ließ: (Jeremia 29.25) 2 "König Nebukadnezzar von Babylon führt Krieg gegen uns. Frag doch Jahwe, was geschehen wird, ob er vielleicht wie früher ein Wunder für uns tut, sodass Nebukadnezzar abziehen muss." 3 Da sagte Jeremia zu den Männern: "Gebt dem König folgenden Bescheid: 4 'So spricht Jahwe, Israels Gott: Passt auf! Noch kämpft ihr außerhalb der Mauern gegen den König von Babylon und die Chaldäer, die euch belagern. Ich werde euch zum Rückzug zwingen, sodass ihr eure Waffen ins Innere der Stadt holen müsst. 5 Ich selbst kämpfe gegen euch mit starker Hand und mächtigem Arm, mit Zorn und Grimm und großer Wut. 6 Ich werde alles sterben lassen, was in dieser Stadt lebt, Menschen und Vieh. An einer schweren Seuche werden sie zugrunde gehen. 7 Und danach, spricht Jahwe, werde ich König Zidkija von Juda und seine hohen Beamten und alles Volk in dieser Stadt, das von Hunger, Schwert und Pest noch verschont wurde, ihren Todfeinden ausliefern. Nebukadnezzar wird euch alle mit dem Schwert umbringen lassen, schonungslos, ohne Mitleid und Erbarmen.'" 8 Dem Volk aber musste Jeremia ausrichten: "So spricht Jahwe: 'Ihr habt die Wahl zwischen Leben und Tod. (5. Mose 11.26) 9 Wer in dieser Stadt bleibt, wird durch den Krieg, durch Hunger oder Pest sterben. Wer aber die Stadt verlässt und zu den Chaldäern überläuft, kommt mit dem Leben davon. (Jeremia 38.2) 10 Denn ich bin fest entschlossen, Unglück über die Stadt zu bringen und ihr nicht zu helfen', spricht Jahwe. 'Sie wird dem König von Babylon in die Hände fallen, und der wird sie in Schutt und Asche legen.'" 11 An das Königshaus von Juda: / "Hört das Wort Jahwes, 12 ihr Nachkommen Davids! / So spricht Jahwe: 'Haltet jeden Morgen gerechtes Gericht! / Befreit den Beraubten von seinem Bedrücker! / Sonst kommt wie ein Feuer mein Zorn über euch, / unlöschbar wegen der Bosheit eures Tuns! (Jeremia 7.20) (Jeremia 22.3) 13 Passt auf! Ich komme über euch, / die ihr dort unten auf dem Felsen wohnt!', / spricht Jahwe. / 'Meint ihr, niemand kommt zu euch herab / und dringt in eure Bauten ein? 14 Ich ziehe euch zur Rechenschaft / für alle eure Taten', / spricht Jahwe. / 'Ich lege Feuer in eure Paläste, / das ringsum alles verzehrt.'"