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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)

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2. Mose - Kapitel 27

Heiligtum: Brandopferaltar

1 Und du sollst den Altar von Akazienholz machen: fünf Ellen die Länge, und fünf Ellen die Breite - quadratförmig soll der Altar sein - und drei Ellen seine Höhe. 2 Und mache seine Hörner an seine vier Ecken; aus ihm sollen seine Hörner sein; und überziehe ihn mit Erz. 3 Und mache seine Töpfe, um ihn von der Fettasche zu reinigen, und seine Schaufeln und seine Sprengschalen und seine Gabeln und seine Kohlenpfannen; für alle seine Geräte sollst du Erz verwenden. 4 Und mache ihm ein Gitter von Netzwerk aus Erz, und mache an das Netz vier eherne Ringe an seine vier Ecken; 5 und setze es unter die Einfassung des Altars, unterwärts, daß das Netz bis zur Hälfte des Altars reiche. 6 Und mache Stangen für den Altar, Stangen von Akazienholz, und überziehe sie mit Erz. 7 Und seine Stangen sollen in die Ringe gebracht werden, daß die Stangen an beiden Seiten des Altars seien, wenn man ihn trägt. 8 Hohl, von Brettern sollst du ihn machen; so wie dir auf dem Berge gezeigt worden ist, also soll man ihn machen. (2. Mose 26.30)

Heiligtum: Vorhof

9 Und du sollst den Vorhof der Wohnung machen: an der Mittagseite, südwärts, Umhänge für den Vorhof von gezwirntem Byssus, hundert Ellen die Länge auf der einen Seite; 10 und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 11 Und ebenso an der Nordseite in die Länge: Umhänge, hundert Ellen lang; und seine zwanzig Säulen und ihre zwanzig Füße von Erz, die Haken der Säulen und ihre Bindestäbe von Silber. 12 Und die Breite des Vorhofs an der Westseite: fünfzig Ellen Umhänge, ihre zehn Säulen und ihre zehn Füße. 13 Und die Breite des Vorhofs an der Ostseite, gegen Aufgang, fünfzig Ellen: 14 fünfzehn Ellen Umhänge auf der einen Seite, ihre drei Säulen und ihre drei Füße; 15 und auf der anderen Seite fünfzehn Ellen Umhänge, ihre drei Säulen und ihre drei Füße; 16 und für das Tor des Vorhofs einen Vorhang von zwanzig Ellen von blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Byssus, in Buntwirkerarbeit, ihre vier Säulen und ihre vier Füße. 17 Alle Säulen des Vorhofs ringsum sollen mit Bindestäben von Silber versehen sein, ihre Haken von Silber und ihre Füße von Erz. 18 Die Länge des Vorhofs hundert Ellen, und die Breite fünfzig gegen fünfzig, und die Höhe fünf Ellen, von gezwirntem Byssus; und ihre Füße von Erz. 19 Alle Geräte der Wohnung zu ihrem ganzen Dienst und alle ihre Pflöcke und alle Pflöcke des Vorhofs sollen von Erz sein.

Heiligtum: Öl für den Leuchter

20 Und du, du sollst den Kindern Israel gebieten, daß sie dir reines, zerstoßenes Olivenöl bringen zum Licht, um die Lampen anzuzünden beständig. (3. Mose 24.2) 21 Im Zelte der Zusammenkunft, außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis ist, sollen Aaron und seine Söhne sie zurichten vom Abend bis zum Morgen, vor Jehova. Eine ewige Satzung bei ihren Geschlechtern von seiten der Kinder Israel.