zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 36

1 Bezalel und Oholiab und alle begabten Männer, denen Jahwe Weisheit und Einsicht gegeben hat, sollen nun alle Arbeiten zum Bau des Heiligtums ausführen, wie es Jahwe befohlen hat." 2 Mose berief also Bezalel und Oholiab und jeden begabten Mann, dem Jahwe Weisheit und Einsicht gegeben hatte und den sein Herz antrieb, sich ans Werk zu machen. 3 Sie nahmen von Mose alle freiwilligen Gaben der Israeliten entgegen, die für den Bau des Heiligtums gegeben worden waren. Auch weiterhin brachten die Leute Morgen für Morgen freiwillige Gaben. 4 Da ließen die Kunsthandwerker, die das Heiligtum errichten sollten, ihre Arbeit liegen, 5 gingen zu Mose und sagten: "Die Leute bringen zu viel. Es ist mehr da, als für die Arbeit benötigt wird, die uns Jahwe aufgetragen hat." 6 Darauf ließ Mose im Lager ausrufen: "Ihr Männer und Frauen, ihr braucht nichts mehr für den Bau des Heiligtums herzustellen!" So hörte das Volk auf, noch mehr zu bringen. 7 Es war bereits mehr als genug Material für alle Arbeiten vorhanden. 8 So machten sich alle, die etwas davon verstanden, an die Arbeit. Sie stellten die Wohnung aus zehn Zeltdecken her. Die Zeltbahnen waren aus gezwirnten Leinenfäden gewebt und künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt. (2. Mose 26.1) 9 Jede dieser Zeltbahnen war vierzehn Meter lang und zwei Meter breit. 10 Je fünf Zeltdecken vernähte man an den Längsseiten miteinander. 11 An den beiden Längsseiten der so entstandenen Stücke brachte man Schlaufen aus blauem Purpur an, 12 je fünfzig, die sich genau gegenüber standen, wenn man die Stücke nebeneinander legte. 13 Dann wurden fünfzig Haken aus Gold hergestellt, mit denen man beide Zeltdecken verbinden konnte, sodass es ein Ganzes wurde. 14 Die Männer webten elf Zeltbahnen aus Ziegenhaar. 15 Jede einzelne Bahn war fünfzehn Meter lang und zwei Meter breit. 16 Sie verbanden einmal fünf und einmal sechs dieser Zeltbahnen miteinander. 17 Am Ende der beiden großen Stücke brachten sie je fünfzig Schlaufen an. 18 Dann stellten sie fünfzig Bronzehaken her und fügten sie in die Schlaufen ein, sodass es ein Ganzes wurde. 19 Sie fertigten schließlich noch eine Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken an und oben darüber eine Decke aus Tachasch-Häuten. 20 Die Bretter für die Wohnung machten sie aus Akazienholz. Sie standen aufrecht. (2. Mose 26.15) 21 Jedes Brett war fünf Meter lang, dreiviertel Meter breit 22 und hatte unten zwei nebeneinanderstehende Zapfen. 23 Zwanzig Bretter bildeten die Südseite der Wohnung. 24 Unter jedem Brett waren zwei Bodenplatten aus Silber angebracht, für jeden Zapfen eine, also insgesamt vierzig. 25 Auch die andere Längsseite der Wohnung, die Nordseite, bestand aus zwanzig Brettern 26 mit ihren vierzig silbernen Bodenplatten, je zwei unter einem Brett. 27 Für die Rückwand nach Westen machten sie sechs Bretter, 28 dazu die zwei Bretter für die Ecken an der Rückseite. 29 Sie verbanden die Rückwand mit den Seitenwänden. 30 Es waren also acht Bretter mit sechzehn silbernen Bodenplatten, zwei unter jedem Brett. 31 Dann fertigten sie Riegel aus Akazienholz an, um die Bretter der Wohnung zusammenzuhalten, (2. Mose 26.26-30) 32 je fünf für die beiden Längsseiten und fünf für die nach Westen gerichtete Rückseite. 33 Der jeweils mittlere Riegel lief in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum anderen durch. 34 Die Bretter selbst wurden mit Gold überzogen, ebenso die Riegel. Die Ösen für die Riegel wurden aus Gold hergestellt. 35 Dann fertigten sie den Vorhang aus gezwirntem Leinen an und bestickten ihn künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle. (2. Mose 26.31) 36 Dazu machten sie vier Säulen aus Akazienholz und überzogen sie mit Gold. Auch ihre Haken waren aus Gold. Sie standen auf silbernen Bodenplatten. 37 Für den Eingang des Zeltes fertigten sie einen Vorhang aus gezwirntem Leinen, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt waren. 38 Er wurde an fünf Säulen aus Akazienholz gehängt, deren Köpfe und Bindestäbe mit Gold überzogen waren. Die Bodenplatten waren hier aus Bronze.