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5. Mose - Kapitel 2

Wanderung und Auseinandersetzungen in der Wüste

1 Darnach wandten wir uns und brachen auf nach der Wüste auf dem Wege zum Schilfmeer, wie der HERR zu mir gesagt hatte, und umzogen das Gebirge Seir eine lange Zeit. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Und der HERR sprach zu mir also: 3 Ihr habt nun lange genug dieses Gebirge umzogen; wendet euch gegen Mitternacht! 4 Und gebiete dem Volk und sprich: Ihr werdet durch das Gebiet eurer Brüder, der Kinder Esau ziehen, welche in Seir wohnen, und sie werden sich vor euch fürchten, aber nehmt euch wohl in acht, (4. Mose 20.14) 5 daß ihr sie nicht bekrieget; denn ich werde euch von ihrem Lande nicht einen Fußbreit geben; denn ich habe das Gebirge Seir dem Esau erblich zu besitzen gegeben. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Ihr sollt die Speise, die ihr esset, um Geld von ihnen kaufen, und ihr sollt das Wasser, das ihr trinket, um Geld von ihnen kaufen; 7 denn der HERR, dein Gott, hat dich in allen Werken deiner Hände gesegnet. Er hat achtgehabt auf deine Reisen durch diese große Wüste; und der HERR, dein Gott, ist diese vierzig Jahre bei dir gewesen, so daß dir nichts gemangelt hat. 8 Als wir dann aber an unsern Brüdern, den Kindern Esau, die in Seir wohnen, vorüberzogen, auf dem Wege durch die Ebene von Elat und von Ezjon-Geber, wandten wir uns und betraten den Weg nach der Steppe Moab. 9 Da sprach der HERR zu mir: Du sollst die Moabiter nicht befehden, noch zum Streite reizen; denn ich will dir ihr Land nicht zu besitzen geben; denn ich habe Ar den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.37) 10 (Die Emiter haben vor Zeiten darin gewohnt; das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter; (5. Mose 1.28) 11 sie wurden auch zu den Rephaitern gerechnet wie die Enakiter, und die Moabiter hießen sie Emiter. 12 In Seir aber wohnten vor Zeiten die Horiter; aber die Kinder Esau vertrieben und vertilgten sie vor sich her und wohnten an ihrer Statt, wie Israel dem Lande seiner Besitzung tat, das ihm der HERR gab.) (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 So macht euch nun auf und zieht über den Bach Sared! Und wir zogen über den Bach Sared. (4. Mose 21.12) 14 Die Zeit unserer Wanderung, von Kadesch-Barnea an bis zur Überschreitung des Baches Sared, betrug achtunddreißig Jahre, bis alle Kriegsleute aus dem Lager aufgerieben waren, wie der HERR ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Die Hand des HERRN war auch wider sie gewesen; daß sie im Lande umkamen, bis sie völlig aufgerieben waren. 16 Als nun alle diese Kriegsleute aufgerieben und gestorben waren inmitten des Volkes, 17 da redete der HERR zu mir und sprach: 18 Du kommst heute an der Grenze der Moabiter bei Ar vorüber (4. Mose 21.13) 19 und wirst nahe zu den Kindern Ammon kommen; die sollst du nicht befehden, noch bekriegen, denn ich will dir von dem Lande der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben; denn ich habe es den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.38) 20 (Auch dieses gilt für ein Land der Rephaiter, und es haben auch vor Zeiten Rephaiter darin gewohnt; und die Ammoniter hießen sie Samsummiter. 21 Das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter. Und der HERR vertilgte sie vor ihnen, und ließ die Ammoniter dieselben vertreiben, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnten, 22 wie er getan hat mit den Kindern Esau, die in Seir wohnen, als er die Horiter vor ihnen vertilgte und sie ihr Land einnehmen ließ, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnen bis auf diesen Tag. 23 Und wie es den Avvitern erging, die in Dörfern bis gen Gaza wohnten; die Kaphtoriter, welche von Kaphtor ausgezogen waren, vertilgten sie und wohnten daselbst an ihrer Statt.) (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 So macht euch nun auf, zieht aus und überschreitet den Bach Arnon! Siehe, ich habe Sihon, den König zu Hesbon, den Amoriter, samt seinem Land in deine Hand gegeben: hebe an einzunehmen und fange den Krieg gegen ihn an! 25 Von diesem heutigen Tage an will ich Furcht und Schrecken vor dir auf das Angesicht der Völker unter dem ganzen Himmel legen, daß, wenn sie von dir hören, sie erzittern und sich vor dir ängstigen sollen!

Die Eroberung des Landes von Sihon, dem König der Amoriter

26 Da sandte ich Boten aus der östlichen Wüste zu Sihon, dem König zu Hesbon, mit einer Friedensbotschaft und ließ ihm sagen: (4. Mose 21.21) 27 Ich will durch dein Land ziehen und will dabei der Straße folgen; ich will weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. 28 Du sollst mir Speise um Geld verkaufen, daß ich esse; und du sollst mir Wasser um Geld geben, daß ich trinke. Ich will nur zu Fuß hindurchziehen, 29 wie mir die Kinder Esau getan haben, die zu Seir wohnen, und die Moabiter, die zu Ar wohnen; bis ich über den Jordan ins Land komme, das der HERR, unser Gott, uns geben wird. 30 Aber Sihon, der König zu Hesbon, wollte uns nicht durch sein Land ziehen lassen; denn der HERR, dein Gott, hatte seinen Geist hartnäckig gemacht und sein Herz verbittert, daß er ihn in deine Hand gebe, wie es heute der Fall ist. 31 Und der HERR sprach zu mir: Siehe, ich habe angefangen, Sihon samt seinem Lande vor dir hinzugeben; hebe an sein Land einzunehmen und es zu besitzen! 32 Und Sihon zog aus, uns entgegen, er und sein ganzes Volk, zum Streit bei Jahza. 33 Aber der HERR, unser Gott, gab ihn vor uns hin, daß wir ihn samt seinem Sohne und seinem ganzen Volke schlugen. 34 Und wir gewannen zu der Zeit alle seine Städte, Männer, Weiber und Kinder, und ließen niemand übrigbleiben. 35 Nur das Vieh raubten wir für uns, und die Beute von den Städten, die wir gewannen. 36 Von Aroer an, die am Ufer des Arnon liegt, und von der Stadt im Tale bis gen Gilead war uns keine Stadt zu fest; der HERR, unser Gott, gab alles vor uns hin. 37 Aber zu dem Lande der Kinder Ammon, zu allem, was am Jabbok liegt, kamst du nicht, auch nicht zu den Städten auf dem Gebirge, noch zu irgend etwas von dem, was uns der HERR, unser Gott, verboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4) 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7) 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7) 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23) 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7) 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2) 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."