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5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du wider deinen Feind in den Krieg ziehst und Rosse und Wagen siehst, ein Volk, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägypten heraufgeführt hat, ist mit dir. 2 Wenn es nun zur Schlacht kommen soll, so trete der Priester herzu und rede mit dem Volk und sage zu ihm: Israel, höre zu: 3 Ihr zieht heute in den Kampf wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht! Fürchtet euch nicht und erschrecket nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen! 4 Denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch mit euren Feinden streite, um euch zu helfen. 5 Auch die Amtleute sollen mit dem Volke reden und sagen: Wer ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat, der gehe hin und kehre in sein Haus zurück, damit er nicht im Kriege umkomme und ein anderer es einweihe. (5. Mose 16.18) 6 Wer einen Weinberg gepflanzt und ihn noch nie abgelesen hat, der gehe und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer die erste Lese halte! (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Wer sich mit einem Weibe verlobt und sie noch nicht heimgeführt hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, daß er nicht im Krieg umkomme und ein anderer sie heimführe. (5. Mose 24.5) 8 Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volke reden und sagen: Wer sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und kehre wieder in sein Haus zurück, damit er nicht auch das Herz seiner Brüder so verzagt mache, wie sein Herz ist! (Richter 7.3) 9 Und wenn die Amtleute aufgehört haben, zu dem Volke zu reden, so sollen sie Hauptleute an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bekriegen, so sollst du ihr Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22) 11 Antwortet sie dir friedlich und tut sie dir auf, so soll alles Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig und dienstbar sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir unterhandeln, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie. 13 Und wenn der HERR, dein Gott, sie dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was darin männlich ist, mit der Schärfe des Schwertes schlagen; (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 aber die Weiber und Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du dir zur Beute nehmen und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen, und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören. 16 Aber in den Städten dieser Völker, die der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, (Josua 10.40) 17 sondern du sollst an ihnen den Bann vollstrecken, nämlich an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern; wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat, (5. Mose 7.1-2) 18 daß sie euch nicht lehren alle ihre Greuel zu verüben, die sie mit ihren Göttern getan, und daß ihr euch nicht an dem HERRN, eurem Gott, versündiget. 19 Wenn du lange Zeit vor einer Stadt liegen mußt, wider die du streitest, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt daran legst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht abhauen. Ist denn ein solcher Baum des Feldes ein Mensch, daß er von dir mit in die Belagerung einbezogen wird? 20 Was aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, so magst du dieselben verderben und umhauen und Bollwerke daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du sie überwältigt hast.

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4. Mose - Kapitel 34

1 Jahwe wies Mose an, 2 den Israeliten zu befehlen: "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, dann liegt euer Erbbesitz in folgenden Grenzen: (2. Mose 23.31) 3 Im Süden wird euer Land von der Wüste Zin und dem Gebiet von Edom begrenzt, sodass eure Südgrenze im Osten vom Ende des Salzmeeres ausgeht. (Josua 15.1) 4 Dann soll sie südlich vom Skorpionensteig abbiegen, sich nach Zin hinüberziehen und bis südlich von Kadesch-Barnea weiterlaufen. Dann soll sie weiter über Hazar-Addar nach Azmon gehen 5 und von dort bis zum Bach Ägyptens, der zum Mittelmeer hin ausläuft. 6 Eure Westgrenze soll das Küstengebiet des großen Meeres sein. 7 Eure Nordgrenze sollt ihr vom großen Meer bis zum Berg Hor ziehen 8 und weiter bis dorthin, wo es nach Hamat geht. In Zadad soll sie enden. 9 Dann soll die Grenze über Sifron weitergehen und bei Hazar-Enan enden. 10 Die Ostgrenze verläuft von Hazar-Enan bis Schefam 11 über den Ort Ribla, östlich von Ajin, bis zu den Höhenzügen am Ostufer des Sees Kinneret. (Lukas 5.1) 12 Dann soll die Grenze zum Jordan hinabgehen und am Salzmeer enden. Das soll euer Land in seinen Grenzen sein." 13 Da befahl Mose den Israeliten: "Das ist das Land, das ihr durch Los als Erbbesitz erhalten sollt. Jahwe hat befohlen, es den neuneinhalb Stämmen zu geben. 14 Denn der Stamm der Rubeniten mit ihren Familien, der Stamm der Gaditen mit ihren Familien und die Hälfte des Stammes Manasse haben ihren Erbbesitz schon erhalten, (4. Mose 32.33) 15 und zwar auf der Ostseite des Jordan, gegenüber von Jericho." 16 Jahwe sagte zu Mose: 17 "Der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun sollen das Land an Israel verteilen. (5. Mose 1.38) (Josua 14.1) (Josua 21.1) 18 Zur Verteilung sollt ihr noch je einen der Oberen aus jedem Stamm hinzuziehen. 19 Es sind folgende Männer: Kaleb Ben-Jefunne für den Stamm Juda, (4. Mose 13.6) (4. Mose 13.30) 20 Schemuël Ben-Ammihud für den Stamm Simeon, 21 Elidad Ben-Kislon für den Stamm Benjamin, 22 Fürst Bukki Ben-Jogli für den Stamm Dan, 23 für die Josefstämme: Fürst Hanniël Ben-Efod für den Stamm Manasse 24 und Fürst Kemuël Ben-Schiftan für den Stamm Efraïm, 25 Fürst Elizafan Ben-Parnach für den Stamm Sebulon, 26 Fürst Paltiël Ben-Asan für den Stamm Issachar, 27 Fürst Ahihud Ben-Schelomi für den Stamm Ascher 28 und Fürst Pedahel Ben-Ammihud für den Stamm Naftali." 29 Das sind die, denen Jahwe befahl, den Israeliten ihren Erbbesitz im Land Kanaan auszuteilen.