1Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen.(2. Mose 23.4)2Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben.3Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen.4Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.
Gebote gegen ungöttliche Vermischung
5Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.6Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen;7sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest.(3. Mose 22.28)8Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs.(3. Mose 19.19)10Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern.11Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist.(3. Mose 19.19)12Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst.(4. Mose 15.38)
Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau
13Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt14und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden;15so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.16Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben.17Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen,19und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen.(5. Mose 22.29)20Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden,21so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte.(1. Mose 34.7)22Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten.(3. Mose 20.10)23Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt,24so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten.25Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben.26Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit.27Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte.28Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,29so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.(2. Mose 22.15)30Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.
1Und die Wohnung sollst du aus zehn Teppichen machen; von gezwirntem Byssus und blauem und rotem Purpur und Karmesin, mit Cherubim in Kunstweberarbeit sollst du sie machen.2Die Länge eines Teppichs 28 Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für alle Teppiche.3Fünf Teppiche sollen zusammengefügt werden, einer an den anderen, und wieder fünf Teppiche zusammengefügt, einer an den anderen.4Und mache Schleifen von blauem Purpur an den Saum des einen Teppichs am Ende, bei der Zusammenfügung; und also sollst du es machen an dem Saume des äußersten Teppichs bei der anderen Zusammenfügung.5Fünfzig Schleifen sollst du an den einen Teppich machen, und fünfzig Schleifen sollst du an das Ende des Teppichs machen, der bei der anderen Zusammenfügung ist, die Schleifen eine der anderen gegenüber.6Und mache fünfzig Klammern von Gold, und füge die Teppiche mit den Klammern zusammen, einen an den anderen, so daß die Wohnung ein Ganzes sei.7Und du sollst Teppiche von Ziegenhaar machen zum Zelte über die Wohnung; elf solcher Teppiche sollst du machen.8Die Länge eines Teppichs dreißig Ellen, und vier Ellen die Breite eines Teppichs: ein Maß für die elf Teppiche.9Und füge fünf Teppiche besonders zusammen und sechs Teppiche besonders, und den sechsten Teppich an der Vorderseite des Zeltes lege doppelt.10Und mache fünfzig Schleifen an den Saum des einen Teppichs, des äußersten, bei der Zusammenfügung, und fünfzig Schleifen an den Saum des Teppichs der anderen Zusammenfügung.11Und mache fünfzig Klammern von Erz, und bringe die Klammern in die Schleifen und füge das Zelt zusammen, so daß es ein Ganzes sei.12Und das Überhangende, das übrig ist an den Teppichen des Zeltes, der halbe Teppich, der übrig ist, soll über die Hinterseite der Wohnung hangen.13Und die Elle diesseits und die Elle jenseits, von dem, was übrig ist an der Länge der Teppiche des Zeltes, soll über die Seiten der Wohnung hangen, diesseits und jenseits, sie zu bedecken.14Und mache für das Zelt eine Decke von rotgefärbten Widderfellen und eine Decke von Dachsfellen oben darüber.
Heiligtum: Bretter und Riegel
15Und die Bretter zu der Wohnung sollst du von Akazienholz machen, aufrechtstehend;16zehn Ellen die Länge eines Brettes, und eine und eine halbe Elle die Breite eines Brettes;17zwei Zapfen an einem Brette, einer dem anderen gegenüber eingefügt: also sollst du es machen an allen Brettern der Wohnung.18Und mache die Bretter zu der Wohnung: zwanzig Bretter an der Seite gegen Mittag, südwärts;19und vierzig Füße von Silber sollst du unter die zwanzig Bretter machen: zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen, und wieder zwei Füße unter ein Brett für seine zwei Zapfen;20und an der anderen Seite der Wohnung, an der Nordseite, zwanzig Bretter,21und ihre vierzig Füße von Silber: zwei Füße unter ein Brett, und wieder zwei Füße unter ein Brett;22und an der Hinterseite der Wohnung gegen Westen sollst du sechs Bretter machen;23und zwei Bretter sollst du für die Winkel der Wohnung an der Hinterseite machen;24und sie sollen zweifach sein von unten auf, und sollen an ihrem Oberteil völlig aneinander sein in einem Ringe; also soll es mit ihnen beiden sein, an den beiden Winkeln sollen sie sein.25Und so sollen es acht Bretter sein, und ihre Füße von Silber, sechzehn Füße: zwei Füße unter einem Brette, und wieder zwei Füße unter einem Brette.26Und du sollst Riegel von Akazienholz machen: fünf zu den Brettern der einen Seite der Wohnung,27und fünf Riegel zu den Brettern der anderen Seite der Wohnung, und fünf Riegel zu den Brettern der Seite der Wohnung an der Hinterseite gegen Westen;28und den mittleren Riegel in der Mitte der Bretter durchlaufend von einem Ende zum anderen.29Und die Bretter sollst du mit Gold überziehen; und ihre Ringe, die Behälter für die Riegel, sollst du von Gold machen und die Riegel mit Gold überziehen.30Und so richte die Wohnung auf, nach ihrer Vorschrift, wie sie dir auf dem Berge gezeigt worden ist.(2. Mose 25.9)
Heiligtum: Vorhänge
31Und du sollst einen Vorhang machen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; in Kunstweberarbeit soll man ihn machen, mit Cherubim.(Matthäus 27.51)32Und hänge ihn auf an vier Säulen von Akazienholz, überzogen mit Gold, ihre Haken von Gold, auf vier Füßen von Silber;33und hänge den Vorhang auf unter die Klammern; und bringe dorthin, innerhalb des Vorhanges, die Lade des Zeugnisses. Und der Vorhang soll euch eine Scheidung machen zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.(2. Mose 26.6)(2. Mose 26.11)(Hebräer 9.3)34Und lege den Deckel auf die Lade des Zeugnisses im Allerheiligsten.(2. Mose 25.21)35Und stelle den Tisch außerhalb des Vorhangs und den Leuchter dem Tische gegenüber an die Seite der Wohnung gegen Süden; und den Tisch sollst du an die Nordseite setzen.(2. Mose 40.22)36Und mache für den Eingang des Zeltes einen Vorhang von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit.37Und mache zu dem Vorhang fünf Säulen von Akazienholz und überziehe sie mit Gold, ihre Haken von Gold, und gieße für sie fünf Füße von Erz.