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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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4. Mose - Kapitel 4

Dienst der Leviten beim Aufbruch des Lagers

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Nehmet auf die Summe der Söhne Kehaths aus der Mitte der Söhne Levis, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 3 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit treten, um das Werk am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. (4. Mose 8.24) 4 Dies ist der Dienst der Söhne Kehaths am Zelte der Zusammenkunft: das Hochheilige. 5 Und Aaron und seine Söhne sollen beim Aufbruch des Lagers hineingehen und den Scheidevorhang abnehmen und die Lade des Zeugnisses damit bedecken; 6 und sie sollen eine Decke von Dachsfell darüber legen und ein Tuch, ganz von blauem Purpur, oben darüber breiten und ihre Stangen daran tun. 7 Und über den Tisch der Schaubrote sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und darauf stellen die Schüsseln und Schalen und Spendschalen und die Kannen zum Trankopfer; und das beständige Brot soll auf demselben sein; 8 Und hierüber sollen sie ein Tuch von Karmesin breiten und es mit einer Decke von Dachsfell bedecken; und sie sollen seine Stangen daran tun. 9 Und sie sollen ein Tuch von blauem Purpur nehmen und den Leuchter des Lichts bedecken und seine Lampen und seine Lichtschneuzen und seine Löschnäpfe und alle seine Ölgefäße, womit man den Dienst an ihm verrichtet; (2. Mose 25.31) 10 Und sie sollen ihn und alle seine Geräte in eine Decke von Dachsfell tun und auf die Trage legen. 11 Und über den goldenen Altar sollen sie ein Tuch von blauem Purpur breiten und ihn mit einer Decke von Dachsfell bedecken und seine Stangen daran tun. 12 Und sie sollen alle Geräte des Dienstes nehmen, womit man den Dienst im Heiligtum verrichtet, und sie in ein Tuch von blauem Purpur legen und sie mit einer Decke von Dachsfell bedecken und auf die Trage legen. 13 Und sie sollen den Altar von der Fettasche reinigen und ein Tuch von rotem Purpur über ihn breiten, 14 und darauf legen alle seine Geräte, womit man den Dienst auf ihm verrichtet: die Kohlenpfannen und die Gabeln und die Schaufeln und die Sprengschalen, alle Geräte des Altars; und sie sollen eine Decke von Dachsfell darüber breiten und seine Stangen daran tun. 15 Und wenn Aaron und seine Söhne beim Aufbruch des Lagers das Bedecken des Heiligtums und aller Geräte des Heiligtums vollendet haben, so sollen danach die Söhne Kehaths kommen, um es zu tragen, damit sie das Heilige nicht anrühren und sterben. Das ist es, was die Söhne Kehaths vom Zelte der Zusammenkunft zu tragen haben. (4. Mose 7.9) (2. Samuel 6.6-7) 16 Und Eleasar, der Sohn Aarons, des Priesters, hat die Aufsicht über das Öl zum Licht und das wohlriechende Räucherwerk und das beständige Speisopfer und das Salböl, die Aufsicht über die ganze Wohnung und alles, was darin ist, über das Heiligtum wie über seine Geräte. 17 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 18 Ihr sollt den Stamm der Familien der Kehathiter nicht ausgerottet werden lassen aus der Mitte der Leviten; 19 sondern dies sollt ihr ihnen tun, damit sie leben und nicht sterben, wenn sie dem Allerheiligsten nahen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jeden einzelnen von ihnen an seinen Dienst und an seine Traglast stellen; 20 aber sie sollen nicht hineingehen, daß sie auch nur einen Augenblick das Heilige sehen und sterben. (1. Samuel 6.19) 21 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 22 Nimm auch die Summe der Söhne Gersons auf, nach ihren Vaterhäusern, nach ihren Familien; 23 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. 24 Dies ist der Dienst der Familien der Gersoniter im Dienen und im Tragen: 25 Sie sollen die Teppiche der Wohnung tragen und das Zelt der Zusammenkunft, seine Decke und die Decke von Dachsfell, die oben darüber ist, und den Vorhang vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, 26 und die Umhänge des Vorhofs und den Vorhang vom Eingang des Tores des Vorhofs, welcher rings um die Wohnung und um den Altar ist, und ihre Seile, und alle Geräte ihres Dienstes; und alles, was an ihnen zu tun ist, sollen sie verrichten. 27 Nach dem Befehl Aarons und seiner Söhne soll aller Dienst der Söhne der Gersoniter sein hinsichtlich all ihrer Traglast und all ihres Dienstes; und ihr sollt ihnen die Hut alles dessen auftragen, was sie zu tragen haben. 28 Das ist der Dienst der Familien der Söhne der Gersoniter am Zelte der Zusammenkunft; und ihre Hut sei unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. 29 Die Söhne Meraris - nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern sollst du sie mustern; 30 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren sollst du sie mustern, alle, welche in die Arbeit treten, um den Dienst am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten. 31 Und dies ist es, was ihnen zu tragen obliegt, nach ihrem ganzen Dienst am Zelte der Zusammenkunft: die Bretter der Wohnung und ihre Riegel und ihre Säulen und ihre Füße, 32 und die Säulen des Vorhofs ringsum und ihre Füße und ihre Pflöcke und ihre Seile, nach allen ihren Geräten und nach all ihrem Dienst; und mit Namen sollt ihr ihnen die Geräte zuzählen, die ihnen zu tragen obliegen. 33 Das ist der Dienst der Familien der Söhne Meraris, nach all ihrem Dienst am Zelte der Zusammenkunft, unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters. 34 Und Mose und Aaron und die Fürsten der Gemeinde musterten die Söhne der Kehathiter nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 35 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft. 36 Und es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, 2750. 37 Das sind die Gemusterten der Familien der Kehathiter, alle, welche am Zelte der Zusammenkunft dienten, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas durch Mose. 38 Und die Gemusterten der Söhne Gersons, nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 39 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft: 40 es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 2630. 41 Das sind die Gemusterten der Familien der Söhne Gersons, alle, welche am Zelte der Zusammenkunft dienten, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas. 42 Und die Gemusterten der Familien der Söhne Meraris, nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, 43 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche in die Arbeit traten zum Dienst am Zelte der Zusammenkunft: 44 es waren ihrer Gemusterten, nach ihren Familien, 3200. 45 Das sind die Gemusterten der Familien der Söhne Meraris, die Mose und Aaron musterten nach dem Befehl Jehovas durch Mose. 46 Aller Gemusterten, welche Mose und Aaron und die Fürsten Israels musterten, der Leviten nach ihren Familien und nach ihren Vaterhäusern, 47 von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, aller, welche antraten, um den Dienst der Bedienung und den Dienst des Tragens am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten: 48 ihrer Gemusterten waren 8580. 49 Nach dem Befehl Jehovas musterte man sie durch Mose, jeden einzelnen zu seinem Dienst und zu seiner Traglast; und sie wurden von ihm gemustert, wie Jehova dem Mose geboten hatte.