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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Mose - Kapitel 38

1 Den Brandopferaltar fertigte er aus Akazienholz. Er war viereckig, zweieinhalb Meter lang, ebenso breit und eineinhalb Meter hoch. (2. Mose 27.1) 2 An seinen vier oberen Ecken ließ er Hörner aufragen, die aus einem Stück mit dem Altar bestanden. Dann beschlug er ihn mit Bronzeblechen. 3 Auch die Töpfe, Schaufeln und Schalen, die Fleischgabeln und Feuerbecken waren aus Bronze. 4 Er fertigte auch ein netzartiges Gitter aus Bronze an, das von unten her in die Einfassung des Altars geführt wurde und bis zu seiner halben Höhe reichte. 5 Dann goss er vier Ringe und befestigte sie an seinen Ecken. Sie dienten als Ösen für die Tragstangen, 6 die er aus Akazienholz machte und mit Bronze überzog. 7 Die Stangen wurden in die Ringe an den Seiten des Altars gesteckt, damit er so getragen werden konnte. Er war aus Brettern zusammengefügt und innen hohl. 8 Dann stellte er aus den Spiegeln der Frauen, die sich am Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung zusammenscharten, ein Wasserbecken aus Bronze und dazu einen bronzenen Untersatz her. (2. Mose 30.18-21) 9 Als Abgrenzung des Vorhofs an der Südseite ließ er auf fünfzig Metern Länge Planen aus gezwirnter Leinwand aufhängen, (2. Mose 27.9) 10 die von zwanzig Säulen gehalten wurden. Die Säulen hatten Sockel aus Bronze. Die Haken und Verbindungsstangen waren jedoch aus Silber. 11 Genauso war es bei der fünfzig Meter langen Nordseite. 12 Auf der Westseite war der Vorhof 25 Meter breit. Seine Planen wurden von zehn Säulen gehalten. Auch sie hatten Sockel aus Bronze und Haken und Verbindungsstangen aus Silber. 13 Auch die dem Sonnenaufgang zugekehrte Ostseite war 25 Meter breit. 14 Links vom Tor waren Planen auf siebeneinhalb Meter Länge an drei Säulen aufgehängt 15 und ebenso rechts davon. 16 Die Planen waren aus gezwirnter Leinwand gefertigt. 17 Alle Säulen des Vorhofs hatten Verbindungsstangen und Haken aus Silber und Sockel aus Bronze. Ihre Köpfe waren mit Silber überzogen. 18 Das Tor des Vorhofs war eine Plane von zehn Meter Breite und zweieinhalb Meter Höhe, die aus gezwirntem Leinen bestand, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt waren. 19 Sie war an vier Säulen aufgehängt, deren Sockel aus Bronze bestanden. Die Köpfe und Verbindungsstangen waren jedoch mit Silber überzogen, und die Haken bestanden aus Silber. 20 Alle Zeltpflöcke für die Wohnung und den Vorhof waren aus Bronze. 21 Es folgt eine Liste des Materials, das für die Wohnung des Bundesbuches verwendet wurde. Man hatte sie auf Anweisung Moses unter der Leitung von Itamar, dem Sohn des Priesters Aaron, aufgestellt. (4. Mose 4.28) 22 Bezalel Ben-Uri, der Enkel von Hur aus dem Stamm Juda, hatte alle Arbeiten ausgeführt, die Jahwe Mose befohlen hatte. (2. Mose 31.1) 23 Unterstützt wurde er von Oholiab Ben-Ahisamach aus dem Stamm Dan, einem Kunsthandwerker, der sich besonders auf das kunstfertige Weben und Sticken mit blauer, roter und karmesinroter Wolle und gezwirntem Leinen verstand. 24 Die Goldmenge, die zum Bau des Heiligtums gespendet und verarbeitet worden war, betrug nach dem Gewicht des Heiligtums 1009 Kilogramm . (2. Mose 30.13) 25 Das Silber von den Männern, die gemustert worden waren, wog insgesamt 3470 Kilogramm, 26 es war das halbe Silberstück für die 603.550 Männer der Gemeinschaft, die zwanzig Jahre und älter waren. 27 3450 Kilogramm waren zum Gießen der 100 silbernen Bodenplatten verwendet worden, die die Wände des Heiligtums und die Säulen für die Vorhänge trugen. 28 Aus den übrig gebliebenen 14 Kilogramm wurden die Haken für die Säulen hergestellt und außerdem die Köpfe der Säulen und die Tragstangen versilbert. 29 Die gespendete Kupfermenge hatte ein Gewicht von 2443 Kilogramm. 30 Daraus wurden die Sockel für den Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung gemacht, der Metallüberzug für den Altar, sein Bronzegitter und alle seine Geräte, 31 die Sockel für die Säulen rund um den Vorhof und für seinen Eingang, sowie die Pflöcke für das Zelt und die Abgrenzung des Vorhofs.