1Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,2so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.(5. Mose 4.41-43)3Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe.4Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.5Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe;6damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat.7Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern.8Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,9wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,10daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme.11Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe.13Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.
Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen
14Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat.(5. Mose 27.17)15Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen,17so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden.(5. Mose 17.9)18Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,19so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten,20daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben.21Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!(2. Mose 21.23-25)
1Die folgenden Sprüche stammen von König Lemuel aus Massa. Es sind Ratschläge, die er von seiner Mutter erhielt:2Was soll ich dir sagen, mein Sohn, / du Sohn meines Leibes, den ich von Gott erbat? 3Gib nicht den Frauen deine Kraft, / geh nicht die Wege, die Könige verderben.(5. Mose 17.17)(1. Könige 11.1)4Wein ist nichts für Könige, Lemuel, / Könige dürfen sich nicht betrinken! / Auch Bier ist nichts für einen Herrscher! (Sprüche 20.1)5Sonst betrinkt er sich, / vergisst seine Pflicht / und verdreht dem Armen das Recht. 6Gib das Bier dem, der zugrunde geht, / den Wein den Verbitterten. 7Solch einer trinkt und vergisst seine Armut, / und an die Mühsal denkt er nicht mehr. 8Sprich du für die Sprachlosen! / Tritt du für die Schwachen und ihren Rechtsanspruch ein! (Hiob 29.12)(Hiob 29.15)9Richte gerecht und schaffe das Recht / für den, der sich nicht helfen kann!10 Das kostbarste Juwel, das einer finden kann, / ist eine tüchtige Frau. (Sprüche 12.4)(Sprüche 18.22)11Ihr Mann verlässt sich auf sie, / und ihm fehlt es nie an Gewinn. 12Sie tut ihm Liebes und kein Leid / ihr ganzes Leben lang. 13Sie sorgt für Wolle und Flachs / und verarbeitet es mit fleißiger Hand. 14Sie gleicht den Handelsschiffen, / denn von weit her holt sie Nahrung herbei. 15Vor Tagesanbruch steht sie auf, / bereitet die Mahlzeiten vor / und gibt auch den Mägden ihr Teil. 16Sie überlegt es und kauft ein Stück Feld, / vom Ertrag ihrer Arbeit bepflanzt sie den Weinberg. 17Sie packt ihre Arbeit energisch an, / ist voller Tatkraft am Werk. 18Sie merkt, dass ihr Fleiß etwas bringt, / und arbeitet bei Licht bis spät in die Nacht. 19Nach der Spinnrolle greift ihre Hand, / ihre Finger fassen die Spindel. 20Für Notleidende hat sie eine offene Hand, / und den Armen gibt sie gern. 21Sie macht sich keine Sorgen um den Schnee, / denn für alle im Haus hat sie doppelte Kleidung. 22Sie fertigt schöne Decken an / und kleidet sich in feines Leinen und purpurrotes Gewand. 23Ihr Mann wird von allen geachtet, / sein Wort zählt im Rat der Gemeinde. 24Sie fertigt Hemden und verkauft sie, / Gürtel liefert sie dem Händler. (Apostelgeschichte 9.39)25In Kraft und Würde ist sie gekleidet / und lacht dem nächsten Tag zu. (Hiob 5.22)(Matthäus 6.34)26Was sie sagt, ist gut überlegt, / freundlich gibt sie ihre Weisungen. 27Sie behält im Auge, was im Hause vor sich geht, / das Brot der Faulheit isst sie nicht. 28Ihre Söhne stehen auf und preisen ihr Glück, / ihr Ehemann lobt sie und sagt: 29"Es gibt viele tüchtige Frauen, / doch du übertriffst sie alle!" 30Anmut täuscht und Schönheit vergeht, / doch eine Frau, die Jahwe ehrt, werde gelobt! (Sprüche 11.22)31Lasst sie den Lohn ihres Schaffens genießen, / ihre Taten rühmen sie im Rat der Gemeinde.