zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 88

1 Ein Psalmlied der Nachkommen Korachs. Dem Chorleiter. Zu singen auf schwermütige Weise. Ein Lehrgedicht von Heman, dem Esrachiter. 2 Jahwe, Gott meines Heils, / Tag und Nacht schrei ich zu dir! 3 Lass mein Gebet zu dir kommen! / Hör doch auf mein Rufen! 4 Mit Leid bin ich gesättigt, / mein Leben ist dem Tode nah. 5 Ich werde schon zu den Toten gezählt. / Ich bin wie ein Mann ohne Kraft. 6 Ich bin wie einer, der schon im Massengrab liegt, / ein Erschlagener, an den du nicht mehr denkst. / Deine Hilfe erreicht ihn nicht mehr. 7 Du hast mich in die tiefste Grube gelegt, / in die finstersten Tiefen. 8 Schwer liegt dein Zorn auf mir, / mit all deinen Wogen drückst du mich nieder. // (Psalm 42.8) 9 Meine Freunde hast du von mir entfernt, / sie wenden sich mit Abscheu von mir ab. / Ich bin gefangen und kann nicht heraus. (Psalm 31.12) (Psalm 38.12) (Psalm 88.19) 10 Meine Augen vergehen vor Elend. Jeden Tag rufe ich zu dir, Jahwe, / und strecke meine Hände nach dir aus. 11 Wirst du an den Toten Wunder tun? / Sollen die Gestorbenen dich preisen? // (Psalm 6.6) 12 Wird man im Grab von deiner Gnade erzählen, / im Abgrund von deiner Treue? 13 Werden in der Finsternis deine Wunder bekannt, / und deine Gerechtigkeit im Land des Vergessens? 14 Ich aber, Jahwe, ich schreie zu dir. / Jeden Morgen empfängt dich mein Gebet. 15 Warum, Jahwe, verabscheust du mich, / verbirgst du dein Gesicht vor mir? 16 Elend und todkrank von Jugend auf / trage ich erstarrt deine Schrecken. 17 Wie ein Feuer rast dein Zorn über mich hin, / deine Schrecken vernichten mich. 18 Wie tödliche Fluten dringen sie auf mich ein, / von allen Seiten bedrohen sie mich. 19 Freunde und Nachbarn hast du mir entfremdet, / mein einziger Begleiter ist die Finsternis. (Psalm 88.9)