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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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3. Mose - Kapitel 24

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dir reines Öl aus zerstoßenen Oliven zu bringen, damit man einen Leuchter aufstellen kann, dessen Lampen ständig brennen. (2. Mose 27.20) 3 Aaron soll diesen Leuchter im Zelt der Gottesbegegnung vor dem Vorhang zur Lade mit dem Bundesgesetz aufstellen und dafür sorgen, dass seine Lampen ständig vor Jahwe brennen, vom Abend bis zum Morgen. Diese Anordnung gilt für alle Zukunft. 4 Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen herrichten, dass sie ständig vor Jahwe sind. 5 Dann sollst du aus je vier Litern Feinmehl zwölf Lochbrote backen 6 und sie auf dem reinen Tisch vor Jahwe in zwei Stapeln aufschichten, sechs auf jedem Stapel. (2. Mose 25.30) 7 Auf jeden Stapel sollst du reinen Weihrauch legen, der dann vom Brot als der zu verbrennende Teil genommen wird. So wird es ein Feueropfer für Jahwe. 8 An jedem Sabbat soll Aaron die Brote immer wieder neu vor Jahwe auflegen, als ewige Bundesverpflichtung der Israeliten. 9 Das Brot soll Aaron und seinen Nachkommen gehören. Für alle Zukunft steht ihnen das zu. Es muss aber an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist ein höchst heiliger Teil von den Feueropfern Jahwes." 10 Der Sohn einer Israelitin und eines Ägypters ging unter die Israeliten und geriet im Lager mit einem israelitischen Mann in Streit. 11 Dabei lästerte der Sohn der Israelitin den Namen Gottes und verfluchte ihn. Seine Mutter war Schelomit, eine Tochter Dibris aus dem Stamm Dan. Man brachte den Mann zu Mose. (3. Mose 24.16) 12 Der ließ ihn einsperren, bis Jahwe eine Weisung für diesen Fall geben würde. (4. Mose 15.34) 13 Jahwe sagte Mose: 14 "Bring den Flucher aus dem Lager hinaus! Dort sollen alle, die seine Lästerung gehört haben, ihre Hände auf seinen Kopf stützen, und die ganze Gemeinschaft muss ihn steinigen. 15 Zu den Israeliten aber sollst du sagen: 'Jeder, der seinen Gott verflucht, muss seine Schuld tragen. 16 Wer den Namen Jahwes lästert, muss getötet werden. Die ganze Gemeinschaft soll ihn steinigen. Das gilt für die Fremden unter euch genauso wie für die Einheimischen: Wer den Namen lästert, muss getötet werden. (2. Mose 20.7) (Matthäus 26.65) 17 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, muss er getötet werden. (2. Mose 21.12) 18 Wer ein Stück Vieh totschlägt, muss es erstatten, Leben für Leben. 19 Wenn jemand seinem Nächsten einen Schaden zufügt, soll man ihm antun, was er getan hat. (2. Mose 21.23-25) 20 Knochenbruch für Knochenbruch, Auge für Auge, Zahn für Zahn. Der Schaden, den er einem Menschen zufügt, soll ihm zugefügt werden. 21 Wer ein Stück Vieh totschlägt, soll es erstatten, wer aber einen Menschen totschlägt, soll selbst getötet werden. 22 Ein und dasselbe Recht gilt für euch alle, für den Fremden wie für den Einheimischen. Denn ich bin Jahwe, euer Gott!'" (2. Mose 12.49) (3. Mose 19.34) 23 Mose sagte dies alles den Israeliten. Da brachten sie den Flucher aus dem Lager hinaus und steinigten ihn. Die Israeliten machten alles so, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (4. Mose 15.36)