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5. Mose - Kapitel 2

Wanderung und Auseinandersetzungen in der Wüste

1 Darnach wandten wir uns und brachen auf nach der Wüste auf dem Wege zum Schilfmeer, wie der HERR zu mir gesagt hatte, und umzogen das Gebirge Seir eine lange Zeit. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Und der HERR sprach zu mir also: 3 Ihr habt nun lange genug dieses Gebirge umzogen; wendet euch gegen Mitternacht! 4 Und gebiete dem Volk und sprich: Ihr werdet durch das Gebiet eurer Brüder, der Kinder Esau ziehen, welche in Seir wohnen, und sie werden sich vor euch fürchten, aber nehmt euch wohl in acht, (4. Mose 20.14) 5 daß ihr sie nicht bekrieget; denn ich werde euch von ihrem Lande nicht einen Fußbreit geben; denn ich habe das Gebirge Seir dem Esau erblich zu besitzen gegeben. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Ihr sollt die Speise, die ihr esset, um Geld von ihnen kaufen, und ihr sollt das Wasser, das ihr trinket, um Geld von ihnen kaufen; 7 denn der HERR, dein Gott, hat dich in allen Werken deiner Hände gesegnet. Er hat achtgehabt auf deine Reisen durch diese große Wüste; und der HERR, dein Gott, ist diese vierzig Jahre bei dir gewesen, so daß dir nichts gemangelt hat. 8 Als wir dann aber an unsern Brüdern, den Kindern Esau, die in Seir wohnen, vorüberzogen, auf dem Wege durch die Ebene von Elat und von Ezjon-Geber, wandten wir uns und betraten den Weg nach der Steppe Moab. 9 Da sprach der HERR zu mir: Du sollst die Moabiter nicht befehden, noch zum Streite reizen; denn ich will dir ihr Land nicht zu besitzen geben; denn ich habe Ar den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.37) 10 (Die Emiter haben vor Zeiten darin gewohnt; das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter; (5. Mose 1.28) 11 sie wurden auch zu den Rephaitern gerechnet wie die Enakiter, und die Moabiter hießen sie Emiter. 12 In Seir aber wohnten vor Zeiten die Horiter; aber die Kinder Esau vertrieben und vertilgten sie vor sich her und wohnten an ihrer Statt, wie Israel dem Lande seiner Besitzung tat, das ihm der HERR gab.) (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 So macht euch nun auf und zieht über den Bach Sared! Und wir zogen über den Bach Sared. (4. Mose 21.12) 14 Die Zeit unserer Wanderung, von Kadesch-Barnea an bis zur Überschreitung des Baches Sared, betrug achtunddreißig Jahre, bis alle Kriegsleute aus dem Lager aufgerieben waren, wie der HERR ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Die Hand des HERRN war auch wider sie gewesen; daß sie im Lande umkamen, bis sie völlig aufgerieben waren. 16 Als nun alle diese Kriegsleute aufgerieben und gestorben waren inmitten des Volkes, 17 da redete der HERR zu mir und sprach: 18 Du kommst heute an der Grenze der Moabiter bei Ar vorüber (4. Mose 21.13) 19 und wirst nahe zu den Kindern Ammon kommen; die sollst du nicht befehden, noch bekriegen, denn ich will dir von dem Lande der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben; denn ich habe es den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.38) 20 (Auch dieses gilt für ein Land der Rephaiter, und es haben auch vor Zeiten Rephaiter darin gewohnt; und die Ammoniter hießen sie Samsummiter. 21 Das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter. Und der HERR vertilgte sie vor ihnen, und ließ die Ammoniter dieselben vertreiben, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnten, 22 wie er getan hat mit den Kindern Esau, die in Seir wohnen, als er die Horiter vor ihnen vertilgte und sie ihr Land einnehmen ließ, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnen bis auf diesen Tag. 23 Und wie es den Avvitern erging, die in Dörfern bis gen Gaza wohnten; die Kaphtoriter, welche von Kaphtor ausgezogen waren, vertilgten sie und wohnten daselbst an ihrer Statt.) (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 So macht euch nun auf, zieht aus und überschreitet den Bach Arnon! Siehe, ich habe Sihon, den König zu Hesbon, den Amoriter, samt seinem Land in deine Hand gegeben: hebe an einzunehmen und fange den Krieg gegen ihn an! 25 Von diesem heutigen Tage an will ich Furcht und Schrecken vor dir auf das Angesicht der Völker unter dem ganzen Himmel legen, daß, wenn sie von dir hören, sie erzittern und sich vor dir ängstigen sollen!

Die Eroberung des Landes von Sihon, dem König der Amoriter

26 Da sandte ich Boten aus der östlichen Wüste zu Sihon, dem König zu Hesbon, mit einer Friedensbotschaft und ließ ihm sagen: (4. Mose 21.21) 27 Ich will durch dein Land ziehen und will dabei der Straße folgen; ich will weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. 28 Du sollst mir Speise um Geld verkaufen, daß ich esse; und du sollst mir Wasser um Geld geben, daß ich trinke. Ich will nur zu Fuß hindurchziehen, 29 wie mir die Kinder Esau getan haben, die zu Seir wohnen, und die Moabiter, die zu Ar wohnen; bis ich über den Jordan ins Land komme, das der HERR, unser Gott, uns geben wird. 30 Aber Sihon, der König zu Hesbon, wollte uns nicht durch sein Land ziehen lassen; denn der HERR, dein Gott, hatte seinen Geist hartnäckig gemacht und sein Herz verbittert, daß er ihn in deine Hand gebe, wie es heute der Fall ist. 31 Und der HERR sprach zu mir: Siehe, ich habe angefangen, Sihon samt seinem Lande vor dir hinzugeben; hebe an sein Land einzunehmen und es zu besitzen! 32 Und Sihon zog aus, uns entgegen, er und sein ganzes Volk, zum Streit bei Jahza. 33 Aber der HERR, unser Gott, gab ihn vor uns hin, daß wir ihn samt seinem Sohne und seinem ganzen Volke schlugen. 34 Und wir gewannen zu der Zeit alle seine Städte, Männer, Weiber und Kinder, und ließen niemand übrigbleiben. 35 Nur das Vieh raubten wir für uns, und die Beute von den Städten, die wir gewannen. 36 Von Aroer an, die am Ufer des Arnon liegt, und von der Stadt im Tale bis gen Gilead war uns keine Stadt zu fest; der HERR, unser Gott, gab alles vor uns hin. 37 Aber zu dem Lande der Kinder Ammon, zu allem, was am Jabbok liegt, kamst du nicht, auch nicht zu den Städten auf dem Gebirge, noch zu irgend etwas von dem, was uns der HERR, unser Gott, verboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)