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5. Mose - Kapitel 2

Wanderung und Auseinandersetzungen in der Wüste

1 Darnach wandten wir uns und brachen auf nach der Wüste auf dem Wege zum Schilfmeer, wie der HERR zu mir gesagt hatte, und umzogen das Gebirge Seir eine lange Zeit. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Und der HERR sprach zu mir also: 3 Ihr habt nun lange genug dieses Gebirge umzogen; wendet euch gegen Mitternacht! 4 Und gebiete dem Volk und sprich: Ihr werdet durch das Gebiet eurer Brüder, der Kinder Esau ziehen, welche in Seir wohnen, und sie werden sich vor euch fürchten, aber nehmt euch wohl in acht, (4. Mose 20.14) 5 daß ihr sie nicht bekrieget; denn ich werde euch von ihrem Lande nicht einen Fußbreit geben; denn ich habe das Gebirge Seir dem Esau erblich zu besitzen gegeben. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Ihr sollt die Speise, die ihr esset, um Geld von ihnen kaufen, und ihr sollt das Wasser, das ihr trinket, um Geld von ihnen kaufen; 7 denn der HERR, dein Gott, hat dich in allen Werken deiner Hände gesegnet. Er hat achtgehabt auf deine Reisen durch diese große Wüste; und der HERR, dein Gott, ist diese vierzig Jahre bei dir gewesen, so daß dir nichts gemangelt hat. 8 Als wir dann aber an unsern Brüdern, den Kindern Esau, die in Seir wohnen, vorüberzogen, auf dem Wege durch die Ebene von Elat und von Ezjon-Geber, wandten wir uns und betraten den Weg nach der Steppe Moab. 9 Da sprach der HERR zu mir: Du sollst die Moabiter nicht befehden, noch zum Streite reizen; denn ich will dir ihr Land nicht zu besitzen geben; denn ich habe Ar den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.37) 10 (Die Emiter haben vor Zeiten darin gewohnt; das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter; (5. Mose 1.28) 11 sie wurden auch zu den Rephaitern gerechnet wie die Enakiter, und die Moabiter hießen sie Emiter. 12 In Seir aber wohnten vor Zeiten die Horiter; aber die Kinder Esau vertrieben und vertilgten sie vor sich her und wohnten an ihrer Statt, wie Israel dem Lande seiner Besitzung tat, das ihm der HERR gab.) (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 So macht euch nun auf und zieht über den Bach Sared! Und wir zogen über den Bach Sared. (4. Mose 21.12) 14 Die Zeit unserer Wanderung, von Kadesch-Barnea an bis zur Überschreitung des Baches Sared, betrug achtunddreißig Jahre, bis alle Kriegsleute aus dem Lager aufgerieben waren, wie der HERR ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Die Hand des HERRN war auch wider sie gewesen; daß sie im Lande umkamen, bis sie völlig aufgerieben waren. 16 Als nun alle diese Kriegsleute aufgerieben und gestorben waren inmitten des Volkes, 17 da redete der HERR zu mir und sprach: 18 Du kommst heute an der Grenze der Moabiter bei Ar vorüber (4. Mose 21.13) 19 und wirst nahe zu den Kindern Ammon kommen; die sollst du nicht befehden, noch bekriegen, denn ich will dir von dem Lande der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben; denn ich habe es den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.38) 20 (Auch dieses gilt für ein Land der Rephaiter, und es haben auch vor Zeiten Rephaiter darin gewohnt; und die Ammoniter hießen sie Samsummiter. 21 Das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter. Und der HERR vertilgte sie vor ihnen, und ließ die Ammoniter dieselben vertreiben, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnten, 22 wie er getan hat mit den Kindern Esau, die in Seir wohnen, als er die Horiter vor ihnen vertilgte und sie ihr Land einnehmen ließ, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnen bis auf diesen Tag. 23 Und wie es den Avvitern erging, die in Dörfern bis gen Gaza wohnten; die Kaphtoriter, welche von Kaphtor ausgezogen waren, vertilgten sie und wohnten daselbst an ihrer Statt.) (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 So macht euch nun auf, zieht aus und überschreitet den Bach Arnon! Siehe, ich habe Sihon, den König zu Hesbon, den Amoriter, samt seinem Land in deine Hand gegeben: hebe an einzunehmen und fange den Krieg gegen ihn an! 25 Von diesem heutigen Tage an will ich Furcht und Schrecken vor dir auf das Angesicht der Völker unter dem ganzen Himmel legen, daß, wenn sie von dir hören, sie erzittern und sich vor dir ängstigen sollen!

Die Eroberung des Landes von Sihon, dem König der Amoriter

26 Da sandte ich Boten aus der östlichen Wüste zu Sihon, dem König zu Hesbon, mit einer Friedensbotschaft und ließ ihm sagen: (4. Mose 21.21) 27 Ich will durch dein Land ziehen und will dabei der Straße folgen; ich will weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. 28 Du sollst mir Speise um Geld verkaufen, daß ich esse; und du sollst mir Wasser um Geld geben, daß ich trinke. Ich will nur zu Fuß hindurchziehen, 29 wie mir die Kinder Esau getan haben, die zu Seir wohnen, und die Moabiter, die zu Ar wohnen; bis ich über den Jordan ins Land komme, das der HERR, unser Gott, uns geben wird. 30 Aber Sihon, der König zu Hesbon, wollte uns nicht durch sein Land ziehen lassen; denn der HERR, dein Gott, hatte seinen Geist hartnäckig gemacht und sein Herz verbittert, daß er ihn in deine Hand gebe, wie es heute der Fall ist. 31 Und der HERR sprach zu mir: Siehe, ich habe angefangen, Sihon samt seinem Lande vor dir hinzugeben; hebe an sein Land einzunehmen und es zu besitzen! 32 Und Sihon zog aus, uns entgegen, er und sein ganzes Volk, zum Streit bei Jahza. 33 Aber der HERR, unser Gott, gab ihn vor uns hin, daß wir ihn samt seinem Sohne und seinem ganzen Volke schlugen. 34 Und wir gewannen zu der Zeit alle seine Städte, Männer, Weiber und Kinder, und ließen niemand übrigbleiben. 35 Nur das Vieh raubten wir für uns, und die Beute von den Städten, die wir gewannen. 36 Von Aroer an, die am Ufer des Arnon liegt, und von der Stadt im Tale bis gen Gilead war uns keine Stadt zu fest; der HERR, unser Gott, gab alles vor uns hin. 37 Aber zu dem Lande der Kinder Ammon, zu allem, was am Jabbok liegt, kamst du nicht, auch nicht zu den Städten auf dem Gebirge, noch zu irgend etwas von dem, was uns der HERR, unser Gott, verboten hatte.

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3. Mose - Kapitel 13

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8) 2 "Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3 Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5 Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6 Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7 Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8 Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9 Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10 Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11 dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12 Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13 soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14 Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15 Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16 Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17 und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein. 18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20 Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21 Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22 Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25 soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26 Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27 Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28 Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30 soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31 Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32 Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33 dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34 Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35 Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36 soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37 Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären. 38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39 soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein. 40 Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41 Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42 Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43 Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44 dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45 Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46 Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein." (4. Mose 5.3) 47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48 oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49 und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50 Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51 Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52 Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53 Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54 dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55 Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56 Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57 Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58 Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59 Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."