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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Mose - Kapitel 38

Heiligtum: Vorhof und Geräte

1 Und er machte den Brandopferaltar von Akazienholz: fünf Ellen seine Länge, und fünf Ellen seine Breite, quadratförmig, und drei Ellen seine Höhe; (2. Mose 27.1) 2 und er machte seine Hörner an seine vier Ecken; aus ihm waren seine Hörner; und er überzog ihn mit Erz. 3 Und er machte alle die Geräte des Altars: die Töpfe und die Schaufeln und die Sprengschalen, die Gabeln und die Kohlenpfannen; alle seine Geräte machte er von Erz. 4 Und er machte dem Altar ein Gitter von Netzwerk aus Erz, unter seiner Einfassung, unterwärts, bis zu seiner Hälfte. 5 Und er goß vier Ringe an die vier Ecken des ehernen Gitters als Behälter für die Stangen. 6 Und er machte die Stangen von Akazienholz und überzog sie mit Erz. 7 Und er brachte die Stangen in die Ringe, an die Seiten des Altars, um ihn mit denselben zu tragen; hohl, von Brettern machte er ihn. 8 Und er machte das Becken von Erz und sein Gestell von Erz, von den Spiegeln der sich scharenden Weiber, die sich scharten am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. (2. Mose 30.18-21) 9 Und er machte den Vorhof: an der Mittagseite, südwärts, die Umhänge des Vorhofs von gezwirntem Byssus, hundert Ellen; (2. Mose 27.9) 10 ihre zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 11 Und an der Nordseite hundert Ellen; ihre zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 12 Und an der Westseite fünfzig Ellen Umhänge; ihre zehn Säulen und ihre zehn Füße, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 13 Und an der Ostseite gegen Aufgang, fünfzig Ellen: 14 fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite, ihre drei Säulen und ihre drei Füße; 15 und auf der anderen Seite - diesseit und jenseit vom Tore des Vorhofs - fünfzehn Ellen Umhänge, ihre drei Säulen und ihre drei Füße. 16 Alle Umhänge des Vorhofs ringsum waren von gezwirntem Byssus; 17 und die Füße der Säulen von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber und der Überzug ihrer Köpfe von Silber; und die Säulen des Vorhofs waren alle mit Bindestäben von Silber versehen. 18 Und den Vorhang vom Tore des Vorhofs machte er in Buntwirkerarbeit, von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus; und zwar zwanzig Ellen die Länge; und die Höhe, in der Breite, fünf Ellen, gerade wie die Umhänge des Vorhofs; 19 und ihre vier Säulen und ihre vier Füße waren von Erz, ihre Haken von Silber und der Überzug ihrer Köpfe und ihre Bindestäbe von Silber. 20 Und alle Pflöcke zur Wohnung und zum Vorhof ringsum waren von Erz.

Heiligtum: Berechnung des Goldes, Silbers und der Bronze des Heiligtums

21 Dies ist die Berechnung der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, die berechnet wurde auf Befehl Moses, durch den Dienst der Leviten unter der Hand Ithamars, des Sohnes Aarons, des Priesters; - (4. Mose 4.28) 22 und Bezaleel, der Sohn Uris, des Sohnes Hurs, vom Stamme Juda, machte alles, was Jehova dem Mose geboten hatte; (2. Mose 31.1) 23 und mit ihm Oholiab, der Sohn Achisamaks, vom Stamme Dan, ein Künstler und Kunstweber und Buntwirker in blauem und rotem Purpur und Karmesin und Byssus: - 24 Alles Gold, das zum Werke verwendet wurde an dem ganzen Werke des Heiligtums, das Gold des Webopfers, betrug 29 Talente und 730 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums. (2. Mose 30.13) 25 Und das Silber von den Gemusterten der Gemeinde betrug 100 Talente und 1775 Sekel, nach dem Sekel des Heiligtums: 26 ein Beka auf den Kopf, die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, von einem jeden, der zu den Gemusterten überging, von zwanzig Jahren und darüber, von 603550 Mann. 27 Und die 100 Talente Silber waren zum Gießen der Füße des Heiligtums und der Füße des Vorhanges, 100 Füße auf 100 Talente, ein Talent auf einen Fuß. 28 Und von den 1775 Sekeln machte er die Haken für die Säulen und überzog ihre Köpfe und verband sie mit Stäben. 29 Und das Erz des Webopfers betrug 70 Talente und 2400 Sekel. 30 Und er machte daraus die Füße vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und den ehernen Altar und sein ehernes Gitter und alle Geräte des Altars; 31 und die Füße des Vorhofs ringsum und die Füße vom Tore des Vorhofs und alle Pflöcke der Wohnung und alle Pflöcke des Vorhofs ringsum.