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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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Jeremia - Kapitel 30

1 Das Wort, das von Jahwe zu Jeremia kam: 2 So spricht Jahwe, der Gott Israels: "Alles, was ich dir gesagt habe, schreibe in eine Schriftrolle! 3 Denn seht, es wird eine Zeit kommen, in der ich das Schicksal meines Volkes Israel und Juda wende", spricht Jahwe. "Ich werde sie in das Land zurückbringen, das ich ihren Vorfahren gegeben habe; sie sollen es wieder in Besitz nehmen." (Jeremia 29.14) 4 Folgendes hat Jahwe über Israel und Juda gesagt; 5 ja, so spricht Jahwe: "Wir hören Angstgeschrei. / Entsetzen und kein Frieden! 6 Fragt doch nach und seht: / Bringt ein Mann jemals Kinder zur Welt? / Warum sehe ich da Männer / mit Händen auf den Hüften / wie Gebärende? / Warum sind ihre Gesichter so blass? (Jesaja 13.8) 7 Weh, groß ist jener Tag, / keiner ist ihm gleich! / Die Nachkommen Jakobs sind in Not, / doch sie werden daraus befreit." (Joel 2.11) (Zephanja 1.15) 8 "Es geschieht an jenem Tag", spricht Jahwe, der Allmächtige, "da zerbreche ich das Joch auf dir und zerreiße deine Fesseln. Fremde sollen dich nicht mehr versklaven! (Jeremia 27.12) 9 Nur mir werdet ihr dienen, Jahwe, eurem Gott, und eurem König David, den ich euch erstehen lasse. (Jeremia 23.5) (Hesekiel 34.23) 10 Und du, mein Diener Jakob, hab keine Angst!", spricht Jahwe. "Israel, erschrick nicht! Denn ich will dich retten aus dem fernen Land, deine Nachkommen aus der Gefangenschaft. Jakob wird zurückkehren und in Frieden und Sicherheit leben. Niemand schreckt ihn mehr auf. (Jesaja 44.2) (Jeremia 46.27) 11 Denn ich bin bei dir", spricht Jahwe, "um dir zu helfen. Die Völker, unter die ich euch versprengt habe, werde ich vernichten, nicht aber dich! Dich muss ich nur bestrafen, wie du es verdienst, denn ungestraft kann ich dich nicht lassen." (Jeremia 10.24) 12 Ja, so spricht Jahwe: "Unheilbar ist dein Bruch, / eiterig deine Wunde! (Jeremia 15.18) 13 Keiner tritt für dich ein, / keiner presst den Eiter aus, / keine Haut wächst über die Wunde. 14 Deine Liebhaber vergaßen dich alle, / sie fragten nicht mehr nach dir. / Denn wie einen Feind habe ich dich verwundet, / grausam habe ich dich bestraft / wegen deiner riesigen Schuld / und deiner zahllosen Sünden. 15 Was schreist du über deinen Bruch / und deinen unheilbaren Schmerz? / Wegen deiner riesigen Schuld / und deiner zahllosen Sünden / tat ich dir das an. 16 Doch alle, die dich fraßen, / werden nun selbst verzehrt; / alle, die dich bedrängten, / müssen nun in Gefangenschaft; / alle, die dich beraubten, / werden nun selbst beraubt; / alle, die dich plünderten, / gebe ich nun der Plünderung preis. (Jesaja 33.1) 17 Dir lasse ich die Wundhaut wachsen, / dich heile ich von deinen Wunden", / spricht Jahwe. / "Sie nannten dich ja schon Verstoßene: / 'Das ist Zion, nach der keiner fragt!'" (Jeremia 33.6) 18 So spricht Jahwe: "Seht, ich stelle Jakobs Zelte wieder her, / erbarme mich über seine Wohnungen. / Auf Bergen von Schutt ersteht die Stadt neu, / der Palast auf seinem alten Platz. (Jeremia 30.3) 19 Lobgesang wird dort zu hören sein, / die Stimme fröhlicher Menschen. / Ich lasse mein Volk wachsen, / ihre Zahl nimmt nicht mehr ab. / Ich verschaffe ihnen so viel Ehre, / dass niemand sie mehr verachtet. 20 Es wird ihnen gehen wie früher, / ihre Gemeinschaft besteht vor mir. / Und alle ihre Unterdrücker / ziehe ich zur Rechenschaft. 21 Ihr Führer kommt dann aus ihrer Mitte, / ihr Herrscher stammt von ihnen selbst. / Ich erlaube ihm den Zutritt zu mir, / er darf in meiner Nähe erscheinen. / Denn wer setzt sonst sein Leben aufs Spiel, / um in meine Nähe zu kommen? / Das sagt Jahwe. (Jeremia 30.9) 22 Dann seid ihr wieder mein Volk, / und ich bin wieder euer Gott." (Jeremia 24.7) 23 Passt auf! Ein verheerender Sturm Jahwes bricht los: sein Grimm. Ein Wirbelsturm entlädt sich über diese gottlosen Menschen. (Jeremia 23.19) 24 Der Zorn Jahwes wird nicht nachlassen, bis Jahwe alles ausgeführt hat, was er sich vornahm. Ganz werdet ihr das erst am Ende der von Gott bestimmten Zeit verstehen.