1Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,2so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.(5. Mose 4.41-43)3Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe.4Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.5Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe;6damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat.7Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern.8Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,9wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen,10daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme.11Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe.13Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.
Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen
14Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat.(5. Mose 27.17)15Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.(5. Mose 17.6)(Johannes 8.17)(2. Korinther 13.1)16Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen,17so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden.(5. Mose 17.9)18Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,19so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten,20daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben.21Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!(2. Mose 21.23-25)
1Rühme dich nicht des morgigen Tages, / denn du weißt nicht, was ein Tag gebiert.(Jakobus 1.4)(Jakobus 4.13)2Mag ein anderer dich loben, doch nicht dein eigener Mund; / ein Fremder mag dich rühmen, doch nicht deine eigenen Lippen.(2. Korinther 10.12)3Ein Stein ist schwer, Sand eine Last; / noch schwerer wiegt der Ärger, den man mit Dummen hat. 4Grimm ist grausam und Zorn schäumt über, / doch wer besteht vor der Eifersucht?5Besser ein offener Tadel / als Liebe, die ängstlich schweigt.6Treu gemeint sind die Schläge von dem, der dich liebt, / doch reichlich die Küsse des Hassers.(Psalm 141.5)7Der Satte verschmäht den besten Honig, / dem Hungrigen ist alles Bittere süß. 8Wie ein Vogel, der weit vom Nest weg fliegt, / ist ein Mensch, der seine Heimat verlässt.9Salböl und Weihrauch erfreuen das Herz, / die Freundlichkeit des Freundes die bekümmerte Seele.10Den Freund und deines Vaters Freund gib niemals auf! / Lauf nicht zu deinem Bruder, wenn du in Schwierigkeiten bist! / Besser ein Nachbar in der Nähe als ein Bruder in der Ferne.(Sprüche 14.20)11Werde weise, mein Sohn, und erfreue mein Herz, / damit ich den widerlegen kann, der mich beschimpft.12Der Kluge sieht das Unglück voraus und bringt sich in Sicherheit; / der Unerfahrene geht weiter und kommt zu Fall.(Sprüche 21.29)(Sprüche 22.3)13Nimm sein Gewand, denn er hat für den Fremden gebürgt; / pfände ihn wegen der Ausländerin. (Sprüche 20.16)14Wer frühmorgens seinen Nächsten allzu laut grüßt, / dem wird es als Verwünschung ausgelegt.15Ein tropfendes Dach, das am Regentag nervt, / gleicht sehr einer zänkischen Frau. (Sprüche 19.13)(Sprüche 25.24)16Wer sie aufhalten will, / kann auch versuchen, den Wind festzuhalten / und Öl mit den Fingern zu greifen.17Ein Messer wetzt das andere, / durch Umgang mit anderen bekommt man den Schliff.18Wer den Feigenbaum hütet, bekommt die Feigen zu essen; / wer seinen Herrn beschützt, wird geehrt.19Im Spiegel des Wassers erkennst du dein Gesicht, / im Spiegel deiner Gedanken dich selbst.20Totenreich und Unterwelt werden nie satt, / auch die Augen des Menschen sehen niemals genug.(Prediger 1.8)(Sprüche 30.15-16)21Was der Tiegel für das Silber, / der Schmelzofen fürs Gold, / ist der Ruf für einen Mann. 22Wenn du den Narren im Mörser zerstampfst, / wenn der Stößel ihn trifft wie die Körner, / seine Dummheit treibst du nicht aus.23Sorge für dein Kleinvieh, / achte auf deine Herden, 24denn Geldbesitz ist nicht von Dauer; / selbst eine Krone wird nicht immer vererbt. (1. Timotheus 6.7)25Ist das Heu gemacht, erscheint das frische Gras, / und man sammelt die Kräuter der Berge. 26Die Lämmer geben dir Kleidung / und die Böcke Geld für ein Feld. 27Die Ziegen geben reichlich Milch, / und du hast Nahrung für dein Haus - und noch für deine Mägde den Lebensunterhalt.