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5. Mose - Kapitel 2

Wanderung und Auseinandersetzungen in der Wüste

1 Darnach wandten wir uns und brachen auf nach der Wüste auf dem Wege zum Schilfmeer, wie der HERR zu mir gesagt hatte, und umzogen das Gebirge Seir eine lange Zeit. (4. Mose 21.4) (5. Mose 1.40) 2 Und der HERR sprach zu mir also: 3 Ihr habt nun lange genug dieses Gebirge umzogen; wendet euch gegen Mitternacht! 4 Und gebiete dem Volk und sprich: Ihr werdet durch das Gebiet eurer Brüder, der Kinder Esau ziehen, welche in Seir wohnen, und sie werden sich vor euch fürchten, aber nehmt euch wohl in acht, (4. Mose 20.14) 5 daß ihr sie nicht bekrieget; denn ich werde euch von ihrem Lande nicht einen Fußbreit geben; denn ich habe das Gebirge Seir dem Esau erblich zu besitzen gegeben. (1. Mose 36.8) (1. Mose 36.43) 6 Ihr sollt die Speise, die ihr esset, um Geld von ihnen kaufen, und ihr sollt das Wasser, das ihr trinket, um Geld von ihnen kaufen; 7 denn der HERR, dein Gott, hat dich in allen Werken deiner Hände gesegnet. Er hat achtgehabt auf deine Reisen durch diese große Wüste; und der HERR, dein Gott, ist diese vierzig Jahre bei dir gewesen, so daß dir nichts gemangelt hat. 8 Als wir dann aber an unsern Brüdern, den Kindern Esau, die in Seir wohnen, vorüberzogen, auf dem Wege durch die Ebene von Elat und von Ezjon-Geber, wandten wir uns und betraten den Weg nach der Steppe Moab. 9 Da sprach der HERR zu mir: Du sollst die Moabiter nicht befehden, noch zum Streite reizen; denn ich will dir ihr Land nicht zu besitzen geben; denn ich habe Ar den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.37) 10 (Die Emiter haben vor Zeiten darin gewohnt; das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter; (5. Mose 1.28) 11 sie wurden auch zu den Rephaitern gerechnet wie die Enakiter, und die Moabiter hießen sie Emiter. 12 In Seir aber wohnten vor Zeiten die Horiter; aber die Kinder Esau vertrieben und vertilgten sie vor sich her und wohnten an ihrer Statt, wie Israel dem Lande seiner Besitzung tat, das ihm der HERR gab.) (1. Mose 14.6) (1. Mose 36.20) 13 So macht euch nun auf und zieht über den Bach Sared! Und wir zogen über den Bach Sared. (4. Mose 21.12) 14 Die Zeit unserer Wanderung, von Kadesch-Barnea an bis zur Überschreitung des Baches Sared, betrug achtunddreißig Jahre, bis alle Kriegsleute aus dem Lager aufgerieben waren, wie der HERR ihnen geschworen hatte. (5. Mose 1.34) 15 Die Hand des HERRN war auch wider sie gewesen; daß sie im Lande umkamen, bis sie völlig aufgerieben waren. 16 Als nun alle diese Kriegsleute aufgerieben und gestorben waren inmitten des Volkes, 17 da redete der HERR zu mir und sprach: 18 Du kommst heute an der Grenze der Moabiter bei Ar vorüber (4. Mose 21.13) 19 und wirst nahe zu den Kindern Ammon kommen; die sollst du nicht befehden, noch bekriegen, denn ich will dir von dem Lande der Kinder Ammon nichts zu besitzen geben; denn ich habe es den Kindern Lot zu besitzen gegeben. (1. Mose 19.38) 20 (Auch dieses gilt für ein Land der Rephaiter, und es haben auch vor Zeiten Rephaiter darin gewohnt; und die Ammoniter hießen sie Samsummiter. 21 Das war ein großes, starkes und hochgewachsenes Volk wie die Enakiter. Und der HERR vertilgte sie vor ihnen, und ließ die Ammoniter dieselben vertreiben, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnten, 22 wie er getan hat mit den Kindern Esau, die in Seir wohnen, als er die Horiter vor ihnen vertilgte und sie ihr Land einnehmen ließ, daß sie daselbst an ihrer Statt wohnen bis auf diesen Tag. 23 Und wie es den Avvitern erging, die in Dörfern bis gen Gaza wohnten; die Kaphtoriter, welche von Kaphtor ausgezogen waren, vertilgten sie und wohnten daselbst an ihrer Statt.) (1. Mose 10.14) (Josua 13.3) 24 So macht euch nun auf, zieht aus und überschreitet den Bach Arnon! Siehe, ich habe Sihon, den König zu Hesbon, den Amoriter, samt seinem Land in deine Hand gegeben: hebe an einzunehmen und fange den Krieg gegen ihn an! 25 Von diesem heutigen Tage an will ich Furcht und Schrecken vor dir auf das Angesicht der Völker unter dem ganzen Himmel legen, daß, wenn sie von dir hören, sie erzittern und sich vor dir ängstigen sollen!

Die Eroberung des Landes von Sihon, dem König der Amoriter

26 Da sandte ich Boten aus der östlichen Wüste zu Sihon, dem König zu Hesbon, mit einer Friedensbotschaft und ließ ihm sagen: (4. Mose 21.21) 27 Ich will durch dein Land ziehen und will dabei der Straße folgen; ich will weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. 28 Du sollst mir Speise um Geld verkaufen, daß ich esse; und du sollst mir Wasser um Geld geben, daß ich trinke. Ich will nur zu Fuß hindurchziehen, 29 wie mir die Kinder Esau getan haben, die zu Seir wohnen, und die Moabiter, die zu Ar wohnen; bis ich über den Jordan ins Land komme, das der HERR, unser Gott, uns geben wird. 30 Aber Sihon, der König zu Hesbon, wollte uns nicht durch sein Land ziehen lassen; denn der HERR, dein Gott, hatte seinen Geist hartnäckig gemacht und sein Herz verbittert, daß er ihn in deine Hand gebe, wie es heute der Fall ist. 31 Und der HERR sprach zu mir: Siehe, ich habe angefangen, Sihon samt seinem Lande vor dir hinzugeben; hebe an sein Land einzunehmen und es zu besitzen! 32 Und Sihon zog aus, uns entgegen, er und sein ganzes Volk, zum Streit bei Jahza. 33 Aber der HERR, unser Gott, gab ihn vor uns hin, daß wir ihn samt seinem Sohne und seinem ganzen Volke schlugen. 34 Und wir gewannen zu der Zeit alle seine Städte, Männer, Weiber und Kinder, und ließen niemand übrigbleiben. 35 Nur das Vieh raubten wir für uns, und die Beute von den Städten, die wir gewannen. 36 Von Aroer an, die am Ufer des Arnon liegt, und von der Stadt im Tale bis gen Gilead war uns keine Stadt zu fest; der HERR, unser Gott, gab alles vor uns hin. 37 Aber zu dem Lande der Kinder Ammon, zu allem, was am Jabbok liegt, kamst du nicht, auch nicht zu den Städten auf dem Gebirge, noch zu irgend etwas von dem, was uns der HERR, unser Gott, verboten hatte.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.