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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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3. Mose - Kapitel 19

Vom Umgang mit Gott und dem Nächsten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein; denn ich, Jehova, euer Gott, bin heilig. (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Ihr sollt ein jeder seine Mutter und seinen Vater fürchten; und meine Sabbathe sollt ihr beobachten. Ich bin Jehova, euer Gott. - (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden, und gegossene Götter sollt ihr euch nicht machen. Ich bin Jehova, euer Gott. (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Und wenn ihr ein Friedensopfer dem Jehova opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern. (3. Mose 22.18-20) 6 An dem Tage, da ihr es opfert, und am anderen Tage soll es gegessen werden; und was bis zum dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden. (3. Mose 7.15-18) 7 Und wenn es irgend am dritten Tage gegessen wird, so ist es ein Greuel, es wird nicht wohlgefällig sein; 8 und wer es isset, wird seine Ungerechtigkeit tragen, denn das Heilige Jehovas hat er entweiht; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 9 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, so sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Und in deinem Weinberge sollst du nicht nachlesen, und die abgefallenen Beeren deines Weinberges sollst du nicht auflesen: für den Armen und für den Fremdling sollst du sie lassen. Ich bin Jehova, euer Gott. 11 Ihr sollt nicht stehlen; und ihr sollt nicht lügen und nicht trüglich handeln einer gegen den anderen. (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Und ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen, daß du den Namen deines Gottes entweihest. Ich bin Jehova. - (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und sollst ihn nicht berauben; der Lohn des Tagelöhners soll nicht bei dir über Nacht bleiben bis an den Morgen. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Du sollst einem Tauben nicht fluchen und vor einen Blinden keinen Anstoß legen, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin Jehova. - (5. Mose 27.18) 15 Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht; du sollst nicht die Person des Geringen ansehen und nicht die Person des Großen ehren; in Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als ein Verleumder unter deinen Völkern umhergehen. Du sollst nicht wider das Blut deines Nächsten auftreten. Ich bin Jehova. - 17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen. Du sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld tragest. (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Du sollst dich nicht rächen und den Kindern deines Volkes nichts nachtragen, und sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ich bin Jehova. (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Dein Vieh von zweierlei Art sollst du sich nicht begatten lassen; dein Feld sollst du nicht mit zweierlei Samen besäen, und ein Kleid, aus zweierlei Stoff gewebt, soll nicht auf dich kommen. (5. Mose 22.9-11) 20 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Begattung, und sie ist eine Magd, einem Manne verlobt, und sie ist keineswegs losgekauft, noch ist ihr die Freiheit geschenkt, so soll Züchtigung stattfinden; sie sollen nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen. 21 Und er soll sein Schuldopfer dem Jehova bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, einen Widder als Schuldopfer; 22 und der Priester soll vor Jehova Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers für seine Sünde, die er begangen hat; und seine Sünde, die er begangen hat, wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Und wenn ihr in das Land kommet und allerlei Bäume zur Speise pflanzet, so sollt ihr ihre erste Frucht als ihre Vorhaut achten; drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, es soll nichts von ihnen gegessen werden; 24 und im vierten Jahre soll all ihre Frucht heilig sein, Jehova zum Preise; 25 und im fünften Jahre sollt ihr ihre Frucht essen, um euch ihren Ertrag zu mehren. Ich bin Jehova, euer Gott. 26 Ihr sollt nichts mit Blut essen. Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben. (3. Mose 3.17) 27 Ihr sollt nicht den Rand eures Haupthaares rund scheren, und den Rand deines Bartes sollst du nicht zerstören. (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 Und Einschnitte wegen eines Toten sollt ihr an eurem Fleische nicht machen; und Ätzschrift sollt ihr an euch nicht machen. Ich bin Jehova. 29 Du sollst deine Tochter nicht entweihen, sie der Hurerei hinzugeben, daß das Land nicht Hurerei treibe und das Land voll Schandtaten werde. 30 Meine Sabbathe sollt ihr beobachten, und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin Jehova. 31 Ihr sollt euch nicht zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wenden; ihr sollt sie nicht aufsuchen, euch an ihnen zu verunreinigen. Ich bin Jehova, euer Gott. (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor grauem Haare sollst du aufstehen und die Person eines Greises ehren, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin Jehova. 33 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. (2. Mose 22.20) 34 Wie ein Eingeborener unter euch soll euch der Fremdling sein, der bei euch weilt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn Fremdlinge seid ihr gewesen im Lande Ägypten. Ich bin Jehova, euer Gott. 35 Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht, im Längenmaß, im Gewicht und im Hohlmaß; (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 gerechte Waage, gerechte Gewichtsteine, gerechtes Epha und gerechtes Hin sollt ihr haben. Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. 37 Und so sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und sie tun. Ich bin Jehova. (3. Mose 18.30)