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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. 1 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. 2 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. 3 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. 4 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. 5 

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. 6 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. 7 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. 8 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. 9 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 10, 11, 12 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 13, 14, 15 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 16 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 20, 21 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 22, 23 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 24, 25 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 26, 27, 28 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 29, 30, 31 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 32 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 33 

Querverweise

1 2. Mose 23.4: Wenn du den Ochsen oder Esel deines Feindes antriffst, der sich verlaufen hat, so sollst du ihm denselben wiederbringen.

2 3. Mose 22.28: Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen am gleichen Tag schächten.

3 3. Mose 19.19: Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Du sollst bei deinem Vieh nicht zweierlei Arten sich begatten lassen und dein Feld nicht besäen mit vermischtem Samen, und es soll kein Kleid auf deinen Leib kommen, das von zweierlei Garn gewoben ist.

4 3. Mose 19.19: Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Du sollst bei deinem Vieh nicht zweierlei Arten sich begatten lassen und dein Feld nicht besäen mit vermischtem Samen, und es soll kein Kleid auf deinen Leib kommen, das von zweierlei Garn gewoben ist.

5 4. Mose 15.38: Rede mit den Kindern Israel und sage ihnen, daß sie sich Quasten machen an die Zipfel ihrer Kleider, in all ihren Geschlechtern, und eine Schnur von blauem Purpur an die Quaste des Zipfels tun.

6 5. Mose 22.29: so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.

7 1. Mose 34.7: Als aber die Söhne Jakobs solches hörten, kamen sie vom Felde; und die Männer waren schwer beleidigt und sehr entrüstet, daß man eine solche Schandtat an Israel begangen und Jakobs Tochter beschlafen hatte; denn so pflegte man nicht zu tun.

8 3. Mose 20.10: Wenn einer die Ehe bricht mit einem Eheweib, so sollen beide unbedingt sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, weil er mit seines Nächsten Weib die Ehe gebrochen hat.

9 2. Mose 22.15: so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.

10 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

11 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

12 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.

13 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

14 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

15 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

16 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

17 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

18 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

19 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.

20 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

21 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

22 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!

23 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest

24 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

25 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,

26 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!

27 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.

28 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»

29 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

30 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

31 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»

32 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.

33 Lukas 19.8: Zachäus aber trat hin und sprach zum Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich jemand betrogen habe, so gebe ich es vierfältig zurück.