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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Jeremia - Kapitel 39

1 Die Eroberung Jerusalems ging so vor sich: Es war Januar im neunten Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda, als König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer begann, Jerusalem zu belagern. 2 Als am 9. Juli im elften Jahr Zidkijas die Stadt aufgebrochen war, 3 hielten die Heerführer des Königs von Babylon ihren Einzug und richteten ihr Hauptquartier beim Mitteltor ein. Unter ihnen waren Nergal-Sarezer von Samgar, Nebu-Sar-Sechim, der Palastvorsteher, und Nergal-Sarezer, der oberste königliche Berater. 4 Als König Zidkija und seine Soldaten das sahen, flohen sie. In der Nacht verließen sie die Stadt durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und versuchten, in Richtung der Araba zu entkommen. 5 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. Sie nahmen den König gefangen und brachten ihn nach Ribla in die Provinz Hamat vor den König von Babylon, der dort das Urteil über ihn sprach. 6 Zidkija musste zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden. Auch die Oberen von Juda wurden in Ribla hingerichtet. 7 Danach wurden Zidkija die Augen ausgestochen, und man brachte ihn in Ketten nach Babylon. 8 In Jerusalem brannten die Chaldäer den Königspalast und alle anderen Häuser nieder und rissen die Stadtmauern ein. 9 Dann ließ Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, den Rest der Einwohner und alle, die zum König von Babylon übergelaufen waren, gefangen nehmen und in die Verbannung nach Babylonien führen. 10 Nur einige Leute vom einfachen Volk, die nichts besaßen, ließ er in Juda zurück. Ihnen gab er Äcker und Weinberge. 11 Für Jeremia hatte König Nebukadnezzar Nebusaradan die Anweisung gegeben: 12 "Lass ihn holen und kümmere dich um ihn! Nimm ihn unter deinen Schutz und tu ihm ja nichts Böses an! Erfüll ihm alles, worum er dich bittet!" 13 Die Oberen des Königs von Babylon - es waren Nebusaradan, der Oberbefehlshaber, Nebuschasban, der Palastvorsteher und Nergal-Sarezer, der oberste königliche Berater - 14 gaben den Befehl, Jeremia aus dem Wachthof zu holen. Sie übergaben ihn Gedalja Ben-Ahikam, dem Enkel Schafans, damit er ihn sicher nach Hause geleite. So blieb Jeremia beim Volk. (Jeremia 38.28) (Jeremia 40.5-6) 15 Als Jeremia noch im Wachthof eingeschlossen war, hatte er folgende Botschaft Jahwes erhalten: 16 "Geh zu Ebed-Melech, dem Nubier, und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Du wirst sehen, wie meine Worte über diese Stadt in Erfüllung gehen und das Unheil über sie hereinbricht. Du wirst es selbst miterleben. (Jeremia 38.7) 17 Aber dich werde ich an jenem Tag retten, spricht Jahwe. Du wirst den Leuten, vor denen du Angst hast, nicht in die Hände fallen. 18 Ich lasse dich entkommen, damit du nicht getötet wirst. Du sollst dein Leben als Beute davontragen, weil du mir vertraut hast', spricht Jahwe." (Hiob 5.20)